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   BGH, 05.10.1965 - 5 StR 314/65   

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https://dejure.org/1965,5423
BGH, 05.10.1965 - 5 StR 314/65 (https://dejure.org/1965,5423)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1965 - 5 StR 314/65 (https://dejure.org/1965,5423)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 (https://dejure.org/1965,5423)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 5 StR 314/65
    Dies vermag zwar für sich allein die Revisionen nicht zu begründen, weil die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1951, 970; JZ 1953, 284; VRS 7, 54) den § 275 StPO nur als eine Ordnungsvorschrift ansieht.
  • BGH, 15.02.2018 - 4 StR 594/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verjährungsfrist,

    Zwar kann schon die Sachrüge zum Erfolg führen, wenn sich aus den Urteilsgründen selbst Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sie das Beratungsergebnis nicht mehr zuverlässig beurkunden (vgl. BGH, Urteil vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73, Rn. 5; Beschluss vom 4. Januar 1966 - 1 StR 299/65, BGHSt 21, 4, 10; Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65; siehe dazu auch Beschluss vom 3. November 1987 - 4 StR 496/87, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 8).
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Das Reichsgericht und ihm folgend der Bundesgerichtshof haben die Vorschrift des § 275 Abs. 1 StPO stets für eine dem Richter gegebene Ordnungsvorschrift gehalten, auf deren Verletzung allein die Revision nicht gestützt werden könne (RGSt Rspr. 4, 91; RGSt 2, 378; 59, 362; 62, 182; BGH außer den oben angeführten Entscheidungen u.a. noch die Urteile vom 12. September 1952 - 1 StR 339/52; vom 8. Dezember 1955 - 3 StR 425/55 und vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65).

    In einem solchen Fall hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ein Urteil aus diesem Grunde aufgehoben (Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65).

  • BGH, 25.02.1975 - 1 StR 558/74

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Wenn allerdings die schriftlichen Urteilsgründe selbst Anhaltspunkte dafür böten, daß sie das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wiedergeben, so könnte dieser Umstand schon einen sachlichrechtlichen Fehler bedeuten, weil das Urteil dann keine tragfähige Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung darstellte (vgl. BGHSt 21, 4, 10; BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 11. September 1973 - 1 StR 163/73).
  • BGH, 11.09.1973 - 1 StR 163/73

    Nachvollziehbare umfassende Änderung der Urteilsgründe - Ersetzung der

    Bei dieser Sachlage bietet das Urteil, wie die Revision mit Recht hervorhebt, keine Gewähr mehr für die zuverlässige Wiedergabe des Beratungsergebnisses und stellt infolgedessen auch keine tragfähige Grundlage für die revisionsrechtliche Nachprüfung dar (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 8. Mai 1973 - 5 StR 134/73; Kleinknecht JR 1969, 469, 470 ).
  • BGH, 23.03.1976 - 1 StR 580/75

    Strafbarkeit wegen fortgesetzter Lohnsteuerhinterziehung, fortgesetzter

    Aus den Urteilsgründen selbst ergibt sich kein Anhaltspunkt für den behaupteten Verfahrensverstoß (vgl. BGH, Urteile vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 - und vom 25. Februar 1975 - 1 StR 558/74).
  • BGH, 26.05.1970 - 4 StR 72/70

    Fertigstellung der schriftlichen Urteilsgründe - Unzuverlässige Beurkundung des

    Etwas anderes würde allerdings gelten, wenn die Urteilsgründe selbst Anhaltspunkte dafür böten, daß sie das Beratungsergebnis nicht mehr zuverlässig beurkunden (BGH a.a.O.; vgl. auch BGH Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65).
  • BGH, 22.05.1973 - 1 StR 47/73

    Zur Frage, ob eine Revision auf § 275 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) gestützt

    Nur wenn sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Urteilsgründe dem Beratungsergebnis nicht entsprechen, kann - unter Umständen schon auf Grund der Sachrüge - die Aufhebung des Urteils in Betracht kommen (BGHSt 21, 4, 10; BGH, Urteil vom 5. Oktober 1965 - 5 StR 314/65 -).
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