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   BGH, 17.07.2000 - 5 StR 280/00   

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https://dejure.org/2000,7219
BGH, 17.07.2000 - 5 StR 280/00 (https://dejure.org/2000,7219)
BGH, Entscheidung vom 17.07.2000 - 5 StR 280/00 (https://dejure.org/2000,7219)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 5 StR 280/00 (https://dejure.org/2000,7219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme besonders schwerer Fälle des Betruges; Mängel einer mehrfachen Gesamtstrafenbildung; Ausreichende Berücksichtigung gewichtiger mildernder Faktoren; Nichteinbeziehung von Geldstrafen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 53 Abs. 2 S. 2
    Nichteinbeziehung einer Geldstrafe in eine Gesamtstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1990 - 3 StR 407/90

    Rechtsfehlerhafte Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 17.07.2000 - 5 StR 280/00
    Allerdings stehen die der Gesamtstrafbildung vom Tatrichter zugrunde gelegten Überlegungen zu mehreren Zäsuren mit der Folge notwendig zu bildender mehrerer Gesamtstrafen prinzipiell im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung zu § 55 StGB (vgl. nur BGHSt 35, 243; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Strafen, einbezogene 4) - die schwer zu durchschauen, darzustellen und zu befolgen sind, schon daher dringlich im Sinne einer Einheitsstrafenregelung reformbedürftig erscheinen -.
  • BGH, 24.03.1988 - 1 StR 83/88

    Hinderung der Auflösung einer fehlerhaft gebildeten Gesamtstrafe durch die

    Auszug aus BGH, 17.07.2000 - 5 StR 280/00
    Allerdings stehen die der Gesamtstrafbildung vom Tatrichter zugrunde gelegten Überlegungen zu mehreren Zäsuren mit der Folge notwendig zu bildender mehrerer Gesamtstrafen prinzipiell im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung zu § 55 StGB (vgl. nur BGHSt 35, 243; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Strafen, einbezogene 4) - die schwer zu durchschauen, darzustellen und zu befolgen sind, schon daher dringlich im Sinne einer Einheitsstrafenregelung reformbedürftig erscheinen -.
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 415/07

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufhebung und Zurückverweisung;

    Soweit indessen das Landgericht beim Angeklagten K. die Einbeziehung der mit Urteil des Amtsgerichts Remscheid vom 11. Februar 2003 verhängten Freiheitsstrafe von zehn Monaten - zwar nicht ausdrücklich, aber nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe wegen der zwischenzeitlichen Vollstreckung - unterlassen hat, kann wegen der nicht festgestellten Tatzeit, die zur Beurteilung des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung notwendig ist (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Juli 2000 - 5 StR 280/00; Rissing-van Saan in LK 11. Aufl. § 55 Rdn. 3), deren Gesamtstrafenfähigkeit und damit eine auf dem aufgezeigten Rechtsfehler beruhende Benachteiligung des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden.
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 188/11

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung); Bindungswirkung nicht

    Ob diese Strafen im Rahmen der Gesamtstrafenbildung einzubeziehen waren, kann der Senat anhand der Urteilsgründe nicht feststellen, weil die Strafkammer weder den Zeitpunkt der den Verurteilungen zu Grunde liegenden Taten noch denjenigen ihrer Erledigung mitgeteilt hat, was zu einer Beurteilung des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung notwendig gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 2000 - 5 StR 280/00 und vom 13. November 2007 - 3 StR 415/07, NStZ-RR 2008, 72).
  • BGH, 09.12.2009 - 5 StR 459/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung

    Die Regeln sind schwer zu durchschauen, darzustellen und zu befolgen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 17. Juli 2000 - 5 StR 280/00).
  • BGH, 24.03.2021 - 1 StR 13/21

    Einziehung (Voraussetzungen einer Einziehung beim Täter, wenn die Taterträge von

    Eine entsprechende Feststellung wäre zu einer Beurteilung des Vorliegens der rechtlichen Voraussetzungen einer Einbeziehung aber notwendig gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2011 - 3 StR 188/11 Rn. 5 und vom 17. Juli 2000 - 5 StR 280/00 Rn. 18).
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