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   BGH, 31.01.1978 - 5 StR 29/78   

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https://dejure.org/1978,3919
BGH, 31.01.1978 - 5 StR 29/78 (https://dejure.org/1978,3919)
BGH, Entscheidung vom 31.01.1978 - 5 StR 29/78 (https://dejure.org/1978,3919)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 1978 - 5 StR 29/78 (https://dejure.org/1978,3919)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer Vollmacht zur Einlegung und Rücknahme von Rechtsmitteln durch Niederlegung des Wahlmandats

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 461
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 13.02.1980 - 3 StR 5/80

    Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses - Zuständigkeit der

    Dem steht nicht entgegen, daß das Nebenklagedelikt der Verleumdung mit Offizialdelikten zusammenfällt (BGH bei Holtz MDR 1978, 461) und daß die Staatsanwaltschaft die rechtliche Beurteilung nicht auf das Nebenklagedelikt gestützt hatte (Kleinknecht a.a.O. § 395 Rdn 2; Wendisch a.a.O. § 395 Rdn 3).
  • BGH, 08.11.1990 - 4 StR 457/90

    Verwerfung einer Revision - Anforderungen an eine wirksame Rücknahme der Revision

    Das folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 168 BGB, wonach die Vollmacht mit dem ihr zugrunde liegenden Rechtsverhältnis erlischt (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1978 - 5 StR 29/78 - bei Holtz MDR 1978, 461 und vom 7. Oktober 1986 - 5 StR 493/86).
  • BGH, 09.01.1985 - 3 StR 502/84

    Übergang der Nebenklagebefugnis hinsichtlich einer vorsätzlichen Körperverletzung

    Hierfür genügt es, daß das Grunddelikt der vorsätzlichen Körperverletzung nach § 223 StGB der Nebenklage zugänglich ist (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 461 für den Fall der Gesetzeskonkurrenz von versuchtem Totschlag und Körperverletzung; BGH NJW 1970, 205 für die Gesetzeskonkurrenz von Bedrohung und versuchter Nötigung).
  • BGH, 08.01.1991 - 1 StR 704/90

    Mangelnde Belehrung des Auskunftsverweigerungsrechts - Milderungsgrund auf Grund

    Die jedenfalls darinliegende Beschränkung des Rechtsmittels ist wirksam; da der Angeklagte den Rechtsanwalt ausdrücklich mit der Durchführung des Revisionsverfahrens beauftragt hat, muß die dabei - wenn auch nur in der allgemeinen Prozeßvollmacht - erteilte Ermächtigung, Rechtsmittel zurückzunehmen, als "ausdrückliche Ermächtigung" im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO angesehen werden (offengelassen in BGHSt 10, 245, 246 und BGH bei Holtz MDR 1978, 461; vgl. auch BGH, Beschluß vom 23. Oktober 1990 - 4 StR 450/90), denn sie bezog sich gerade auf das hier in Frage stehende Rechtsmittel (vgl. Ruß in KK 2. Aufl. § 302 Rdnr. 22).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Seiner Geltendmachung steht wegen der Unverzichtbarkeit der davon berührten Rechtsstellung (vgl. BGH NJW 1973, 522) nicht entgegen, daß die beanstandete Entfernung des Angeklagten während der gutachtlichen Äußerungen des Sachverständigen einem Antrag des Verteidigers entsprach, der, wie als naheliegend anzunehmen ist, im Einverständnis des Angeklagten gestellt wurde (vgl. BGH bei Holtz MDR 1978, 461; Kleinknecht/Meyer StPO 40. Aufl. § 337 Rdn. 47).
  • OLG Hamm, 12.04.2007 - 3 Ws 209/07

    Freispruch, Wahlanwaltsvergütung; Kostenfestsetzungsverfahren; Vollmacht

    Die hier vertretene Rechtsauffassung steht auch nicht im Widerspruch zum Beschluss des BGH vom 31.01.1978 -5 StR 29/78 ( MDR 1978, 461 bei Ho/tz).
  • OLG Hamburg, 08.01.2013 - 3-48/12

    Strafverfahren: Rechtsmitteleinlegung für einen Nebenbeteiligten bei fehlender

    Mit dieser Mandatsniederlegung war auch die zuvor erteilte schriftliche Vollmacht beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 1978 - 5 StR 29/78, MDR [H] 1978, 461; OLG Düsseldorf, NStZ 1984, 524).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.1996 - 1 Ws 999/96
    (1) Die Nebenklagebefugnis aus § 395 StPO besteht schon dann, wenn nach der Sachlage oder aufgrund des tatsächlichen Vorbringens des Antragstellers die Verurteilung des Angeklagten wegen einer Nebenklagestraftat rechtlich möglich erscheint (RGSt. 69, 244, 246; BGH bei Holtz MDR 78, 461; Fezer in: KMR, StPO , § 395 , Rdn. 4; Meyer-Goßner a.a.O., § 396, Rdn. 10 m.w.N.; Wendisch a.a.O., § 395, Rdn. 3; Pelchen a.a.O., § 395, Rdn. 13; § 396 , Rdn. 5).
  • BGH, 12.11.1991 - 1 StR 578/91

    Revisionsbegründung des Pflichtverteidigers

    Diese Vollmacht ist durch die am 26. September 1990 erfolgte gerichtliche Bestellung von Rechtsanwalt H. erloschen (BGH bei Holtz MDR 1978, 461; BGH NStZ 1991, 94, 95; Kleinknecht/Meyer, StPO 40. Aufl. § 142 Rdn. 7).
  • BGH, 23.10.1990 - 4 StR 450/90

    Für die Zurücknahme der Revision durch den Verteidiger bedarf es einer

    Der Senat kann dabei dahingestellt sein lassen, ob die vom Angeklagten seinem Verteidiger vor Erlaß des landgerichtlichen Urteils erteilte allgemeine Prozeßvollmacht, die den Verteidiger unter anderem ermächtigte, Rechtsmittel einzulegen und zurückzunehmen, als "ausdrückliche Ermächtigung" im Sinne des § 302 Abs. 2 StPO anzusehen ist (ebenso offengelassen in BGHSt 10, 245, 246 und BGH bei Holtz MDR 1978, 461).
  • BayObLG, 27.01.1986 - RReg. 2 St 292/85

    Nebenkläger; Auslagenerstattungspflicht; Nebenklagebefugnis; Berufungsverfahren;

  • BGH, 31.03.1987 - 5 StR 87/87

    Rechtsmitteleinlegung durch nicht mehr bevollmächtigten Rechtsanwalt

  • BGH, 07.10.1986 - 5 StR 493/86

    Erlöschen einer allgemeinen Strafprozessvollmacht mit der Niederlegung des

  • BGH, 08.07.1983 - 3 StR 204/83

    Voraussetzungen für eine Ermächtigung einer teilweisen Rücknahme von

  • AG Norderstedt, 27.05.2002 - 32 Qs 59/02

    Zurückweisung eines Antrag auf Festsetzung der notwendigen Auslagen eines

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