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   BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15   

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https://dejure.org/2015,35681
BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15 (https://dejure.org/2015,35681)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2015 - 5 StR 303/15 (https://dejure.org/2015,35681)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2015 - 5 StR 303/15 (https://dejure.org/2015,35681)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 338 Nr. 3 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Falles der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch Verabreichung von K.O. Tropfen und Vornahme sexueller Handlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 3
    Annahme eines Falles der schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung durch Verabreichung von K.O. Tropfen und Vornahme sexueller Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ablehnung wegen Befangenheit, Schnelligkeit ist Trumpf

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15
    Der Angeklagte hätte nach den insoweit geltenden strengen Maßstäben (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) das Befangenheitsgesuch unmittelbar nach Fortsetzung der Hauptverhandlung anbringen müssen.
  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15
    Der Angeklagte hätte nach den insoweit geltenden strengen Maßstäben (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 5; vom 6. Mai 2014 - 5 StR 99/14, BGHR StPO § 25 Abs. 2 unverzüglich 6, jeweils mwN) das Befangenheitsgesuch unmittelbar nach Fortsetzung der Hauptverhandlung anbringen müssen.
  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15
    Die tatrichterliche Beweiswürdigung hält trotz der beschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, und vom 28. Mai 2015 - 3 StR 65/15 mwN) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
  • BGH, 11.03.2015 - 5 StR 578/14

    Unzulässig erhobene Rüge der Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen den

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15
    Es kann dahinstehen, ob die Rüge bereits deswegen unzulässig ist (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), weil die Revision versäumt, die nach Anbringung des Befangenheitsgesuchs abgegebenen Stellungnahmen mitzuteilen, insbesondere die der Staatsanwaltschaft bzw. eine etwaige Äußerung des abgelehnten Beisitzers, auf dessen Zeugnis sich der Angeklagte zur Glaubhaftmachung berufen hat (vgl. auch BGH, Urteil vom 11. März 2015 - 5 StR 578/14).
  • BGH, 28.05.2015 - 3 StR 65/15

    Revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Beweiswürdigung beim freisprechenden

    Auszug aus BGH, 10.11.2015 - 5 StR 303/15
    Die tatrichterliche Beweiswürdigung hält trotz der beschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83, und vom 28. Mai 2015 - 3 StR 65/15 mwN) rechtlicher Überprüfung nicht stand.
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