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   BGH, 25.01.2000 - 5 StR 280/98   

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https://dejure.org/2000,3789
BGH, 25.01.2000 - 5 StR 280/98 (https://dejure.org/2000,3789)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2000 - 5 StR 280/98 (https://dejure.org/2000,3789)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2000 - 5 StR 280/98 (https://dejure.org/2000,3789)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG; § 86 StGB; § 328 Abs. 2 StPO; § 121 Abs. 2 GVG
    Vorlegung; Verfahrensrüge; Berücksichtigung von Amts wegen; Zuständigkeit (willkürliche Annahme); Verweisung der Sache an die zuständige Staatsschutzkammer; Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; Verfahrenshindernis

  • HRR Strafrecht

    § 74a Abs. 1 Nr. 2 GVG; § 86 StGB; § 328 Abs. 2 StPO; § 121 Abs. 2 GVG
    Verweisung an die zuständige Staatsschutzkammer (von Amts wegen); Verbreitens von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; Vorlegungsvoraussetzungen § 121 Abs. 2 GVG

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Verfahrensrüge - Verfahrensfehler - Sachliche Zuständigkeit - Straftat - Schöffengericht - Amtsgericht - Verweisung - Landgericht

  • Judicialis

    GVG § 121 Abs. 2; ; GVG § 74a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 86; ; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4; ; StPO § 328 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 328 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 6, § 328 Abs. 2, § 338 Nr. 4
    Revisionsentscheidung bei Unzuständigkeit von Ausgangs- und Berufungsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95

    Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung

    Auszug aus BGH, 25.01.2000 - 5 StR 280/98
    Das Brandenburgische Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Verfahrensweise durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288195 - (BGHSt 42, 205) gehindert.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist an der von ihm beabsichtigten Entscheidung nicht durch den Beschluß BGHSt 42, 205 gehindert.

    Über diese Frage, die die Konstellation bei mißachteter sachlicher Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung betrifft, hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 42, 205 jedoch nicht - schon gar nicht mit Entscheidungserheblichkeit - befunden.

  • BayObLG, 31.07.2023 - 203 StRR 283/23

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts durch das Revisionsgericht

    Im Falle einer zulässigen Revision prüft das Revisionsgericht gemäß § 6 StPO von Amts wegen, ob das Amtsgericht die sachliche Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung verkannt und ob die Berufungskammer die nach § 328 Abs. 2 StPO gebotene Verweisung der Sache an das sachlich zuständige Gericht unterlassen hat (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 30. November 2022 - (3) 121 Ss 147/22 (63/22) -, juris Rn. 6; KG Berlin, Urteil vom 30. September 2020 - (3) 161 Ss 49/20 (48 - 49/20) -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. März 2000 - 2 Ss 76/97-, juris; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1999 - 2 StRR 109/99 -, juris Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 328 Rn. 14, ausführlich § 355 Rn. 5, § 6 Rn. 2; Erb in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl. 2016, § 6 Rn. 16; Gössel in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 328 Rn. 53; BeckOK StPO/Eschelbach, 47. Ed. 1.4.2023, StPO § 328 Rn. 26; Geilhorn in KK-StPO, 9. Aufl., § 6 Rn. 7; a.A. Paul in KK-StPO a.a.O. § 328 Rn. 15 ohne Berücksichtigung der Entscheidung BGH, Beschluss vom 25. Januar 2000 - 5 StR 280/98 -, juris).
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
    Es kann dahinstehen, ob dies auch dann gilt, wenn der Tatrichter - wie hier - für die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht zuständig ist, oder ob in solchen Fällen der der Revision zum Erfolg verhelfende Rechtsfehler allein im Unterlassen der dann gegebenenfalls gebotenen Verweisung an das für die Entscheidung über die Anordnung der Maßregel zuständige Gericht liegen kann, der in der Revision von Amts wegen (vgl. BGH NStZ 2000, 387/388; OLG Brandenburg NStZ 2001, 611/612 m. zust. Anm. Meyer-Goßner; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl., § 270 Rn. 27, § 328 Rn. 14) oder auf eine Verfahrensrüge hin zu berücksichtigen wäre (so KK/Ruß StPO 5. Aufl., § 328 Rn. 15).
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