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   BGH, 09.09.1986 - 5 StR 306/86   

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https://dejure.org/1986,2862
BGH, 09.09.1986 - 5 StR 306/86 (https://dejure.org/1986,2862)
BGH, Entscheidung vom 09.09.1986 - 5 StR 306/86 (https://dejure.org/1986,2862)
BGH, Entscheidung vom 09. September 1986 - 5 StR 306/86 (https://dejure.org/1986,2862)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterungen zur Anwendung einer verbotenen Beweismethode

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31; StPO § 136a Abs. 3 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1987, 217
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.06.2015 - 4 StR 506/14

    Vorliegen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils im Sinne des § 136a Abs. 1

    Der Beschwerdeführer hat es versäumt, den Inhalt des Vermerks des Polizeibeamten KHK R. vom 14. März 2013 sowie der vom Angeklagten am selben Tag übergebenen handschriftlichen Aufzeichnungen vollständig mitzuteilen, ohne dessen Kenntnis nicht beurteilt werden kann, ob dem Zeugen K. mit der Zusage einer Einstellung nach § 154 Abs. 1 StPO hinsichtlich der Ahndung noch zu offenbarender Betäubungsmittelstraftaten ein gesetzlich nicht vorgesehener Vorteil im Sinne des § 136a Abs. 1 Satz 3 StPO i.V.m. § 69 Abs. 3, § 163 Abs. 3 Satz 1 StPO versprochen wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 1980 - 3 StR 56/80, bei Pfeiffer, NStZ 1982, 188; Urteil vom 9. September 1986 - 5 StR 306/86, bei Pfeiffer/Miebach, NStZ 1987, 217 Nr. 2; Diemer in KK-StPO, 7. Aufl., § 136a Rn. 33).
  • LG Münster, 01.07.2016 - 3 KLs 25/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge i.R.d.

    Voraussetzung ist allerdings, dass die Tat im Schuldumfang überschaubar ist und auch sonst keine Bedenken gegen die Anwendung des § 154 StPO bestehen (vgl. BGH, NStZ 1987, 217).
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