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   BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89   

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https://dejure.org/1989,1366
BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89 (https://dejure.org/1989,1366)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1989 - 5 StR 314/89 (https://dejure.org/1989,1366)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89 (https://dejure.org/1989,1366)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Beendigung der Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 654
  • MDR 1990, 169
  • NStZ 1990, 39
  • StV 1990, 111
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 316/51

    Verhältnis von Freiheitsstrafe und Ersatzfreiheitsstrafe bei ein und derselben

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Einfuhr beendet, wenn das eingeführte Rauschgift im Inland in Sicherheit gebracht und damit zur Ruhe gekommen ist (BGHSt 3, 40, 44; BGH bei Holtz MDR 1980, 455).
  • BGH, 19.12.1952 - 3 StR 118/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1989 - 5 StR 314/89
    Der Bundesgerichtshof hat bereits ausgesprochen, daß eine Steuerhinterziehung durch Schmuggel nicht versteuerter Waren mit deren Beschlagnahme durch die Behörden beendet ist, weil die Waren dann ihren endgültigen Bestimmungsort nicht erreichen (BGH Urteil vom 19. Dezember 1952 - 3 StR 118/52 S. 30).
  • BGH, 31.01.2024 - 2 StR 221/23
    In diesem Fall ist die Einfuhrtat mit der Beschlagnahme der Drogen durch die Behörden beendet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, NStZ 1990, 39; Beschlüsse vom 6. Mai 2015 - 2 StR 359/14, juris Rn. 7; vom 26. Juli 2016 - 3 StR 195/16, NStZ-RR 2017, 84, 85).
  • BGH, 18.07.2000 - 5 StR 245/00

    Versuchte gewerbsmäßige Steuerhehlerei; Sukzessive Mittäterschaft und Beihilfe

    Der Schmuggel ist dabei erst dann beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" (BGHSt 3, 40, 44; BGH NStZ 1990, 39), d. h. seinem Bestimmungsort zugeführt worden ist (BGH MDR 1980, 455).
  • BGH, 26.07.2016 - 3 StR 195/16

    Kein Beleg der mittäterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln durch die

    Denn die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist erst dann beendet, wenn das eingeführte Rauschgift im Inland in Sicherheit gebracht und damit zur Ruhe gekommen ist oder die Strafverfolgungsbehörden nach Vollendung der Einfuhr die Tat aufdecken und verhindern, dass das Rauschgift seinem geplanten Verwendungszweck zugeführt wird (BGH, Urteile vom 24. Juni 1952 - 1 StR 316/51, BGHSt 3, 40, 44; vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, NStZ 1990, 39).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Die Einfuhr von Betäubungsmitteln ist zwar mit dem Verbringen über die Grenze vollendet (vgl. OLG Düsseldorf MDR 1988, 515 [OLG Düsseldorf 04.12.1987 - 1 Ws 958/87] m.w.N. und JMBI. NW 1989, 261, 262), beendet ist sie aber erst, wenn das Rauschgift im Inland in Sicherheit und damit zur Ruhe gekommen ist (BGHSt 3, 40, 44; BGH NStZ 1990, 39).
  • BGH, 03.02.2010 - 2 StR 368/09

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und zur Einfuhr von

    Insoweit ist - entsprechend der Ansicht des Landgerichts - die Haupttat mit der Sicherstellung der Betäubungsmittel beendet (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15; BGH NStZ-RR 1997, 319).
  • BFH, 21.12.2001 - VII S 13/01

    PKH; vorschriftwidriges Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der

    Während das vorschriftswidrige Verbringen in den ersten drei Fällen erst durch Erreichen des Hofes als des ersten Bestimmungsortes beendet worden ist, wurde es im vierten Fall schon durch die Beschlagnahme seitens der Zollfahndung beendet, weil die Waren damit ihren endgültigen Bestimmungsort erreicht hatten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 5 StR 314/89, NJW 1990, 654).
  • BGH, 20.01.1999 - 2 ARs 518/98

    Begründung des Gerichtsstandes nach § 9 StPO (Haftbefehl); Begehungsort (Ruhen

    Die Tat des Angeschuldigten war im Zeitpunkt seiner Überprüfung durch das Hauptzollamt noch nicht beendet, da die geschmuggelte Ware noch nicht "zur Ruhe gekommen" (BGHSt 3, 40, 44; BGH NStZ 1990, 39 = BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15, BGHR StGB § 9 Abs. 1 Tatort 3) war.
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 236/97

    Zurechnung einer von anderen begangenen Einfuhrtat bei Leisten eines Beitrags zur

    Der Angeklagte hat somit in das Einfuhrgeschehen bis zu dessen Beendigung durch polizeiliche Sicherstellung (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 15) in keiner Weise eingegriffen.
  • BGH, 06.05.2015 - 2 StR 359/14

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (keine

    Aufgrund der polizeilichen Überwachung des Betäubungsmitteltransports, der am 19. November 2012 stattfand, war die Einfuhr nicht erst mit dem Ende der Transportfahrt beim polizeilichen Zugriff beendet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1989 - 5 StR 314/89, NJW 1990, 654 f.), sondern mit dem Abschluss des Grenzübertritts.
  • BGH, 23.02.1994 - 2 StR 674/93

    Betäubungsmittel - Tatbestandsverwirklichung - Einfuhr - Tatbeitrag - Zusage -

    Im Zeitpunkt seiner Kenntniserlangung vom genauen Aufenthaltsort der Kurierin war aber selbst nach seiner Vorstellung - tatsächlich schon vorher durch die Sicherstellung des Rauschgifts (vgl. BGH NStZ 1990, 39) - die Einfuhr beendet.
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