Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.08.2013

Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13   

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https://dejure.org/2015,2334
BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13 (https://dejure.org/2015,2334)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2015 - 5 StR 310/13 (https://dejure.org/2015,2334)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13 (https://dejure.org/2015,2334)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 202a StPO; § 212 StPO; § 243 Abs. 4 Satz 1 StGB; § 337 Abs. 1 StPO
    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Mitteilung über Vorgespräche; Negativmitteilung; Ausschluss des Beruhens beim Fehlen von Gesprächen über Verständigung; freibeweisliche Klärung im Revisionsverfahren; Vortrag des Revisionsführers zur Beruhensfrage)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 202a StPO, § 212 StPO, § 243 Abs 4 S 1 StPO, § 257c StPO, § 337 StPO
    Revision im Strafverfahren: Beruhen eines Urteils auf unterbliebener Negativmitteilung bei auszuschließendem Verständigungsgespräch

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, Art. 3 Abs. 1 GG, § 176 Abs. 1 StGB, § 250 Satz 1, § 255a StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 255a Abs. 2 Satz 1 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Nachweis und Auswirkungen des Fehlens einer Negativmitteilung gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO

  • rewis.io

    Revision im Strafverfahren: Beruhen eines Urteils auf unterbliebener Negativmitteilung bei auszuschließendem Verständigungsgespräch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 1
    Nachweis und Auswirkungen des Fehlens einer Negativmitteilung gemäß § 243 Abs. 4 S. 1 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Es ist nicht Aufgabe des BGH, "die Tatgerichte zu disziplinieren"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1260
  • NStZ-RR 2015, 118
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13
    Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde des Angeklagten aufgehoben, weil sie diesen in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt habe (BVerfG NStZ 2014, 592).

    Dies ist aber auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594).

  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 171/14

    Pflicht zur Mitteilung über vorherige Verständigungsgespräche (Negativmitteilung;

    Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13
    c) Es kommt daher nicht darauf an, ob der Senat einer Ansicht, die (allein) bei einer auf die Verletzung des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gestützten Verfahrensrüge eine Ausnahme vom revisionsrechtlichen Grundsatz, ein Revisionsführer brauche zur Beruhensfrage nichts vorzutragen, zulassen möchte (vgl. BVerfG aaO; BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14), folgen könnte; einen tragenden Grund für eine derartige Handhabung vermag er jedenfalls nicht zu erkennen.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 27.01.2015 - 5 StR 310/13
    Dies ist aber auszuschließen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass es keinerlei Gespräche über die Möglichkeit einer Verständigung gegeben hat (BVerfGE 133, 168, 223 Rn. 98; BVerfG NStZ 2014, 592, 594).
  • BGH, 21.07.2015 - 2 StR 75/14

    Mitteilung über den Inhalt von Verständigungsgesprächen (Mitteilungspflicht bei

    Das Beruhen ist insoweit nur auszuschließen, wenn feststeht, dass es keinerlei Gespräche gegeben hat, in denen die Möglichkeit einer Verständigung im Raum stand (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 f.).
  • BGH, 11.06.2015 - 1 StR 590/14

    Mitteilung von Verständigungsgesprächen (Anforderungen an die

    Denn der Beschwerdeführer, der insoweit unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. August 2014 (2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592) offensichtlich das Fehlen einer sog. Negativmitteilung rügt, teilt nicht mit, ob und ggfs. mit welchem Inhalt Erörterungen nach §§ 202a, 212 StPO tatsächlich stattgefunden haben (zum - verfassungsrechtlich unbedenklichen, vgl. BVerfG aaO S. 594 - Vortragserfordernis insoweit: BGH, Beschlüsse vom 25. November 2014 - 2 StR 171/14, NStZ 2015, 176 und vom 6. März 2014 - 3 StR 363/13, NStZ 2014, 419; vgl. demgegenüber auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 18. Dezember 2014 - 4 StR 520/14).
  • BGH, 01.06.2015 - 4 StR 91/15

    Mitteilung über Verständigungsgespräche (kein Beruhen des Urteils auf fehlender

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beruht das Urteil nicht auf einer fehlenden Mitteilung, dass keine Verständigungsgespräche stattgefunden haben ("Negativattest'), wenn es - wie hier - solche tatsächlich nicht gegeben hat (st. Rspr.; u.a. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2015 - 2 StR 123/14, NStZ 2015, 294; vom 14. Januar 2015 - 1 StR 335/14; vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NJW 2015, 1260 und vom 14. April 2015 - 5 StR 9/15).
  • OLG Hamburg, 27.11.2015 - 1 Rev 32/15

    Erörterungen vor Beginn der Hauptverhandlung über Möglichkeiten einer

    Nicht erfasst werden daher - gar vor Anklageerhebung geführte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2015 - 5 StR 310/13, NStZ-RR 2015, 118, und vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13; Urteil vom 20. Februar 2014 - 3 StR 289/13, NStZ 2014, 600, 601) - Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ohne gerichtliche Beteiligung (BVerfG [Kammer], Beschluss vom 26. August 2014 - 2 BvR 2172/13, NStZ 2014, 592, 594; BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 2015 -1 StR 590/14, BeckRS 2015, 12467, und vom 25. Februar 2015 - 5 StR 258/13, NStZ 2015, 232).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13   

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https://dejure.org/2013,23992
BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13 (https://dejure.org/2013,23992)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2013 - 5 StR 310/13 (https://dejure.org/2013,23992)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13 (https://dejure.org/2013,23992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 132
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.2013 - 2 StR 47/13

    Anforderungen an die Dokumentation von Verständigungsgesprächen im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 22.08.2013 - 5 StR 310/13
    Zur Zulässigkeit der Rüge, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, und zum Anwendungsbereich dieser Verfahrensvorschrift verweist der Senat auf das Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juli 2013 (2 StR 47/13).
  • BVerfG, 26.08.2014 - 2 BvR 2172/13

    Auch die "Negativmitteilung", dass keine Gespräche über eine Verständigung

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 17.09.2013 - 5 StR 258/13

    Verfallsanordnung trotz Weitergabe des Erlangten; Härtevorschrift (keine

    Ergänzend verweist der Senat in Bezug auf die Rügen, es sei gegen § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO verstoßen worden, zum Anwendungsbereich dieser Vorschrift, die lediglich Erörterungen nach den §§ 202a, 212 StPO betrifft, auf das Urteil des 2. Strafsenats vom 10. Juli 2013 (2 StR 47/13, zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13).
  • BGH, 20.02.2014 - 3 StR 289/13

    Verfahrenshindernis fehlender Anklage (Feststellung eines in der Anklage nicht

    Demgegenüber wird das Geschehen vor Erhebung der Anklage vom Anwendungsbereich des § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO gerade nicht umfasst (vgl. auch BGH, Beschluss vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13, juris).
  • BGH, 07.11.2013 - 5 StR 437/13

    Strafzumessung beim Mord (Rechtsfolgenlösung; Aufklärungshilfe kein tatbezogener

    Die auf Unterlassen des Hinweises nach § 243 Abs. 4 StPO gestützten Verfahrensrügen der Angeklagten L., D. und B. sind jedenfalls mangels Beruhens (§ 337 Abs. 1 StPO) unbegründet (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13, NJW 2013, 3045; Beschlüsse vom 22. August 2013 - 5 StR 310/13, und vom 3. September 2013 - 1 StR 237/13 Rn. 8 f.).
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