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   BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03   

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https://dejure.org/2004,443
BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2004,443)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2004 - 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2004,443)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2004,443)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 lit. b, lit. c EMRK; § 266 Abs. 1 StGB; § 147 Abs. 2, Abs. 5 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 96 StPO; § 370 Abs. 1 AO; § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 72 IRG
    Verwertbarkeit von Unterlagen, die im Wege der Rechtshilfe in der Schweiz beschlagnahmt wurden, für ein Strafverfahren wegen Untreue und Steuerhinterziehung (Arglist; Verwaltungsbetrug nach schweizerischem Recht); Verwehrung der Akteneinsicht im Ermittlungsverfahren ...

  • lexetius.com

    StGB § 266 Abs. 1; StPO § 147 Abs. 2, § 344 Abs. 2 Satz 2; AO § 370 Abs. 1; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; IRG § 72

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vereinnahmung einer "Kick-back-Zahlung" (Provisionszahlung) als Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Dienstherrn; Ausführungen zum Nachteil im Sinne des § 266 Strafgesetzbuch (StGB) bei Vereinnahmung einer Provision; Verschweigen einer Provisionszahlung ...

  • Judicialis

    StGB § 266 Abs. 1; ; StPO § 147 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 370 Abs. 1; ; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; IRG § 72

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwertbarkeit von in der Schweiz beschlagnahmten Unterlagen; von der Staatsanwaltschaft verwehrte Beiziehung von Akten; Untreue bei Provisionen; einkommensteuerrechtliche Relevanz eines nicht offengelegten Treuhandverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen teilweise aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen teilweise aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen teilweise aufgehoben

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.11.2004)

    Schreiber-Affäre: Urteile gegen Thyssen-Manager teilweise aufgehoben

Besprechungen u.ä. (3)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Steuerhinterziehung und Untreue bei "Kick-backs" aus Provisionszahlungen

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Zur Steuerpflicht von verdeckten Provisionen beim Verkauf von Panzerfahrzeugen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Treubruch durch Vereinbarung und Erhalt von "kick-back"-Zahlungen aus dem Vermögen des Geschäftsherrn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 49, 317
  • NJW 2005, 300
  • NStZ 2005, 569
  • StV 2005, 423
  • JR 2005, 114
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    (1) Zwar hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB bei Provisions- oder Schmiergeldzahlungen angenommen (vgl. BGHSt 47, 295, 299; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; vgl. zur identischen Problematik beim Ausschreibungsbetrug auch BGHSt 47, 83, 89).

    Eine Ausnahme gilt insbesondere dann, wenn Umstände erkennbar sind, die es nicht unbedingt nahelegen, daß die Leistungen in die Kalkulation zu Lasten des Geschäftsherrn eingestellt wurden (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; BGH NStZ 1995, 233, 234).

    In den von den Revisionen herangezogenen Entscheidungen führt der Bundesgerichtshof lediglich aus, daß die nach § 681 Satz 2, § 687 Abs. 2 i.V.m. § 667 BGB bestehende zivilrechtliche Pflicht des Schmiergeldempfängers zur Herausgabe der empfangenen Leistungen an seinen Geschäftsherrn keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB begründet (BGHSt 47, 295, 298; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; jeweils m. w. N.).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    Damit korrespondiert das Erfordernis möglichst konkreten Vortrages bei einer Rüge wegen unterlassener Beiziehung von Akten unter dem Aspekt der Verletzung der Aufklärungspflicht (vgl. BGHSt 30, 131, 136 ff.; BVerfGE 63, 45, 69 ff.).

    Dies bedeutet, daß er sich grundsätzlich - jedenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Erhebung der Verfahrensrüge - weiter um die bislang versagte Akteneinsicht bemühen und die entsprechenden Anstrengungen gegenüber dem Revisionsgericht auch dartun muß (vgl. auch BVerfGE 63, 45, 66 f., 70 ff.).

    Der Senat hielte es zudem für erwägenswert, die Versagung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft in dem vorliegenden ganz speziell und außergewöhnlich gelagerten Fall in erweiterter Auslegung des § 147 Abs. 5 Satz 2 StPO (bzw. nach § 478 Abs. 3 Satz 1 StPO; vgl. auch § 406e Abs. 4 Satz 2 StPO) oder gemäß § 23 EGGVG (vgl. BGHSt 46, 261; BVerfGE 63, 45, 66) sofortiger gerichtlicher Überprüfbarkeit zu unterwerfen.

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    Das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse muß wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BFH BStBl II 1998, 152, 156 und 2001, 468, 470).

    Schließlich muß das Treuhandverhältnis aber auch tatsächlich vollzogen worden sein (BFH BStBl II 1998, 152, 156 f.).

  • BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03

    BGH bestätigt Verurteilung wegen Bestechlichkeit

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sind Bestechungsgelder, die einem Arbeitnehmer von Dritten gezahlt werden, sonstige Einkünfte im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG (BFH BStBl II 2000, 396 ff. m. w. N.; BFH/NV 2001, 25 f.); dementsprechend hat auch der Bundesgerichtshof für Schmiergeldzahlungen oder Bestechungsgelder angenommen, daß sie der Besteuerung unterliegen (vgl. zuletzt BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4 m. w. N.).

    Zur Strafzumessung weist der Senat auf die in seinem Urteil vom 5. Mai 2004 (BGHR AO § 393 Abs. 1 Erklärungspflicht 4) genannten Grundsätze hin.

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    Der Anspruch auf Akteneinsicht bezieht sich nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten (BGHSt 30, 131, 138; 42, 71; BGH NStZ 1999, 371).

    Damit korrespondiert das Erfordernis möglichst konkreten Vortrages bei einer Rüge wegen unterlassener Beiziehung von Akten unter dem Aspekt der Verletzung der Aufklärungspflicht (vgl. BGHSt 30, 131, 136 ff.; BVerfGE 63, 45, 69 ff.).

  • BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01

    Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    (1) Zwar hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB bei Provisions- oder Schmiergeldzahlungen angenommen (vgl. BGHSt 47, 295, 299; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; vgl. zur identischen Problematik beim Ausschreibungsbetrug auch BGHSt 47, 83, 89).

    In den von den Revisionen herangezogenen Entscheidungen führt der Bundesgerichtshof lediglich aus, daß die nach § 681 Satz 2, § 687 Abs. 2 i.V.m. § 667 BGB bestehende zivilrechtliche Pflicht des Schmiergeldempfängers zur Herausgabe der empfangenen Leistungen an seinen Geschäftsherrn keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB begründet (BGHSt 47, 295, 298; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; jeweils m. w. N.).

  • BFH, 20.03.2001 - IX R 97/97

    Zufluss bei Zahlungen durch Scheck

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    aa) Eine Einnahme, die auch in einem geldwerten Vorteil bestehen kann, ist gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen, sobald der Empfänger wirtschaftlich über sie verfügen kann oder über sie verfügt hat (BFHE 195, 221, 223 f.; BFH/NV 2002, 643; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    Insoweit beschränken sich die Urteilsgründe auf bloße Vermutungen, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermögen (vgl. BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).
  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    Kann er dies aufgrund der getroffenen Absprachen nicht, so besteht kein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO (BFH BStBl II 1999, 514, 516).
  • BFH, 18.12.2001 - IX R 74/98

    Sonstige Einkünfte; Zufluss

    Auszug aus BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
    aa) Eine Einnahme, die auch in einem geldwerten Vorteil bestehen kann, ist gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen, sobald der Empfänger wirtschaftlich über sie verfügen kann oder über sie verfügt hat (BFHE 195, 221, 223 f.; BFH/NV 2002, 643; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 02.02.1999 - 1 StR 636/98

    Revision wegen Verfahrensmangels; Vernehmung eines Zeugen während des

  • BGH, 23.09.2003 - 1 StR 341/03

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Darlegungsanforderungen:

  • BGH, 24.11.1999 - 3 StR 390/99

    Unterbrechung, Aussetzung der Verhandlung, wenn Verteidiger nicht genügend zeit

  • BFH, 26.01.2000 - IX R 87/95

    Bestechungsgelder als sonstige Einkünfte eines Arbeitnehmers

  • BGH, 07.03.1996 - 1 StR 688/95

    Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht (Sperrung von Schriftstücken; unzulässige

  • BGH, 12.01.2001 - 2 ARs 355/00

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten beim Streit über die "Kantherakten"

  • BGH, 16.12.1960 - 4 StR 401/60
  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03

    Urteil wegen Handeltreibes mit Heroin rechtskräftig

  • BGH, 06.09.1988 - 5 StR 230/88

    Selbstschuldnerische Bürgschaft

  • BGH, 11.07.2001 - 1 StR 576/00

    Verurteilung wegen Betruges im Zusammenhang mit rechtswidrigen Preisabsprachen

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 622/94

    Nachteilszufügung - Untreue - Vergleich der Vermögenslage - Provision - Treubruch

  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

  • BFH, 31.05.2000 - IX R 73/96

    Wiederkehrende Einkünfte; Zurückzahlung steuerpflichtiger Bestechungsgelder in

  • BGH, 30.10.2003 - 5 StR 274/03

    Beweisantrag (konkrete Beweistatsache); wesentliche Verteidigungsbeschränkung

  • BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03

    Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei der Vereinbarung von Schmiergeldzahlungen in Form eines prozentualen Preisaufschlags regelmäßig ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB vor (vgl. BGHSt 47, 295, 298 f.; 49, 317, 332 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49, insoweit in BGHSt 46, 310 nicht abgedruckt).

    Nach anderer, aber gleichgerichteter Betrachtungsweise ist der Unrechtsschwerpunkt in der bewussten Verhandlung mit einem sachlich nicht gerechtfertigten Verteuerungsfaktor zu finden, der dem Geschäftsführer zu Unrecht einen von der vertretenen Gesellschaft nicht genehmigten, über seine Vergütung hinausgehenden wirtschaftlichen Vorteil verschaffen soll (vgl. auch BGHSt 49, 317, 333 ff.).

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    Rügt die Revision eine unterlassene Beiziehung von Akten, handelt es sich der Sache nach um eine Aufklärungsrüge gemäß § 244 Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327; vom 17. Juli 2008 - 3 StR 250/08, NStZ 2009, 51 f.).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21

    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle

    Dazu wäre er aber im Rahmen seines Revisionsvortrags verpflichtet gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 328; vom 23. Februar 2010 - 4 StR 599/09, BGHR StPO § 338 Nr. 8 Akteneinsicht 2).
  • BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07

    Akteneinsichtsgesuch

    Im Ansatz zutreffend bestimmt der Vorsitzende des 1. Kartellsenats den Umfang der Akteneinsicht danach, welche Akten dem Gericht in dem gegen die Antragstellerin geführten Verfahren vorliegen (BGHSt 49, 317, 327; BGH, Beschl. v. 2.2.1999 - 1 StR 636/98, NStZ 1999, 371).

    Insoweit gilt das Akteneinsichtsrecht uneingeschränkt und ist auch nicht im Wege eines sogenannten "In Camera"-Verfahrens beschränkbar (BGHSt 49, 317, 327; BGH, Urt. v. 11.2.2000 - 3 StR 377/99, NJW 2000, 1661, 1662).

  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Ein eigener Rekurs der deutschen Gerichte auf tschechisches Recht ist damit unzulässig (vgl. zur Spezialitätsbindung auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, wistra 2005, 58, 60).

    Würden die inländischen Strafgerichte - ggf. unter Einholung eines Sachverständigengutachtens - die Rechtmäßigkeit der weiterhin bestehenden tschechischen Gerichtsentscheidungen am Maßstab des tschechischen Rechts prüfen, maßten sie sich Kompetenzen an, die ihnen nach Völkerrecht und Unionsrecht im Verhältnis zu einem anderen Mitgliedstaat nicht zustehen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, wistra 2005, 58, 60).

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Ohne auf den späten Zeitpunkt der Beweisantragstellung einzugehen (was im Rahmen einer Entscheidung nach § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO möglich gewesen wäre, vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, NJW 2005, 300, 304), lehnte es die Strafkammer mit Beschluss vom selben Tag ab, die benannten Auslandszeugen zu vernehmen, da deren Einvernahme unter Berücksichtigung des bisherigen Beweisergebnisses keinen Erkenntnisgewinn brächte.
  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08

    Bestechlichkeit und Untreue eines Verantwortlichen des

    Eine solche Schadensberechnung ist anerkannt sowohl beim Eingehungsbetrug in Form des sogenannten Ausschreibungs- oder Submissionsbetrugs, bei dem der Vermögensschaden in der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Auftragssumme und dem Preis liegt, der bei Beachtung der für das Auftragsvergabeverfahren geltenden Vorschriften erzielbar gewesen wäre, als auch in den Fällen freihändiger Vergabe mit Angebotsanfragen (vgl. BGHSt 47, 83, 88 f.; vgl. auch BGHSt 49, 317, 332 f.).
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Nachdem der Senat eine frühere Verurteilung des Angeklagten zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben hatte (BGHSt 49, 317), hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Untreue und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Im vorgehenden Revisionsverfahren hat der Angeklagte die Verwertung der Unterlagen, die von den Schweizer Behörden unter einen Spezialitätsvorbehalt gestellt worden waren, mit einer Verfahrensrüge erfolglos gerügt (BGHSt 49, 317, 322 ff.).

    Eine Strafbarkeit wegen Untreue ist für den Angeklagten nur deshalb entstanden, weil die Auszahlung der Schmiergelder über den Thyssen-Konzern gelaufen war, demgegenüber er in einem Vermögensbetreuungsverhältnis stand und demgegenüber er nicht berechtigt war, die Gelder zu vereinnahmen (BGHSt 49, 317, 332 ff.).

  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Diese floss nicht nur den Darlehensnehmern durch Zahlung auf das Notaranderkonto zu (vgl. zur Zuordnung von auf einem Treuhandkonto befindlichen Fremdgeldern zum Vermögen des Treugebers etwa BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 337 f. mwN; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 151/95, NJW 1996, 1543), sondern - weil der Notar beim Grundstückskaufvertrag als Treuhänder für beide Parteien tätig wird - mit Auszahlungsreife auch den Grundstücksverkäufern (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 21. April 2009 - 2 K 231/08, DStZ 2009, 630; Kube/Schomäcker in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, 305. AL 5/2020, 6. Vereinnahmung und Verausgabung, D. Fallgruppen und Einzelnachweise zum Zu- und Abfluss, Notaranderkonto; BeckOK UStG/Sandra Müller, 24. Ed., 19. Februar 2020, UStG § 20 Rn. 258).
  • BGH, 11.10.2005 - 5 StR 65/05

    Neue Verhandlung gegen Max Strauß wegen Schreiber-Provisionen notwendig

    Einkommensteuerhinterziehung nach Provisionsverteilungen im "System Schreiber" (im Anschluss an BGHSt 49, 317).

    a) Hierzu gilt zunächst das, was der Senat bereits in seinem - dem Landgericht bei der Urteilsfindung freilich noch nicht bekannten - Beschluss vom 11. November 2004 (BGHSt 49, 317, 337 ff.) zum selben Verfahrenskomplex entschieden hat: Eine solche Vereinbarungstreuhand ist grundsätzlich möglich.

    Von dem Rubrikkonto sind vorliegend - anders als in dem durch BGHSt 49, 317 entschiedenen Fall - gar keine Gelder an den Angeklagten geflossen.

    Entgegen diesem Ansatz muss vielmehr in Konsequenz zu den strengen Anforderungen aus BGHSt 49, 317, 337 ff. gerade auch dem weiteren Verbleib der Gelder auf dem Rubrikkonto "Master/Maxwell" erörterungsbedürftige indizielle Bedeutung zukommen.

    c) Der Senat merkt in diesem Zusammenhang an, dass sich aus Beweisanzeichen, welche durch zulässige Verfahrensrügen ins Revisionsverfahren eingeführt worden sind, sogar Indizien gegen ein den Anforderungen aus BGHSt 49, 317, 337 ff. genügendes Treuhandverhältnis herleiten lassen.

    Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Gesichtspunkt steht auch der Abfluss von 9 Millionen DM vom Rubrikkonto "Jürglund", der maßgeblich zur Teilaufhebung des der Entscheidung BGHSt 49, 317 zu Grunde liegenden Urteils zum selben Verfahrenskomplex führte (BGHSt aaO S. 339).

    Insoweit verweist der Senat auf die im Anschluss an BGHSt 49, 317, 322 ff. erfolgte zutreffende und umfassende Begründung in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts.

  • BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

  • BGH, 25.04.2014 - 1 StR 13/13

    "Resort Schwielowsee", Schuldspruch wegen Betruges gegen Bauherrn rechtskräftig

  • OLG Bamberg, 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15

    Kein Anspruch des Betroffenen auf Überlassung der digitalen Messdatei bei

  • BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09

    Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung

  • BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12

    BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften

  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 302/11

    Kommunale Wasserwerke Leipzig (KWL): Korruptionsvorwürfe müssen neu verhandelt

  • OLG Bamberg, 04.10.2017 - 3 Ss OWi 1232/17

    Anforderungen an einen Beweisantrag (Beweisthema); kein Verstoß gegen den

  • BVerfG, 06.09.2005 - 2 BvR 10/05

    Verfassungsbeschwerde wegen Verwerfung einer Verfahrensrüge zur unterbliebenen

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 18.12

    Informationszugang; BaFin; Staatsanwaltschaft; Aktenvorlage; strafrechtliches

  • BGH, 24.06.2009 - 5 StR 181/09

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung in einem wesentlichen Punkt (Versagung

  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15

    Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen

  • BGH, 26.08.2005 - 2 StR 225/05

    Verurteilung von Lutz Drach wegen Geldwäsche im Schuldspruch bestätigt Frage der

  • VG Schleswig, 20.04.2018 - 6 A 48/16

    Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Kraftfahrtbundesamt wegen Akteneinsicht

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 334/05

    Vermögensschaden beim Betrug (Saldierung bei Austauschverhältnissen und

  • BGH, Ermittlungsrichter, 10.03.2021 - 2 BGs 751/20

    Versagung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft im vorbereitenden

  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 561/13

    Steuerhinterziehung (Berechnung der verkürzten Steuern: Zulässigkeit der

  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

  • OLG Celle, 21.03.2016 - 2 Ss OWi 77/16

    Herausgabe und Entschlüsselung von Rohmessdaten im standardisierten Messverfahren

  • OLG Celle, 28.03.2013 - 311 SsRs 9/13

    Darlegung der Verfahrensrüge bzgl. Versagung der Einsichtnahme in die

  • BGH, 02.02.2010 - 4 StR 345/09

    Vermögensschaden beim Betrug auf der Grundlage der HOAI (Abrechnung von

  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 292/11

    Inbegriff der Hauptverhandlung (Allgemeinkundigkeit; Gerichtkundigkeit; Beruhen);

  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 517/20

    Entfernung des Angeklagten bei Vernehmung von Mitangeklagten und Zeugen

  • EGMR, 04.05.2010 - 11603/06

    MASSMANN v. GERMANY

  • BGH, 09.12.2008 - 5 StR 412/08

    Vergewaltigung (Strafzumessung: Grenzen der Revisibilität bei minder schweren und

  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 194/09

    Untreue (Vermögensnachteil durch "Kick-Back-Zahlung": Bewertung von

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2005 - 5 Ss 64/05

    Fahren ohne Fahrerlaubnis - Frisiertes Kleinkraftrad

  • BGH, 17.07.2008 - 3 StR 250/08

    Unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch (unterlassenen) Gerichtsbeschluss

  • KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04

    Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger

  • BGH, 28.09.2022 - 5 StR 191/22

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung durch Ablehnung der Akteneinsicht

  • BGH, 18.09.2012 - 3 StR 348/12

    Recht auf ein faires Strafverfahren (Schweigerecht; Recht auf effektive

  • OLG Hamm, 23.03.2016 - 4 RBs 50/16

    Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs erfordert Ausführungen zur Kausalität

  • BGH, 03.08.2016 - 5 StR 289/16

    Keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung bei ausgeschlossener Kausalität

  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 3 RBs 307/19

    Messung von Rohmessdaten bei fehlender Speicherung nicht unbrauchbar; Verletzung

  • BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20

    Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff;

  • FG Münster, 10.04.2013 - 13 K 3654/10

    Sonstige Bezüge, Scheinverträge, verschwiegene Einnahmen, Steuerhinterziehung,

  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06

    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch

  • BGH, 08.02.2008 - 5 StR 581/07

    Subventionsbetrug; Betrug (Feststellung eines Vermögensschadens bei zweckwidriger

  • BGH, 12.09.2007 - 5 StR 257/07

    Behinderung der Verteidigung (Anträge auf Vernehmung des Pflichtverteidigers;

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 112/11

    Steuerhinterziehung (Einkommensteuer; Umsatzsteuer: umsatzsteuerfreie Leistungen;

  • OLG Köln, 31.03.2021 - 2 Ws 118/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines marokkanischen Staatsbürgers

  • BGH, 02.02.2021 - 2 StR 155/20

    Untreue (Vermögensnachteil: Zulässigkeit einer pauschalen Betrachtungsweise bei

  • BGH, 14.01.2020 - 1 StR 531/19

    Verfall

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • KG, 08.10.2019 - 3 Ws (B) 282/19

    Einspruchsverwerfung, Fürsorgepflicht, Terminsverlegung

  • AG Daun, 15.11.2017 - 4 OWi 68/17

    Einsicht, Messunterlagen, Lebensakte, Falldatei usw.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2006 - 8 Sa 165/06

    Schadensersatzanspruch gegen Arbeitnehmer: Schlüssigkeit eines Anspruchs auf

  • BGH, 10.10.2017 - 4 StR 452/17

    Geltendmachung einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigung

  • FG München, 16.03.2010 - 6 K 241/07

    Steuerliches Verwertungsverbot im Inland aufgrund eines "Spezialitätenvorbehalts"

  • LG Weiden/Oberpfalz, 05.09.2018 - 2 Qs 50/18

    Beweisermittlungsantrag - Statthaftigkeit einer Beschwerde

  • FG München, 16.03.2010 - 6 K 4923/06

    Verwertungsrecht bei Spezialitätsvorbehalt

  • LG Koblenz, 08.06.2020 - 10 Qs 29/20
  • LG Regensburg, 24.07.2017 - 6 Qs 29/17
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06, 5 StR 299/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1662
BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06, 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,1662)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2007 - 5 StR 305/06, 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,1662)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,1662)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 72 IRG; § 206a StPO; § 353 StPO; § 359 Nr. 5 StPO; § 46 StGB; § 266 StGB; § 370 AO; § 358 StPO
    Etwaige Folgen eines Widerrufs der Bewilligung von Rechtshilfe, wenn diese bereits abschließend verwertet wurde (Teilrechtskraft; Bindungswirkung und Selbstbindung; Rechtskraftdurchbrechung; Fall Schreiber); völkerrechtliche Verwertungsverbote oder Verfahrenshindernisse ...

  • lexetius.com

    IRG § 72; StPO §§ 206a, 353 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen des Widerrufs der Bewilligung von Rechtshilfen bei zuvor bereits abschließender Verwertung der durch die ursprüngliche Bewilligung erlangten Unterlagen; Rechtsqualität des "Aberkennens der Rechtshilfefähigkeit von Beweismitteln" durch Widerruf der ...

  • Judicialis

    IRG § 72; ; StPO § 206a; ; StPO § 353 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    IRG § 72; StPO § 206a § 353 Abs. 2
    Widerruf der Bewilligung von Rechtshilfe nach Verwertung deren Erkenntnisse

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer Justizbehörden im Komplex Schreiber; Weitere Strafreduzierungen gegen Thyssen-Manager

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtshilfe - "Widerruf der Bewilligung von Rechtshilfe" -Neue BGH-Entscheidung zum Komplex Schreiber

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Strafzumessung - Der Bundesgerichtshof und der Kampf um die Strafzumessung bei Steuerhinterziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 51, 202
  • NJW 2007, 853
  • NStZ 2007, 345
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.04.1982 - 3 StR 35/82

    Geltung des Spezialitätsgrundsatzes bei der Auslieferung eines Verfolgten an die

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. April 1982 (BGHSt 31, 51) betraf die Frage, inwieweit sich die geänderte Rechtsauffassung des um Rechtshilfe ersuchten Staates in einem Auslieferungsverfahren für das innerstaatliche Recht als Verfahrenshindernis auswirken kann.

    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall einer mit Zustimmung des Beschuldigten erfolgten Auslieferung verneint, es aber offen gelassen, ob der ersuchte Staat nachträglich die Bedingungen einer Auslieferung einseitig ändern kann und ob hieraus ein Verfahrenshindernis für das Strafverfahren in Deutschland erwachsen würde (BGHSt 31, 51, 54).

    Dabei kann offen bleiben, ob die im Einzelfall geleistete Rechtshilfe als spezieller (fallbezogener) völkerrechtlicher Vertrag zwischen den beteiligten Staaten anzusehen ist (für das Auslieferungsverfahren offen gelassen in BGHSt 31, 51, 54).

    Im Übrigen hatte der ersuchte Staat auch hinreichend die Gelegenheit - zum Beispiel durch eine entsprechende Formulierung des Spezialitätsvorbehaltes -, seine Interessen schon bei der Rechtshilfeleistung zu schützen (BGHSt 31, 51, 54).

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03

    Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Nachdem der Senat eine frühere Verurteilung des Angeklagten zu fünf Jahren Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch aufgehoben hatte (BGHSt 49, 317), hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Untreue und Steuerhinterziehung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

    Im vorgehenden Revisionsverfahren hat der Angeklagte die Verwertung der Unterlagen, die von den Schweizer Behörden unter einen Spezialitätsvorbehalt gestellt worden waren, mit einer Verfahrensrüge erfolglos gerügt (BGHSt 49, 317, 322 ff.).

    Eine Strafbarkeit wegen Untreue ist für den Angeklagten nur deshalb entstanden, weil die Auszahlung der Schmiergelder über den Thyssen-Konzern gelaufen war, demgegenüber er in einem Vermögensbetreuungsverhältnis stand und demgegenüber er nicht berechtigt war, die Gelder zu vereinnahmen (BGHSt 49, 317, 332 ff.).

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Der Senat kann einen Beschluss, mit dem er die Teilrechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, weder aufheben noch ändern (BGHSt 17, 94).
  • BGH, 03.12.1992 - StB 6/92

    Beibringung neuer Tatsachen und neuer Beweismittel im Wiederaufnahmeverfahren

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Das nachträglich ausgesprochene Verwertungsverbot ist eine sogenannte Rechtstatsache, weil es lediglich die rechtliche Bewertung eines Sachverhalts betrifft und eine Rechtsfolge setzt (BGHSt 39, 75, 79 f.).
  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Das Revisionsgericht darf im zweiten Rechtsgang von den Aufhebungsgründen nicht abweichen (BGHSt -GS- 33, 356, 360; BGH NJW 1953, 1880; vgl. Kuckein in KK 5. Aufl. § 358 StPO Rdn. 13; ferner GmS OGB BGHZ 60, 392, 397).
  • BGH, 09.11.1960 - 4 StR 407/60

    Mangelhafte Revisionsbegründung I

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Ebenso wenig kann aus den weiteren Entscheidungen, auf die sich die Revision beruft (BGHSt 13, 128; 15, 203), für die hier zu beurteilende Fragestellung etwas hergeleitet werden.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Ein Teil der Literatur nimmt dies in den Fällen an, in denen die Wiederaufnahmevoraussetzungen im Sinne des § 359 StPO vorliegen (vgl. Gössel in Festschrift für Peter Ries 2002 S. 118 ff. m.w.N.; vgl. auch Meyer-Goßner aaO § 353 Rdn. 21; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 353 Rdn. 30 f.; offen gelassen in BGH NJW 1982, 1295, 1296; a.A. Temming in Heidelberger Kommentar 3. Aufl. § 353 Rdn. 10).
  • BGH, 28.11.1996 - StB 13/96

    Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit (verfassungsrechtliches

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Solche allein das Verfahren betreffende Umstände begründen keinen Wiederaufnahmegrund im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO (vgl. BGHSt 42, 314, 319 zu § 79 Abs. 1 BVerfGG).
  • BGH, 10.01.1957 - 2 StR 575/56

    Berücksichtigung eines Mangels der sachlichen Zuständigkeit in der

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Das Bestehen eines Verfahrenshindernisses führt dazu, dass das Gericht nicht mehr zu einem Sachurteil hinsichtlich des Tatvorwurfs gelangen darf (vgl. BGHSt 10, 74, 75).
  • BGH, 13.05.1959 - 4 StR 122/59
    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06
    Ebenso wenig kann aus den weiteren Entscheidungen, auf die sich die Revision beruft (BGHSt 13, 128; 15, 203), für die hier zu beurteilende Fragestellung etwas hergeleitet werden.
  • BGH, 17.09.1953 - 3 StR 295/53

    Tötung von 'Reichsausschusskindern' mit Luminal oder durch Morphiuminjektionen

  • BGH, 21.02.2018 - 5 StR 267/17

    LKA-Beamter wegen Mordes rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt

    Der Senat kann daher auch die Fragen unbeantwortet lassen, ob er selbst an seine in der ersten Entscheidung in dieser Sache (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - 5 StR 504/15, NStZ 2016, 469) vertretene diesbezügliche Rechtsansicht gebunden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 7. November 1985 - GSSt 1/85, BGHSt 33, 356, 360 ff.; Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204 f.; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 358 Rn. 15) und ob an der sogenannten Rechtsfolgenlösung überhaupt festzuhalten ist.
  • BGH, 14.01.2021 - 4 StR 95/20

    Alternativvorsatz (Zulässigkeit der Annahme von zwei bedingten

    Allerdings hat das Landgericht im weiteren Verfahren aufgrund der innerprozessualen Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 204; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202, 205; vom 21. August 2019 - 3 StR 221/18, NStZ 2020, 291, 293) die eingetretene Teilrechtskraft zu beachten und darf in der hinzuverbundenen Sache nur insoweit erstinstanzlich verhandeln, als Rechtskraft noch nicht eingetreten ist.
  • OLG Frankfurt, 22.12.2020 - 1 Ss 96/20

    Gießener Ärztin Hänel rechtskräftig wegen Werbung für Schwangerschaftsabbruch

    Handelt es sich, wie vorliegend, um ein sachlich-rechtliches Aufhebungsurteil, stellen die Beurteilung der Verfassungs- und Europarechtskonformität der angewandten Strafnormen zwingende, vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Vorfragen dar (vgl. BVerfGE 4, 1, 5; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes , BGHZ 60, 392, 396 ff.; BGHSt 51, 202, 204 Tz. 11 f.; OLG Bamberg , NJOZ 2017, 1292, 1293 Tz. 4; KG , NStZ-RR 2010, 346, 347 f.; OLG Nürnberg , StV 2000, 573, 574; Franke , in: LR-StPO, 26. Aufl. 2013, § 358 Rn. 7 u. 16 f.; Knauer / Kudlich , in: MüKo-StPO, 2019, § 358 Rn. 7, 10).
  • BGH, 21.11.2012 - 1 StR 310/12

    Verwertbarkeit mittels Rechtshilfe eines ausländischen Staates erlangter Beweise

    Soweit der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 10. Januar 2007 (5 StR 305/06) eine durch das Schweizerische Bundesamt für Justiz ausgesprochene Beschränkung der Verwendung von im Rahmen der Rechtshilfe übersandten Unterlagen am Maßstab des Schweizer Rechts überprüft hat (insoweit in BGHSt 51, 202, 210 f. Rn. 31 f. nur teilweise abgedruckt), sind die dortigen Erwägungen nicht tragend.

    Auf die nachträglich durch die Schweiz erklärte Beschränkung kam es nicht mehr an, weil die verwendeten Unterlagen sich lediglich auf solchen Verfahrensstoff bezogen, in Bezug auf den bereits vor der entsprechenden Erklärung Teilrechtskraft eingetreten war (BGH, aaO, BGHSt 51, 202, 204 f. Rn. 9-12).

  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 221/18

    Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug (Eingehungsbetrug; Gefährdungsschaden;

    Sie entfaltet vielmehr innerprozessuale Bindungswirkung (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202 Rn. 10; vom 20. Juni 2017 - 1 StR 458/16, BGHSt 62, 202 Rn. 12 f.) mit der Folge, dass die übernehmende Strafkammer insoweit nur noch eine Rechtsfolgenentscheidung und die dafür maßgeblichen Feststellungen zu treffen hat.
  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs.

    Darin, dass das Revisionsgericht in seiner sich erst aus jener Senatsentscheidung ergebenden Besetzung nicht schon früher entschieden hat, liegt keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (vgl. zudem zur fehlenden Rechtsstaatswidrigkeit längerer Verfahrensdauer in umfänglichen und schwierigen Verfahren BGH NJW 2007, 853, 857).
  • BGH, 17.12.2014 - StB 10/14

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die beendete Durchsuchung; Durchsuchung beim

    Allerdings darf ein Gericht sachlich nur dann über einen Vorwurf befinden, wenn die Person, der gegenüber dieser erhoben wird, lebt (vgl. zum sogenannten Befassungsverbot allgemein BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202, 205; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Einl. Rn. 143).
  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 227/23

    Verwerfung der Anhörungsrüge eines Verurteilten

    Das Revisionsgericht kann seine Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, auf eine Gegenvorstellung hin weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 291/23, juris Rn. 2; vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, BGHSt 51, 202 Rn. 43; vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94, 97).
  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 148/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

    (2) Der Senat braucht nicht zu klären, wie weit der Kreis der durch den Spezialitätsgrundsatz verbotenen Untersuchungshandlungen reicht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2007 - 5 StR 305/06, NStZ 2007, 345 mit abl.
  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 304/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tage - 5 StR 305/06 - gegen den nach Verfahrenstrennung etwas später abgeurteilten früheren Mitangeklagten M. auf dessen Revision den Strafausspruch reduziert, und zwar wegen der auch hier unterbliebenen gebotenen Relativierung des den geschädigten Konzern tatsächlich nicht unmittelbar treffenden Untreueschadens, zudem angesichts des auch im hier angefochtenen Urteil zu niedrig angegebenen großen zeitlichen Abstandes von zehn Jahren zwischen dem Beginn des mit vielfältigen Belastungen für den Angeklagten verbundenen Ermittlungsverfahrens und der endgültigen erstinstanzlichen Aburteilung.
  • BGH, 11.08.2016 - 1 StR 196/16

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Voraussetzungen: keine

  • OLG Bamberg, 19.01.2015 - 3 Ss OWi 1500/14

    Verfahrenseinstellung wegen prozessualer Tateinheit zwischen Einfuhrschmuggel und

  • BGH, 09.02.2012 - 1 StR 152/11

    Verfahrenshindernis der Spezialität bei der Steuerhinterziehung (Beseitigung in

  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

  • OLG Zweibrücken, 14.09.2009 - 1 Ws 108/09

    Steuerstrafverfahren: Wiederaufnahme auf Grund einer vom Strafurteil abweichenden

  • KG, 21.09.2009 - 1 Ss 240/09

    Bindung an die Aufhebungsansicht des Revisionsgerichts

  • OLG Stuttgart, 09.01.2008 - 2 Ws 338/07

    Dauerhaftes Verfahrenshindernis: Freispruch wegen Verjährung in einem

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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2007 - 5 StR 304/06, alt: 5 StR 299/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5031
BGH, 10.01.2007 - 5 StR 304/06, alt: 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,5031)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2007 - 5 StR 304/06, alt: 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,5031)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 5 StR 304/06, alt: 5 StR 299/03 (https://dejure.org/2007,5031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung des Strafausspruchs aufgrund der Revision des Angeklagten - Gebotenheit der Relativierung eines den geschädigten Konzern nicht unmittelbar treffenden Untreueschadens

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 354 Abs. 1
    Straffestsetzung durch das Revisionsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer Justizbehörden im Komplex Schreiber; Weitere Strafreduzierungen gegen Thyssen-Manager

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Weitere Strafreduzierungen gegen Thyssen-Manager

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.2007 - 5 StR 305/06

    Unbeachtlichkeit des Widerrufs der Rechtshilfebewilligung durch die Schweizer

    Auszug aus BGH, 10.01.2007 - 5 StR 304/06
    Der Senat hat mit Beschluss vom heutigen Tage - 5 StR 305/06 - gegen den nach Verfahrenstrennung etwas später abgeurteilten früheren Mitangeklagten M. auf dessen Revision den Strafausspruch reduziert, und zwar wegen der auch hier unterbliebenen gebotenen Relativierung des den geschädigten Konzern tatsächlich nicht unmittelbar treffenden Untreueschadens, zudem angesichts des auch im hier angefochtenen Urteil zu niedrig angegebenen großen zeitlichen Abstandes von zehn Jahren zwischen dem Beginn des mit vielfältigen Belastungen für den Angeklagten verbundenen Ermittlungsverfahrens und der endgültigen erstinstanzlichen Aburteilung.
  • BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06

    Rechtliches Gehör bei eigener Sachentscheidung des Revisionsgerichts auf

    Dem entspricht die Praxis des Bundesgerichtshofs (BGHSt 47, 100, 105; BGH NStZ 1992, 78; 297; BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 103; BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2007 - 5 StR 304/06 und 305/06).
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