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   BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83   

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BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83 (https://dejure.org/1983,4460)
BGH, Entscheidung vom 26.07.1983 - 5 StR 310/83 (https://dejure.org/1983,4460)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83 (https://dejure.org/1983,4460)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des Zeugen bezüglich bestimmter Fragen

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 211
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.11.1965 - 1 StR 436/65

    Voraussetzungen für eine Entführung mit Willen - Aussageverweigerung des Opfers

    Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83
    Auf den Umstand, daß der Tatrichter gegen Halil A... weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat, kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 57, 29; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211).
  • BGH, 14.04.1970 - 5 StR 627/69

    Geheimhaltung der Personalien eines in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen

    Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83
    Für die neue Verhandlung wird auf BGHSt 23, 244 hingewiesen.
  • BGH, 28.10.1975 - 5 StR 407/75

    Folgen einer verfahrensfehlerhaften Verlesung von polizeilichen Zeugenaussagen -

    Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83
    Daß er auf bestimmte Fragen die Auskunft verweigert hat, rechtfertigte es nicht, die Niederschrift über seine polizeiliche Vernehmung zu verlesen (BGH Urteile vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 -, vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 - und vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78 -).
  • BGH, 29.06.1976 - 5 StR 209/76

    Beweisantrag auf teilweise Verlesung der richterlichen Vernehmungsprotokolle -

    Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83
    Daß er auf bestimmte Fragen die Auskunft verweigert hat, rechtfertigte es nicht, die Niederschrift über seine polizeiliche Vernehmung zu verlesen (BGH Urteile vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 -, vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 - und vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78 -).
  • BGH, 05.12.1978 - 5 StR 767/78

    Verweigerung der Aussage eines Zeugen in der Hauptverhandlung - Verbot der

    Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83
    Daß er auf bestimmte Fragen die Auskunft verweigert hat, rechtfertigte es nicht, die Niederschrift über seine polizeiliche Vernehmung zu verlesen (BGH Urteile vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75 -, vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76 - und vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78 -).
  • RG, 23.03.1922 - VI 1778/21

    Kann die Revision auf die Behauptung eines Verstoßes gegen die Vorschriften des §

    Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83
    Auf den Umstand, daß der Tatrichter gegen Halil A... weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat, kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 57, 29; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211).
  • RG, 15.12.1938 - 3 D 550/38

    1. Die Revision kann auf die Behauptung gestützt werden, der Tatrichter habe die

    Auszug aus BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83
    Auf den Umstand, daß der Tatrichter gegen Halil A... weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat, kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 57, 29; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211).
  • BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

    Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über

    Soweit der 5. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75, auf die in späteren Entscheidungen Bezug genommen wird (Beschlüsse vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78 - und vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83 - NStZ 1984, 211 (Pfeiffer/Miebach)), ohne nähere Begründung ausführt, die Niederschrift über die polizeiliche Vernehmung eines Zeugen, der über einige am Rande liegenden Umstände in der Hauptverhandlung zur Sache ausgesagt, hinsichtlich wichtiger Fragen allerdings nach § 55 StPO die Auskunft verweigert habe, hätte nicht nach § 251 Abs. 2 StPO (a.F.) verlesen werden dürfen, umso weniger, als die Möglichkeit bestanden habe, den vernehmenden Polizeibeamten zu hören, geht er ersichtlich von einem Vorrang des Personalbeweises aus.
  • BGH, 27.04.2007 - 2 StR 490/06

    Fall Heugel ("Kölner Müllskandal") muss neu verhandelt werden

    Als unzulässig erachtet hat der Bundesgerichtshof in diesen Konstellationen sowohl die Verlesung schriftlicher Erklärungen des sich auf § 55 StPO berufenden Zeugen (BGH NStZ 1988, 36: nur ergänzende Verlesung neben der Zeugenvernehmung zulässig; vgl. auch BGHSt 20, 160, 161 f.; ebenso Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 251 Rdn. 11; Diemer in KK 5. Aufl. § 251 Rdn. 26) als auch die Verlesung nichtrichterlicher Protokolle über seine Vernehmung (BGH NStZ 1982, 342 - sogar dann, wenn alle Verfahrensbeteiligten in die Verlesung eingewilligt haben - BGH NJW 1984, 136; BGH NStZ 1993, 350; BGH NStZ 1996, 96; BGH, Urteil vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; BGH, Beschluss vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; vgl. auch BGH, Urteil vom 29. Juni 1976 - 5 StR 209/76).
  • BGH, 29.08.2001 - 2 StR 266/01

    Verlesung eines richterlichen Vernehmungsprotokolls; Auskunftsverweigerungsrecht

    (BGH, Urt. vom 28. Oktober 1975 - 5 StR 407/75; Beschl. vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 767/78; Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83; Urt. vom 29. Juni 1983 - 2 StR 855/82 = NJW 1984, 136; offengelassen im Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86; NStZ 1988, 36 für den Fall der Teilverweigerung, zulässig jedenfalls für sonstige schriftliche Erklärungen).
  • BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86

    Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55

    Zwar vertritt der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs, worauf die Revision zutreffend hinweist, in mehreren zu § 251 Abs. 2 StPO ergangenen Entscheidungen die Auffassung, der Umstand, daß ein Zeuge die Auskunft auf bestimmte Fragen gemäß § 55 StPO verweigert, vermöge die Verlesung von Niederschriften über seine polizeiliche oder richterliche Vernehmung nicht zu rechtfertigen (BGH, Beschl. vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83 - mit Nachweis weiterer Entscheidungen).
  • BGH, 03.06.1992 - 5 StR 206/92

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses hinsichtlich des Ausschlusses der Öffentlichkeit

    Die Strafkammer brauchte diesen Beschluß nicht nach jeder Unterbrechung dieser Vernehmung zu wiederholen (BGH Beschluß vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83 -).
  • BGH, 10.04.1984 - 5 StR 165/84

    Ausschluss einer Aufklärungspflicht durch den Tatrichter

    Ergänzend bemerkt der Senat, daß die Revision grundsätzlich nicht darauf gestützt werden kann, daß der Tatrichter gegen einen Zeugen weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat (RGSt 57, 29 ff; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211; Beschluß vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83).
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