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   BGH, 13.08.1992 - 5 StR 290/92   

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https://dejure.org/1992,11250
BGH, 13.08.1992 - 5 StR 290/92 (https://dejure.org/1992,11250)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1992 - 5 StR 290/92 (https://dejure.org/1992,11250)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1992 - 5 StR 290/92 (https://dejure.org/1992,11250)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Zuständigkeit für eine Sperrerklärungen für Auskünfte aus Akten und für Aussagegenehmigungen für Polizeibeamte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79

    Beweisverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 13.08.1992 - 5 StR 290/92
    Wäre auch die Zuständigkeit des Justizsenators gegeben, so hätte sich die Strafkammer nicht mit den Sperrerklärungen des Innensenators, obwohl diese weder willkürlich noch mißbräuchlich waren (vgl. BGHSt 29, 109, 112 f.) [BGH 10.10.1979 - 3 StR 281/79 S], begnügen dürfen, sondern auch auf die Entscheidung des Justizsenators drängen müssen.
  • BGH, 03.11.1987 - 5 StR 579/87

    Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten bei einer Zeugenvernehmung durch ein

    Auszug aus BGH, 13.08.1992 - 5 StR 290/92
    Der Senat läßt offen, ob die Sperrerklärungen für Auskünfte aus Akten und für Aussagegenehmigungen für Polizeibeamte nur vom Innensenator als der zuständigen obersten Dienstbehörde abzugeben waren oder ob es auch auf die Entscheidung des Justizsenators ankam (vgl. G. Schäfer NStZ 1990, 46), wobei es genügt hätte, wenn ein Mitarbeiter, für dessen Handeln der Senator die politische Verantwortung trägt, die Entscheidung trifft (BGHSt 35, 82, 86).
  • OLG Zweibrücken, 15.09.1989 - 1 Ws 293/89

    Vollzug der Untersuchungshaft; Haftraum; Untersuchungshäftling; Fernsehgerät;

    Auszug aus BGH, 13.08.1992 - 5 StR 290/92
    Der Senat läßt offen, ob die Sperrerklärungen für Auskünfte aus Akten und für Aussagegenehmigungen für Polizeibeamte nur vom Innensenator als der zuständigen obersten Dienstbehörde abzugeben waren oder ob es auch auf die Entscheidung des Justizsenators ankam (vgl. G. Schäfer NStZ 1990, 46), wobei es genügt hätte, wenn ein Mitarbeiter, für dessen Handeln der Senator die politische Verantwortung trägt, die Entscheidung trifft (BGHSt 35, 82, 86).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 733/94

    Zuständigkeit für die Entscheidung über eine Sperrerklärung bei verdeckten

    Der 5. Strafsenat hat zwar - allerdings in bezug auf die Sperrerklärung für Auskünfte aus Akten und für die Versagung von Aussagegenehmigungen für Polizeibeamte - erwogen, ob es (auch) auf die Entscheidung des Justizsenators ankommen könne (Beschluß vom 13. August 1992 - 5 StR 290/92); er hat aber die Entscheidung offengelassen.
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