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   BGH, 29.07.2014 - 5 StR 314/14 (alt: 5 StR 120/13)   

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https://dejure.org/2014,20430
BGH, 29.07.2014 - 5 StR 314/14 (alt: 5 StR 120/13) (https://dejure.org/2014,20430)
BGH, Entscheidung vom 29.07.2014 - 5 StR 314/14 (alt: 5 StR 120/13) (https://dejure.org/2014,20430)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 2014 - 5 StR 314/14 (alt: 5 StR 120/13) (https://dejure.org/2014,20430)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 120/13

    Vertikale Teilrechtskraft im Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - 5 StR 314/14
    Das Landgericht hat mit Urteil vom 10. April 2014 erneut die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, nachdem der Senat mit Beschluss vom 9. April 2013 (5 StR 120/13) eine frühere Unterbringungsanordnung aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen hatte.
  • BGH, 14.05.1992 - 1 StR 264/92

    Rücknahme eines Rechtsmittels durch den Verteidiger - Erfordernis einer

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - 5 StR 314/14
    Die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche ausdrückliche Ermächtigung durch den Beschuldigten, die keiner besonderen Form bedarf (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 2 Rücknahme 6), lag vor, wie sich aus dem Schriftsatz des Verteidigers vom 14. Mai 2014 ergibt.
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - 5 StR 314/14
    Ein von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall (vgl. BGHSt 45, 51, 53 m.w.N.) liegt nicht vor.
  • BGH, 10.01.2001 - 2 StR 500/00

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht nach unrichtiger Erklärung oder Auskunft des

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - 5 StR 314/14
    Die Revisionsrücknahme ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. BGHSt 46, 257, 258; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 6).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 276/01

    Wirksame Revisonsrücknahme; Unzulässige Willensbeeinflussung

    Auszug aus BGH, 29.07.2014 - 5 StR 314/14
    Die Revisionsrücknahme ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr.; vgl. BGHSt 46, 257, 258; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Rücknahme 6).
  • BGH, 15.12.2015 - 4 StR 491/15

    Rücknahme eines Rechtsmittels (Verhandlungs- und prozessualen Handlungsfähigkeit

    Eine Anfechtung der Rücknahme wegen Motivirrtums ist aus Rechtsgründen ausgeschlossen; die Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 29. Juli 2014 - 5 StR 314/14; vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15 jeweils mwN).
  • BGH, 15.04.2015 - 1 StR 112/15

    Rücknahme der Revision durch den Verteidiger (Ermächtigung des Angeklagten:

    Denn eine wirksame Rücknahmeerklärung ist grundsätzlich unwiderruflich und unanfechtbar (st. Rspr. vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 29. Juli 2014 - 5 StR 314/14).
  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 469/22

    Prozessuale Handlungsfähigkeit eines Angeklagten bei Abgabe der

    dd) Eine Anfechtung der Rücknahme wegen Motivirrtums ist aus Rechtsgründen ausgeschlossen; die Rücknahmeerklärung ist nach ihrem Eingang bei Gericht unwiderruflich und unanfechtbar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2004 - 2 StR 199/04, NStZ-RR 2004, 341; vom 29. Juli 2014 - 5 StR 314/14; vom 8. Oktober 2015 - 2 StR 103/15 jeweils mwN; MüKo-StPO/Allgayer, § 302 Rn. 35).
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