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   BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11   

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https://dejure.org/2011,3072
BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11 (https://dejure.org/2011,3072)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2011 - 5 StR 308/11 (https://dejure.org/2011,3072)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2011 - 5 StR 308/11 (https://dejure.org/2011,3072)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen schweren Raubes; Notwendigkeit des Vorliegens einer ausreichenden rationalen Verankerung im Falle des Vorliegens einer geringen Tatsachenbasis des die ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46b; StGB § 250 Abs. 2
    Revisionsrechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung eines Gerichts im Zusammenhang mit einer Verurteilung wegen schweren Raubes; Notwendigkeit des Vorliegens einer ausreichenden rationalen Verankerung im Falle des Vorliegens einer geringen Tatsachenbasis des die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11
    b) Indes erfüllt die allein auf die Angaben der Mitangeklagten gestützte Beweisführung hier wegen ihrer inhaltlichen Defizite dennoch nicht das im Verurteilungsfall zu erfüllende Gebot rational begründeter und tatsachengestützter Beweisführung (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, StV 2011, 3, 4).
  • BGH, 18.09.2008 - 5 StR 224/08

    Anforderungen an die Begründung eines Freispruchs und einer Verurteilung;

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11
    b) Indes erfüllt die allein auf die Angaben der Mitangeklagten gestützte Beweisführung hier wegen ihrer inhaltlichen Defizite dennoch nicht das im Verurteilungsfall zu erfüllende Gebot rational begründeter und tatsachengestützter Beweisführung (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445; BGH, Urteil vom 18. September 2008 - 5 StR 224/08, StV 2011, 3, 4).
  • BGH, 23.01.2002 - 5 StR 130/01

    Verurteilungen wegen Korruption von Fahrprüfern rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11
    Bei dieser Sachlage konnte die Beweiswürdigung auch das Gebot der Kompensation für die nicht gewährte Konfrontation nicht erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d Fragerecht 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.).
  • BGH, 09.06.2009 - 4 StR 461/08

    Mangelnde Feststellungen zu den Vorverurteilungen bei der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11
    Bei dieser Sachlage konnte die Beweiswürdigung auch das Gebot der Kompensation für die nicht gewährte Konfrontation nicht erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 461/08, BGHR MRK Art. 6 Abs. 3 Buchstabe d Fragerecht 7; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Januar 2002 - 5 StR 130/01, BGHSt 47, 220, 223 f.).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11
    Bemühungen der Mitangeklagten W., zu ihrer Verteidigung im gesamten Verfahren unrichtige Angaben zu machen und hierdurch zu versuchen, einer Annahme ihres Vorsatzes als Raubgehilfin entgegenzuwirken, stehen - im Gegensatz zu teilweise falsche Belastungen enthaltenden Aussagen, namentlich von der Wahrheitspflicht unterliegenden Zeugen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 - und 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 153, 159 sowie 256, 257; vgl. dazu ferner Brause NStZ 2007, 505, 510 f.) - grundsätzlich in keinem untrennbaren Wertungszusammenhang mit den Angaben der Mitangeklagten zur Identität der von ihr in ihrem Pkw beförderten Personen.
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11
    Ihre Bekundungen vermögen in der allzu pauschalen Auswertung durch das Landgericht letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235).
  • BGH, 17.11.1998 - 1 StR 450/98

    Überzeugungsbildung (Darlegungspflichten des Gerichts, wenn der einzige

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11
    Bemühungen der Mitangeklagten W., zu ihrer Verteidigung im gesamten Verfahren unrichtige Angaben zu machen und hierdurch zu versuchen, einer Annahme ihres Vorsatzes als Raubgehilfin entgegenzuwirken, stehen - im Gegensatz zu teilweise falsche Belastungen enthaltenden Aussagen, namentlich von der Wahrheitspflicht unterliegenden Zeugen (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 - und 17. November 1998 - 1 StR 450/98, BGHSt 44, 153, 159 sowie 256, 257; vgl. dazu ferner Brause NStZ 2007, 505, 510 f.) - grundsätzlich in keinem untrennbaren Wertungszusammenhang mit den Angaben der Mitangeklagten zur Identität der von ihr in ihrem Pkw beförderten Personen.
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    Auszug aus BGH, 13.09.2011 - 5 StR 308/11
    Auf den in den Angaben zu einzelnen Fahrtabschnitten hervorgetretenen Detailreichtum geht das Landgericht nicht ein; er wäre indes, weil jeder Tatbeteiligte Selbsterlebtes unschwer berichten kann, hinsichtlich der Glaubhaftigkeit der Angaben zur Identität der Mittäter von eher geringerer Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2007 - 5 StR 494/06, StV 2007, 284, 285 zur Aufteilung von Tatbeiträgen).
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

    Der Aufklärungsgehilfe kann in dieser Situation ein schlüssiges Gesamtbild auch dann erzeugen, wenn er nur einen Personentausch vornimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 308/11).
  • BGH, 10.01.2012 - 5 StR 508/11

    Recht auf ein faires Verfahren (rechtlicher Hinweis erst nach Schlussvortrag des

    Die Bewertung der den Angeklagten allein belastenden Zeugenaussage ist unter mehreren Aspekten fehlerhaft und vermag letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235; Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 308/11).

    Der Zeuge konnte nämlich ohne weiteres viele Details der selbst erlebten Kurierfahrt wiederholt schildern, ohne dass hierdurch die eher detailarm bekundete Beauftragung gerade durch den Angeklagten gestützt werden musste (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2011 - 5 StR 308/11).

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