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   BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03   

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https://dejure.org/2003,3824
BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03 (https://dejure.org/2003,3824)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2003 - 5 StR 289/03 (https://dejure.org/2003,3824)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03 (https://dejure.org/2003,3824)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 54 Abs. 1 StGB; § 69 Abs. 2 StGB
    Gesamtstrafenbildung (enge zeitliche, örtliche und situative Verknüpfung dreier Taten; der drei Taten zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden könnte; Bemessung; Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Wertungsfehler bei der Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung enger zeitlicher,örtlicher und situativer Verknüpfung mehrerer Taten; Verknüpfung bei mehrfachem Kauf von Betäubungsmitteln durch den gleichen Erwerber; Begründung einer Ungeeignetheit zum Führen von ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 69 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 69 Abs. 2
    Entzug der Fahrerlaubnis bei BtM-Straftaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.08.1994 - 1 StR 278/94

    Strafschärfende Bewertung der Eigenschaft von Maschinenpistolen als Kriegswaffen

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03
    Eine Begründung war hier aber geboten, weil die Taten und das Verhalten des Angeklagten nach ihrer Begehung von Besonderheiten gekennzeichnet waren, die gegen einen künftigen Mißbrauch der Fahrerlaubnis sprechen (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5; BGH StV 1994, 314 f.; 1999, 18 f.).

    In diesem Fall war auch der Einsatz des PKW des Angeklagten zur Rauschgiftbeschaffung von dieser Provokation erfaßt (vgl. BGH StV 1999, 18; BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5).

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 406/02

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Ungeeignetheit (Betäubungsmittelkonsum; Transport

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03
    Die beiden Verurteilungen auf Grund des Vergehenstatbestandes des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG entfalten eine eher geringe Indizwirkung (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; BGH NStZ 2000, 26).
  • BGH, 08.10.1997 - 2 StR 464/97

    Grundlagen der Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03
    Zudem hätte bedacht werden müssen, daß die Geldstrafen aus der Verletzung anderer Rechtsgüter entstandenen waren (vgl. BGHR StGB § 53 Abs. 2 Einbeziehung, nachteilige 5).
  • BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89

    Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03
    Für die erneut vorzunehmende Prüfung der Frage, ob hinsichtlich des Angeklagten E eine Aussetzung der Vollstreckung in Betracht kommt, weist der Senat darauf hin, daß bei einer Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe aus Einzelstrafen von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe vielfach Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB zu bejahen sein werden (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7; Schäfer aaO Rdn. 669 und 164 m. w. N.).
  • BGH, 14.09.1993 - 1 StR 553/93

    Besorgnis der künftigen Verletzung von Kraftfahrerpflichten als Voraussetzung für

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03
    Eine Begründung war hier aber geboten, weil die Taten und das Verhalten des Angeklagten nach ihrer Begehung von Besonderheiten gekennzeichnet waren, die gegen einen künftigen Mißbrauch der Fahrerlaubnis sprechen (vgl. BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5; BGH StV 1994, 314 f.; 1999, 18 f.).
  • BGH, 24.02.1989 - 3 StR 13/89

    Erforderlichkeit eines Gesamtvorsatzes für die Annahme einer fortgesetzten Tat -

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03
    Das Landgericht hat im Ansatz zutreffend erwogen, daß bei der Gesamtstrafenbildung eine enge zeitliche, örtliche und situative Verknüpfung der drei Taten zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden könnte (vgl. BGHR StGB § 54 Abs. 1 Bemessung 2; Schäfer, Praxis der Strafzumessung 3. Aufl. Rdn. 662).
  • BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 5 StR 289/03
    Die beiden Verurteilungen auf Grund des Vergehenstatbestandes des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG entfalten eine eher geringe Indizwirkung (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 74; BGH NStZ 2000, 26).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03

    Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen

    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt ..., daß ... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind ..." (in diesem Sinne neuestens auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).
  • BGH, 26.08.2004 - 4 StR 85/03

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Entziehung der Fahrerlaubnis (Zweck

    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt..., daß... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind..." (in diesem Sinne auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 155/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und

    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt ..., daß ... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind ..." (in diesem Sinne neuestens auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).
  • BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines

    Während für die Anlaßtat entweder ein Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder eine Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugsführers ausreicht, setzt die Feststellung der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 Abs. 1 StGB nach Ansicht des Senats daher die Gefahr voraus, daß der Täter bei zukünftiger Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr gerade Verkehrssicherheitsbelange beeinträchtigen würde (so auch BGH, Beschlüsse vom 14. September 1993 - 1 StR 553/93, StV 1994, 314, 315; vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94, BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5; vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).
  • BGH, 16.09.2003 - 4 StR 175/03

    Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur strafgerichtlichen Entziehung der

    Im Beschluß vom 8. August 1994 - 1 StR 278/94 (= BGHR StGB § 69 Abs. 1 Entziehung 5), der die Verurteilung wegen eines Waffentransports in einem Pkw betraf, hat der 1. Strafsenat diese Rechtsprechung bestätigt: "Eine Entziehung der Fahrerlaubnis verlangt ..., daß ... vom Täter weitere Verletzungen der Kraftfahrerpflichten zu erwarten sind ..." (in diesem Sinne neuestens auch der 5. Strafsenat in seinem Beschluß vom 12. August 2003 - 5 StR 289/03).
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