Rechtsprechung
   BGH, 05.09.2017 - 5 StR 271/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,38918
BGH, 05.09.2017 - 5 StR 271/17 (https://dejure.org/2017,38918)
BGH, Entscheidung vom 05.09.2017 - 5 StR 271/17 (https://dejure.org/2017,38918)
BGH, Entscheidung vom 05. September 2017 - 5 StR 271/17 (https://dejure.org/2017,38918)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,38918) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 397a StPO; § 119 ZPO
    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren (gesonderte Bewilligung für jede Instanz; Darlegungspflicht bzgl. wirtschaftlicher Verhältnisse; Bezugnahme auf frühere Erklärung; keine Ermittlungspflicht des Gerichts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 119 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 117 Abs. 4 ZPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 397a Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 238 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • rechtsportal.de

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug; Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82

    Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung -

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 271/17
    In besonderen Fällen kann zwar die Bezugnahme auf eine in der früheren Instanz abgegebene Erklärung ausreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1983 - IV b ZB 73/82, NJW 1983, 2145), aber auch eine solche Bezugnahme hat die Nebenklägerin unterlassen.
  • BGH, 13.03.2014 - 4 StR 57/14

    Unbegründeter Antrag der Nebenklägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 271/17
    Prozesskostenhilfe kann nicht über den Zeitpunkt hinaus rückwirkend bewilligt werden, zu dem erstmals ein vollständiges genehmigungsfähiges Gesuch dem Gericht vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2014 - 4 StR 57/14).
  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15

    Prozesskostenhilfe des Nebenklägers (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 05.09.2017 - 5 StR 271/17
    Nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO darf Prozesskostenhilfe bei Vorliegen der wirtschaftlichen Voraussetzungen nur gewährt werden, wenn der Verletzte seine Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen kann oder ihm dies nicht zuzumuten ist (vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 mwN).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 347/17

    Gesonderte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug; Darlegung der

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe löst auch keine Verpflichtung des Revisionsgerichts aus, die - aktuellen - wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17).
  • BGH, 23.06.2021 - 4 StR 171/21

    Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren kommt nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin im Hinblick auf die nur von dem Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 Rn. 4, NStZ-RR 2015, 351; vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17 Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 04.05.2022 - 3 StR 55/22

    Prozesskostenhilfe im Adhäsionsverfahren: Ermittlung der wirtschaftlichen

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe löst auch keine Verpflichtung des Revisionsgerichts aus, die - aktuellen - wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2018 - 5 StR 347/17, juris Rn. 1; vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17, juris Rn. 1).
  • BGH, 23.06.2021 - 4 StR 157/21

    Ablehnung des Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren kommt nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil eine anwaltliche Vertretung des Nebenklägers im Hinblick auf die nur von den Angeklagten eingelegten und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründeten Revisionen nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 Rn. 4, NStZ-RR 2015, 351; vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17 Rn. 2; jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 441/18

    Gesonderte Gewährung von Prozesskostenhilfe für jeden Rechtszug (Erklärung über

    Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe löst auch keine Verpflichtung des Revisionsgerichts aus, die - aktuellen - wirtschaftlichen Verhältnisse zu ermitteln (BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht