Rechtsprechung
| BGH, 30.07.1996 - 5 StR 288/95 |
"wenn schon Pflichtverteidigung, dann auch Schöffengericht"
Das Revisionsgericht prüft nur auf eine Verfahrensrüge (§§ 344 Abs. 2, 352 StPO), ob das Berufungsgericht dadurch § 328 Abs. 2 StPO verletzt hat, daß es wegen objektiv willkürlicher Annahme der Zuständigkeit des Schöffengerichts statt des Strafrichters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, Unanwendbarkeit von § 269 StPO) nicht zurückverwiesen hat;
zur Frage, ob über § 25 Nr. 2 GVG hinaus die Zuständigkeit des Strafrichters auf Fälle minderer Bedeutung beschränkt ist
Volltextveröffentlichungen (2)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 3 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 6 StPO; § 328 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 StPO
Recht auf den gesetzlichen Richter (revisionsgerichtliche Prüfung der Verletzung der Verweisungspflicht durch das Berufungsgericht bei sachlicher Unzuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts; Erforderlichkeit einer Verfahrensrüge; Beschränkung auf ein Willkürverbot; Rügebedürftigkeit von Grundrechtsverletzungen und Verfahrensfehlern). - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 328
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 42, 205
- NJW 1997, 204
- MDR 1996, 1281
- NJ 1997, 55
- StV 1996, 585
- Rpfleger 1997, 81
- JR 1997, 430
Wird zitiert von ... (26)
- BGH, 10.05.2001 - 1 StR 504/00
Besondere Bedeutung des Falles (Ziel, einem Kind als Opfer einer Sexualstraftat …
Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärt, ob der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 4 StPO bei sachfremder Bejahung des § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge ( BGHSt 42, 205; 43, 54) oder von Amts wegen (BGHSt 38, 172, 176; 44, 34, 36) zu berücksichtigen ist.Dieser Grundsatz erfährt vor dem Hintergrund des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot dann eine Einschränkung, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung über die Zuständigkeit auf sachfremden Erwägungen beruht ( BGHSt 42, 205, 207; BGH 3 StR 378/00).
Auf die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärte Frage, ob dies nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge ( BGHSt 42, 205; 43, 54) oder von Amts wegen (BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; 44, 34, 36) zu berücksichtigen ist, kommt es hier nicht an.
Dieser Grundsatz erfährt vor dem Hintergrund des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Willkürverbot dann eine Einschränkung, wenn die Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß die Entscheidung über die Zuständigkeit auf sachfremden Erwägungen beruht ( BGHSt 42, 205, 207; 43, 53, 55 f; BGH Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).
- BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96
Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das …
c) Noch nicht abschließend geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, ob in den - seltenen (…vgl. BGH GA aaO ;… BGH NJW aaO) - Fällen, in denen die Annahme der Zuständigkeit des Gerichts höherer Ordnung auf (objektiver) Willkür beruht, ein nur auf eine entsprechende Verfahrensrüge zu berücksichtigender Verstoß vorliegt (…so der 5. Strafsenat in BGH GA aaO und der erkennende Senat in BGH NJW aaO ; ebenso der 5. Strafsenat für den Fall, daß das Schöffengericht anstelle des zur Entscheidung berufenen Strafrichters (objektiv) willkürlich seine Zuständigkeit angenommen hat in BGHSt 42, 205), oder ob ein solcher Verstoß ein Verfahrenshindernis darstellt und daher auch ohne Verfahrensrüge von Amts wegen zu berücksichtigen ist (so der 4. Strafsenat in BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; NStZ 1992, 397).Auch dann, wenn Verfahrensverstöße zugleich Verfassungsverstöße beinhalten, müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs mit einer Verfahrensrüge geltend gemacht werden und dürfen vom Revisionsgericht nicht von Amts wegen berücksichtigt werden (vgl. z. B. BGHSt 19, 273, 277); dies gilt insbesondere auch für einen Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (BGH StV 1996, 585, 587 ; BGHSt 26, 84, 90; BGH MDR 1984, 335).
- OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 2 Ss 216/96
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; GVG § 16 S. 2, §§ 24, 25 Nr. 2; …
Zum Willkürverbot bei fehlerhafter Annahme schöffengerichtlicher Zuständigkeit (im Anschluß an BGH StV 1996, 585 = NJW 1997, 204 ).«.Sie sind auch -zum Teil unter noch stärkerer Betonung des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten allgemeinen Willkürverbots- vom BGH (zuletzt StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ; NJW 1993, 1607, 1608 = NStZ 1993, 197 ; vgl. weiter z.B. BGHSt 29, 216, 219) und von anderen Revisionsgerichten (aus der neuesten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vgl. nur OLG Düsseldorf NStZ 1996, 206 f. = StV 1995, 238 f.; OLG Hamm StV 1996, 300 ; OLG Koblenz StV 1996, 588, 589; OLG Köln StV 1996, 298, 299) übernommen worden, auch wenn letztere, bezogen auf den jeweils entschiedenen Einzelfall, eher willkürliches Handeln bejaht haben.
Soweit die Revisionsgerichte bei ihrer nachträglichen Überprüfung auf die tatsächlich erkannte Strafe abstellen, hat der BGH (StV 1996, 585, 588 = NJW 1997, 204, 206) mit Recht darauf hingewiesen, daß sich der relevante Sachverhalt und die Persönlichkeit des Angeklagten am Ende der Hauptverhandlung häufig anders darstellen können als nach der Aktenlage im Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens.
Auch der Bundesgerichtshof (StV 1996, 585, 586 = NJW 1997, 204 ) hat aufgrund der Kontroverse über die Anwendbarkeit des Merkmals der minderen Bedeutung der Sache eine willkürliche Zuständigkeitsannahme durch das Schöffengericht verneint.
- BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig
Danach kann es nicht der Disposition des Angeklagten überlassen werden, ob er die mangelnde Zuständigkeit des Oberlandesgerichts rügen will, wie es der 1. Strafsenat (BGH NJW 1993, 1607 f.; BGHSt 43, 53, 56 ff.) und der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (…BGH GA 1970, 25; BGHSt 42, 205) für Verstöße gegen Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Gegensatz zum 4. Strafsenat ( BGHSt 38, 172, 176; 40, 120; BGH NStZ 1992, 397; NJW 1998, 2149, 2150) vertreten. - BGH, 25.01.2000 - 5 StR 280/98
Vorlegung; Verfahrensrüge; Berücksichtigung von Amts wegen; Zuständigkeit …
Das Brandenburgische Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Verfahrensweise durch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 30. Juli 1996 - 5 StR 288195 - ( BGHSt 42, 205) gehindert.Das Brandenburgische Oberlandesgericht ist an der von ihm beabsichtigten Entscheidung nicht durch den Beschluß BGHSt 42, 205 gehindert.
Über diese Frage, die die Konstellation bei mißachteter sachlicher Zuständigkeit eines Gerichts höherer Ordnung betrifft, hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHSt 42, 205 jedoch nicht - schon gar nicht mit Entscheidungserheblichkeit - befunden.
- BGH, 18.02.1999 - 5 StR 193/98
Anstellungsbetrug durch Verschweigen von MfS-Tätigkeit
Von dieser Rechtsauffassung muß der Senat für die Beantwortung der Vorlegungsfrage ausgehen (vgl. BGHSt 42, 205; 43, 285), denn das Kammergericht hat das beamtenrechtliche Einstellungshindernis mit mindestens vertretbaren Gründen begründet. - BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 2/06 R
Entscheidung durch Berichterstatter ohne Einverständnis der Beteiligten
Grundrechtsrelevante Verletzungen des Rechts auf den gesetzlichen Richter iS des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG sind vom Rechtsmittelgericht von Amts wegen zu beachten (vAw geprüft aber dennoch 'offengelassen': BAG vom 28.9.1961 - 2 AZR 32/60 - BAGE 11, 276 = NJW 1962, 318; so zur Besetzung des LG in FGG-Verfahren: BGH vom 13.7.1995 - V ZB 6/94 - BGHZ 130, 304, 307; so zur sachlichen Zuständigkeit gemäß § 6 StPO: BGH vom 3.8.1995 - 4 StR 416/95 - StV 1995, 620 - 621; BGH vom 21.4.1994 - 4 StR 136/94 - BGHSt 40, 120 - 124; BGH vom 27.2.1992 - 4 StR 23/92 - BGHSt 38, 212 - 213; BGH vom 6.2.1992 - 4 StR 626/91 - NStZ 1992, 397; BGH vom 12.12.1991 - 4 StR 506/91 - BGHSt 38, 172 - 177; anders zur "zweistufigen" Prüfungsregel des § 328 Abs. 2 StPO: BGH vom 30.7.1996 - 5 StR 288/95 - BGHSt 42, 205 - 214; so zur fehlerhaften Entscheidung durch den Einzelrichter gemäß § 568 Satz 2 ZPO: ständige Rechtsprechung seit BGH vom 13.3.2003 - IX ZB 134/02 - BGHZ 154, 200 - 205; BGH vom 20.3.2003 - IXa ZB 55/03 - DGVZ 2003, 90; BGH vom 10.4.2003 - VII ZB 17/02 - BB 2003, 1200 = BGH Report 2003, 9001 = MDR 2003, 949; BGH vom 29.7.2003 - VIII ZB 59/03 - WuM 2003, 637; BGH vom 11.9.2003 - XII ZB 188/02 - NJW 2003, 3712; BGH vom 3.11.2003 - II ZB 35/02 - juris; BGH vom 5.11.2003 - XII ZB 105/03 - FamRZ 2004, 363; BGH vom 10.11.2003 - II ZB 14/02 - NJW 2004, 448 f; BGH vom 25.11.2003 - VIII ZB 122/02 - NJW-RR 2004, 1714 f; BGH vom 13.7.2004 - VI ZB 63/03 - NJW-RR 2004, 1717; BGH vom 27.10.2005 - III ZB 66/05 -NJW-RR 2006, 286-287;… so zur amtswegigen Prüfung der Merkmale des § 96 SGG und der Frage, ob das LSG damit als gesetzlicher Richter zur Sachentscheidung über den Folgebescheid befugt ist: BSG vom 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R - SozR 4-1500 § 96 Nr. 4 RdNr 15; BSG vom 31.7.2002 - B 4 RA 113/00 R - juris;… so auch die herrschende Rechtsprechung zur Rechtswegzuständigkeit bis zur Einführung des § 17a GVG: zB BSG vom 9.5.1984 - 4 RJ 44/83 - SozR 1500 § 141 Nr. 13; früher schon BSG vom 11.12.1968 - 10 RV 606/65 - BSGE 29, 44 - insoweit nur in juris veröffentlicht ). - VerfGH Berlin, 17.12.1997 - VerfGH 112/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 03.12.2003 - 2 ARs 383/03
Jugendgericht (sachliche Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; Verweisung an ein …
Dieser kann nach Eröffnung des Hauptverfahrens jede in die Strafgewalt des Amtsgerichts fallende Strafe verhängen (BGHSt 16, 248; 42, 205, 213), daher kommt eine Verweisung vom Strafrichter an das Schöffengericht nicht in Betracht, wenn der Strafrichter eine höhere Strafe als von zwei Jahren Freiheitsstrafe (aber von nicht mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe) verhängen will Dies gilt im Interesse einer zügigen Erledigung der Verfahren auch im Verhältnis Jugendrichter zum (Erwachsenen)Schöffengericht.Der Strafrichter hat zwar bei Eröffnung des Hauptverfahrens die Rechtsfolgenerwartung des § 25 Nr. 2 GVG zu prüfen, kann aber nach Eröffnung des Hauptverfahrens jede in die Strafgewalt des Amtsgerichts fallende Strafe verhängen (BGHSt 16, 248; 42, 205, 213).
- BGH, 26.09.2001 - 2 StR 340/01
Verfahrenstrennung nach Eröffnung des Hauptverfahrens; Zuständigkeit des …
Das war hier ersichtlich nicht der Fall; insbesondere stellt die Höhe der ausgesprochenen Strafe, die noch innerhalb der Strafgewalt des Amtsgerichts gelegen hätte, kein Indiz für Willkür dar (vgl. BVerfGE 9, 223, 230 f.; BGHSt 42, 205, 214). - OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 1 Ss 109/05
Revisionsrügen im Strafverfahren: Unbegründetheit der Verfahrensrüge einer …
- BSG, 26.06.2007 - B 4 R 11/07 S
Berufsunfähigkeitsrente und gleichzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld in der Zeit …
- BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08
Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme …
- OLG Bremen, 08.08.1997 - Ss 18/97
GVG §§ 25, 28; StPO § 269; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
- OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der …
- OLG Hamm, 17.02.2009 - 3 Ss 67/09
Anforderungen an ein Urteil der Berufungsstrafkammer bei Verweisung an das …
- OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 1 Ws 293/00
StPO §§ 121 Abs. 1, § 270 Abs. 1; GVG § 24 Abs. 2, § 25 …
- BGH, 03.12.2003 - 2 AR 249/03
- VerfGH Berlin, 18.10.1996 - VerfGH 112/96
Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Rechts auf den gesetzlichen …
- OLG Hamm, 13.11.2001 - 5 Ss 907/01
sachliche Zuständigkeit, Schöffengericht, Strafrichter, Willkür, Übernahme des …
- OLG Celle, 05.11.1996 - 3 Ss 139/95
StGB § 113 Abs. 2 Nr. 1
- BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00
- OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 3 Ws 360/96
GVG § 24 Abs. 1 Nr. 3, § 25 Nr. 2, §§ 28, 74 Abs. 1 S. 2; …
- OLG Koblenz, 08.02.2000 - 2 Ss 240/99
Rüge fehlender Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts; Tatbestandsmerkmal …
- KG, 09.05.2012 - 161 Ss 49/12
§ 86 StGB, § 74a Abs 1 Nr 2 GVG
- KG, 20.03.2002 - 1 Ss 191/01
