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   BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03   

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https://dejure.org/2003,4074
BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03 (https://dejure.org/2003,4074)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2003 - 5 StR 274/03 (https://dejure.org/2003,4074)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 5 StR 274/03 (https://dejure.org/2003,4074)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 46 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 7 AO; § 244 Abs. 3 StPO; § 338 Nr. 8 StPO; § 147 StPO
    Beweisantrag (konkrete Beweistatsache); wesentliche Verteidigungsbeschränkung (faktische Vereitelung der Akteneinsicht); Steuerhinterziehung (Eingangsabgaben in anderen EU-Mitgliedsstaaten in Deutschland); Mittäterschaft (ausreichendes Maß an Tatherrschaft); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Schmuggels und versuchter Steuerhinterziehung durch Zigarettenschmuggel; Aufklärungsrüge bei Nichteinvernahme von benannten Zeugen; Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes des § 338 Nr. 8 ...

  • Judicialis

    AO § 369; ; AO § ... 373 Abs. 1; ; AO § 373 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 370 Abs. 6; ; AO § 370 Abs. 7; ; AO § 370 Abs. 3; ; AO § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 261; ; StPO § 251 Abs. 2; ; StPO § 338 Nr. 8; ; ZK Art. 40

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 6, 7
    Steuerhinterziehung bei Hinterziehung von Eingangsabgaben anderer Mitgliedsländer (Zigarettenschmuggel)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung von Einfuhrabgaben im Ausland

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 56
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    Da dem Antrag sich allenfalls ein Beweisziel, jedoch keine konkreten Beweistatsachen entnehmen läßt, liegt kein Beweisantrag vor, der gemäß § 244 Abs. 3 StPO zu bescheiden gewesen wäre (vgl. BGHSt 39, 251, 253 ff.).
  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    Als Mittäter ist ihnen auch jeweils wechselseitig die - spätestens bei ihrer Übernahme (Art. 40 ZK) vorzunehmende - unterbliebene Gestellung der Zigaretten zuzurechnen (vgl. BGHSt 48, 52, 69 f.).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89

    Radikal (Zeitschrift)

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    Dabei bilden der Grad des eigenen Interesses, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft die wesentlichen Beurteilungskriterien (BGHSt 36, 363, 367; 34, 124, 126).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    Dabei bilden der Grad des eigenen Interesses, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft die wesentlichen Beurteilungskriterien (BGHSt 36, 363, 367; 34, 124, 126).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 666/02

    Anwendung von AO § 370 Abs 7 auf Eingangsabgabenverkürzung iSv AO § 370 Abs 6

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    Ungeachtet dessen ist seit der Änderung des § 370 Abs. 7 AO durch das EG-Finanzschutzgesetz vom 10. September 1998 (BGBl. II, S. 2322) klargestellt, daß auch die Hinterziehung von Eingangsabgaben in anderen EU-Mitgliedstaaten in Deutschland verfolgbar ist (BVerfG wistra 2003, 255).
  • BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86

    Fehlen von Strafmilderungsgründen

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    cc) Die Strafzumessung, die grundsätzlich Sache des Tatrichters ist (BGHSt 34, 345, 349), weist keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf.
  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91

    Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    a) Die mildernde Erwägung des Landgerichts, die Angeklagten hätten Untersuchungshaft verbüßt und seien als Erstverbüßer besonders haftempfindlich, läßt keinen Rechtsfehler erkennen (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18).
  • BGH, 24.08.1999 - 1 StR 672/98

    Untreue; Aufsichtsrat; Mandatsniederlegung; Verfahrensaussetzung; Akteneinsicht;

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    Die Rüge ist zwar grundsätzlich zulässig, weil ein entsprechender Antrag in der Hauptverhandlung gestellt wurde (vgl. BGH NStZ 2000, 46; NStZ 1985, 87; Laufhütte in KK 5. Aufl. § 147 Rdn. 30).
  • BGH, 16.10.1984 - 5 StR 643/84

    Beschränkung der Verteidigerrechte auf Akteneinsicht - Ablehnung der Aussetzung

    Auszug aus BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03
    Die Rüge ist zwar grundsätzlich zulässig, weil ein entsprechender Antrag in der Hauptverhandlung gestellt wurde (vgl. BGH NStZ 2000, 46; NStZ 1985, 87; Laufhütte in KK 5. Aufl. § 147 Rdn. 30).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Bedenken bestehen hier schon insoweit, als die Revisionen eine hinreichende Dokumentation vermissen lassen, inwieweit ihnen im Laufe des Verfahrens Einsicht in die begehrten Akten zuteil geworden ist - namentlich hat das Landgericht im Laufe der Hauptverhandlung bestimmte Teile aus den fraglichen Akten auf besonderen Wunsch der Verteidigung doch noch erfolgreich angefordert - und welche konkreten Hinweise sich aus den vorhandenen Akten oder dem Ablauf der Beweisaufnahme auf für die Verteidigung wesentliches vorenthaltenes Aktenmaterial geboten haben (vgl. BGH wistra 2004, 63).
  • BayObLG, 28.09.2020 - 201 ObOWi 991/20

    Standardisiertes Messverfahren, Riegel FG 21 P, Messunterlagen

    Sofern lediglich Teilakteneinsicht gewährt wurde, ist der Vortrag unerlässlich, welche konkreten Aktenbestandteile noch nicht Gegenstand der gewährten Akteneinsicht waren (vgl. BayObLG, Beschl. v. 22.04.1992 - 4 St RR 65/92 bei juris Rn. 11; BGH, Beschl. v. 30.10.2003 - 5 StR 274/03 = NStZ-RR 2004, 56; OLG Hamm NJW 2004, 381).
  • LG Saarbrücken, 10.05.2005 - 5 Js 141/02
    Dementsprechend hat der BGH die Frage, ob jeweils das Erfordernis des großen Ausmaßes erfüllt war, offengelassen in Bezug auf Beträge von 250.000 ? (5 StR 274/03), 490.000 DM (3 StR 24/89) oder 495.000 DM (4 StR 219/85).
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