Rechtsprechung
BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB
Vermögensschaden beim Abschluss von kreditfinanzierten Autokaufverträgen unter Vorlage gefälschter Verdienstbescheinigungen als Bonitätsnachweis (Kreditbetrug; Eingehungsbetrug; schadensgleiche Vermögensgefährdung; konkrete Schadensbezifferung; Risikoungleichgewicht; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 263 StGB
Eingehungsbetrug: Bestimmung des Vermögensschadens - IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 111i Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 261 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Vorlage einer gefälschten Gehaltsbescheinigung bei erfolgter Tilgung der Raten eines Kredits als Betrugsvorsatz
- rewis.io
Eingehungsbetrug: Bestimmung des Vermögensschadens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Vorlage einer gefälschten Gehaltsbescheinigung bei erfolgter Tilgung der Raten eines Kredits als Betrugsvorsatz - datenbank.nwb.de
Eingehungsbetrug: Bestimmung des Vermögensschadens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eingehungsbetrug bei der Autofinanzierung - und die gefälschte Gehaltsbescheinigung
Verfahrensgang
- LG Kiel, 03.02.2015 - 10 KLs 33/14
- BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Papierfundstellen
- StV 2017, 99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2011 (BVerfGE 130, 1) bedarf es im Falle eines Eingehungsbetrugs einer ausreichenden Beschreibung und Bezifferung des täuschungsbedingten Vermögensschadens. - BGH, 13.04.2012 - 5 StR 442/11
Schadensberechnung beim täuschungsbedingt gewährtem Kreditbetrug und …
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen gegebenenfalls Korrekturen - etwa entsprechend banküblicher Bewertungsansätze für Wertberichtigungen - vorgenommen werden, die ihrerseits ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können, ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166; und vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349). - BGH, 04.02.2014 - 3 StR 347/13
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch beim Kreditbetrug (fehlende Bezifferung des …
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen gegebenenfalls Korrekturen - etwa entsprechend banküblicher Bewertungsansätze für Wertberichtigungen - vorgenommen werden, die ihrerseits ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können, ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166; und vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349). - BGH, 20.05.2014 - 4 StR 143/14
Bezifferung des Vermögensschadens (Aufrechterhaltung des Schuldspruchs bei …
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 5 StR 314/15
Denn ist aufgrund der fehlenden Bonität des Schuldners und nicht ausreichender Sicherheiten konkret erkennbar, dass mit einem (teilweisen) Forderungsausfall zu rechnen ist, müssen gegebenenfalls Korrekturen - etwa entsprechend banküblicher Bewertungsansätze für Wertberichtigungen - vorgenommen werden, die ihrerseits ungeachtet der praktischen Schwierigkeiten ihrer Ermittlung auch im Rahmen der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden können, ohne dass es auf den tatsächlichen Verlauf des Darlehensverhältnisses (noch) ankommt (…vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 13. April 2012 - 5 StR 442/11, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 76; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, StraFo 2014, 166; und vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349).
- BGH, 26.11.2015 - 3 StR 247/15
Vermögensschaden der Bank bei Kreditvergabe an nicht kreditwürdige Personen …
In Fällen, in denen aufgrund der Gesamtheit der getroffenen Feststellungen evident ist, dass dem Geschädigten schon im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein bezifferbarer Mindestschaden entstanden war, vermögen etwaige Mängel der Schadensbezifferung allein den Rechtsfolgenausspruch zu berühren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457 mit krit. Anm. Becker, NStZ 2014, 458; vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2011 - 2 BvR 2500/09 u.a., BVerfGE 130, 1, 47, wonach ein Schuldspruch wegen Betruges lediglich erfordert, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügende Bezifferung des Schadens sicher möglich ist; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 29. Januar 2013 - 2 StR 422/12, NStZ 2013, 711, 712 f.; vom 20. Mai 2014 - 4 StR 143/14, wistra 2014, 349, 350; vom 2. September 2015 - 5 StR 314/15, juris Rn. 24).