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   BGH, 12.09.2018 - 5 StR 278/18   

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https://dejure.org/2018,30776
BGH, 12.09.2018 - 5 StR 278/18 (https://dejure.org/2018,30776)
BGH, Entscheidung vom 12.09.2018 - 5 StR 278/18 (https://dejure.org/2018,30776)
BGH, Entscheidung vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18 (https://dejure.org/2018,30776)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 Abs. 1 StVG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 52 StGB; § 261 StPO
    Konkurrenzverhältnis zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von Betäubungsmitteln (Tateinheit aufgrund eines inneren Beziehungszusammenhangs); sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • beck-blog

    Tateinheit bei Fahren ohne Fahrerlaubnis und BtM-Delikt

  • IWW

    § 301 StPO, § 261 StPO, § 21 Abs. 1 StVG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 52 StGB, § 265 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Urteils im Schuldspruch zugunsten des Angeklagten; Annahme zweier selbständiger Taten im Rahmen des Betäubungsmittelrechts

  • rewis.io

    Konkurrenz beim Aufbewahren von Betäubungsmitteln in einem Fahrzeug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 301
    Abänderung eines Urteils im Schuldspruch zugunsten des Angeklagten; Annahme zweier selbständiger Taten im Rahmen des Betäubungsmittelrechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis und Besitz von BtM

  • beck-blog (Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis und BtM-Besitz = Tateinheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.02.2023 - 2 StR 270/22

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypter Milderungsgrund,

    Die bloße Gleichzeitigkeit von Geschehensabläufen ohne einen inneren Beziehungszusammenhang genügt nicht für die Annahme von Tateinheit (BGH, Beschluss vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03, NStZ 2004, 694, 695; Urteil vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18, juris Rn. 13; vgl. auch Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174, 175).
  • BGH, 12.10.2021 - 5 StR 173/21

    Tateinheit zwischen Betrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Damit stehen die Delikte im Verhältnis der Tateinheit (§ 52 StGB) zueinander (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 5 StR 497/15; vom 27. November 2013 - 2 StR 82/13; vom 6. März 2012 - 1 StR 28/12; vom 27. Oktober 1987 - 1 StR 529/87, BGHR StVG § 21 Konkurrenzen 1).
  • BGH, 15.09.2021 - 5 StR 135/21

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Deliktsserie mit mehreren Beteiligten

    Vor dem Hintergrund der für die insgesamt weiteren Straftaten verhängten Einzelfreiheitsstrafen, unter anderem der Einsatzstrafe von einem Jahr und zehn Monaten (im Fall II.21), schließt der Senat aus, dass das Landgericht ohne die weggefallenen Freiheitsstrafen die Gesamtfreiheitsstrafe milder bemessen hätte, zumal der Unrechtsund Schuldgehalt einer Tat durch eine bloße Änderung der Konkurrenzen im Allgemeinen nicht vermindert wird (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; Beschluss vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, aaO; Schäfer/Sander/Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d f. mwN).
  • LG Coburg, 20.12.2019 - 1 KLs 108 Js 9615/17

    Handeltreiben, Amphetamin, Fahrerlaubnis, Marihuana, Kokain, Tateinheit, Einfuhr

    Dies ist etwa bei einem Straßenverkehrsdelikt zu bejahen, wenn die Fahrt gerade dem Transport der mitgeführten Betäubungsmittel dient und diese nicht nur zufällig mitgeführt werden (BGH Urt. v. 12.9.2018 - 5 StR 278/18, BeckRS 2018, 23200; BGH Beschl. v. 8.11.2016 - 5 StR 482/16, BeckRS 2016, 21457; BGH NStZ-RR 2017, 123).
  • BGH, 02.02.2021 - 5 StR 353/20

    Konkurrenzen bei der Beihilfe zum Betrug (Tateinheit; Tatmehrheit); fehlende

    Denn der Unrechtsgehalt der Tat wird durch die bloße Änderung der konkurrenzrechtlichen Beurteilung nicht berührt (vgl. BGH, Urteile vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1585d).
  • BGH, 17.02.2023 - 5 StR 410/22

    Verwerfung der Revision als weitgehend unbegründet

    Die abweichende konkurrenzrechtliche Beurteilung vermindert den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat hier wie im Allgemeinen nicht (vgl. hierzu etwa BGH, Beschlüsse vom 23. November 2021 - 4 StR 344/21; vom 15. September 2021 - 5 StR 135/21; vom 7. März 2017 - 3 StR 427/16; Urteile vom 12. September 2018 - 5 StR 278/18; vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184).
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