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   BGH, 30.04.1952 - 5 StR 275/52   

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https://dejure.org/1952,523
BGH, 30.04.1952 - 5 StR 275/52 (https://dejure.org/1952,523)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1952 - 5 StR 275/52 (https://dejure.org/1952,523)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1952 - 5 StR 275/52 (https://dejure.org/1952,523)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 1149
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 370/13

    Verstoß gegen die Konzentrationsmaxime und den Beschleunigungsgrundsatz

    (1) Nach ständiger Rechtsprechung gilt eine Hauptverhandlung als fortgesetzt, wenn zur Sache verhandelt und das Verfahren gefördert wird (BGH, Beschluss vom 5. November 2008 - 1 StR 583/08, NJW 2009, 384; Urteil vom 25. Juli 1996 - 4 StR 172/96, BGHR StPO § 229 Abs. 1, Sachverhandlung 2; Urteil vom 30. April 1952 - 5 StR 275/52, NJW 1952, 1149).
  • BGH, 05.02.1970 - 4 StR 272/68

    Rüge ordnungswidriger Besetzung des Gerichts wegen mangelnder Verhandlungs- und

    Zu der Frage, wann bei Überschreitung der für die Unterbrechung der Hauptverhandlung nach § 229 StPO zulässigen Frist ausgeschlossen werden kann, daß das Urteil hierauf beruht (im Anschluß an BGH NJW 1952, 1149).

    Allerdings wird das Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß nur in Ausnahme fällen verneint werden können (BGH NJW 1952, 1149).

    Die Fortsetzung der Verhandlung mußte allerdings jeweils eine Sachverhandlung sein (RGSt 62, 263; BGH NJW 1952, 1149).

  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 134/21

    Höchstdauer einer Unterbrechung der Hauptverhandlung (Beruhen des Urteils auf

    Um die Tatgerichte zum hiernach gebotenen Einhalten der - wie aufgezeigt, nunmehr ohnehin großzügiger bemessenen - Unterbrechungsfristen und damit zur zügigen Durchführung der Hauptverhandlung anzuhalten, soll ein Nichtberuhen in den Fällen des Verstoßes gegen § 229 StPO auf "besonders gelagerte" Ausnahmefälle beschränkt sein (etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2020 - 5 StR 65/20 Rn. 5; vom 24. Oktober 2013 - 5 StR 333/13 Rn. 6 und vom 16. Oktober 2007 - 3 StR 254/07 Rn. 5; Urteile vom 5. Februar 1970 - 4 StR 272/68, BGHSt 23, 224, 225 und vom 30. April 1952 - 5 StR 275/52, NJW 1952, 1149 f.).
  • OLG Hamm, 29.04.2003 - 4 Ss 106/03

    Unterbrechung der Hauptverhandlung; Sachverhandlung; Verhandeln zur Sache

    Zweck und Sinn dieser Bestimmung ist es, das Gericht an eine möglichst enge Aufeinanderfolge der Verhandlungstage zu binden, damit die zu erlassende Entscheidung unter dem lebendigen Eindruck des zusammenhängenden Bildes des gesamten Verhandlungsstoffes ergeht (zu vgl. BGH NJW 1952, 1149).
  • BGH, 03.08.1979 - 2 StR 475/78

    Befreiung eines Schöffen von der Dienstleistung wegen Urlaubs - Befreiung des

    Die Überschreitung der Frist des § 229 StPO ist kein absoluter Revisionsgrund, auch wenn das Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensverstoß nur in seltenen Ausnahmefällen verneint werden kann (BGH NJW 1952, 1149; BGHSt 23, 224, 225; BGH, Urteil vom 4. Mai 1976 - 1 StR 824/75 -).
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