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BGH, 08.07.1986 - 5 StR 305/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Verfahrenshindernis - Anwendbarkeit von § 13 der Strafprozessordnung im Strafprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81
Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer …
Auszug aus BGH, 08.07.1986 - 5 StR 305/86
Eine Vereinbarung über die Verbindung zusammenhängender Strafsachen nach § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO kam nicht in Betracht; die Vorschrift des § 13 StPO betrifft nur Strafsachen, die bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGH NStZ 1982, 294).
- BGH, 25.10.1995 - 2 StR 433/95
Berücksichtigung von Feststellungen zu wegen Verfolgungsverjährung eingestellter …
In den Fällen der Verjährung sieht der Bundesgerichtshof regelmäßig davon ab, über die Verfahrenseinstellung hinaus das angefochtene Urteil und die darin getroffenen Feststellungen aufzuheben (vgl. u.a. Beschluß vom 18. Oktober 1994 - 4 StR 517/94; Beschluß vom 15. Juli 1994 - 3 StR 207/94; Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93; Beschluß vom 8. Juli 1986 - 5 StR 305/86).