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   BGH, 11.07.2017 - 5 StR 282/17   

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https://dejure.org/2017,31704
BGH, 11.07.2017 - 5 StR 282/17 (https://dejure.org/2017,31704)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2017 - 5 StR 282/17 (https://dejure.org/2017,31704)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2017 - 5 StR 282/17 (https://dejure.org/2017,31704)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 5 Abs. 3, § 105 Abs. 1 JGG, § 5 Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe nach fehlender Prüfung über deren Absehen wegen der Unterbringung in der Entziehungsanstalt; Sachlicher Zusammenhang zwischen Strafe und Unterbringung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe nach fehlender Prüfung über deren Absehen wegen der Unterbringung in der Entziehungsanstalt; Sachlicher Zusammenhang zwischen Strafe und Unterbringung

  • rechtsportal.de

    JGG § 5 Abs. 3 ; JGG § 105 Abs. 1
    Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe nach fehlender Prüfung über deren Absehen wegen der Unterbringung in der Entziehungsanstalt; Sachlicher Zusammenhang zwischen Strafe und Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09

    Geltung des Vorwegvollzuges auch bei der Verhängung von Jugendstrafe; Prüfung der

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 5 StR 282/17
    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung hebt der Senat aber den Rechtsfolgenausspruch insgesamt auf (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09, NJW 2009, 2694).
  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 11.07.2017 - 5 StR 282/17
    Die Jugendkammer hat zwar rechtsfehlerfrei das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 17. Februar 2016 in seine Entscheidung einbezogen (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 490/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose)

    Die fehlerhafte Ablehnung der Maßregelanordnung zieht wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung die Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs mit den zugehörigen Feststellungen nach sich; denn danach kann bei schuldhaft begangenen Straftaten von der an sich erforderlichen Verhängung von Jugendstrafe abgesehen werden, wenn sie als zusätzliche erzieherische Maßnahme wegen der Maßregelanordnung nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. März 2018 - 3 StR 41/18 Rn. 6; vom 27. Oktober 2015 - 3 StR 314/15 Rn. 7; vom 25. November 2014 - 5 StR 509/14 Rn. 4; vom 26. Mai 2009 - 4 StR 134/09 Rn. 2 und vom 11. Juli 2017 - 5 StR 282/17 Rn. 4).
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