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   BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06   

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https://dejure.org/2006,4560
BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06 (https://dejure.org/2006,4560)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2006 - 5 StR 315/06 (https://dejure.org/2006,4560)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06 (https://dejure.org/2006,4560)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 13 EMRK; § 344 Abs. 2 StPO; § 46 StGB
    Berücksichtigung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung von Amts wegen (Erörterungsmangel; Kompensation bei der Strafzumessung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen der Erhebung einer Sachrüge anstelle einer Verfahrensrüge bei der Geltendmachung einer nicht hinnehmbaren Verfahrensverzögerung; Notwendigkeit einer Erörterung des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung im Falle einer ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2; MRK Art. 6 Abs. 1
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei jeweils etwa zwei Jahren zwischen Anklage und Eröffnungsbeschluss bzw. Urteilszustellung und Revisionsvorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 71
  • StV 2007, 517
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06
    Im Rahmen der neuen Strafzumessung wird das Landgericht die im angefochtenen Urteil versäumte Festsetzung der Tagessatzhöhe für die Einzelgeldstrafen (vgl. BGHSt 30, 93) nachzuholen haben.
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 183/03

    Überzeugungsbildung (Postpendenzfeststellung und Zweifelssatz; Hehlerei und

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06
    Vielmehr hätte es die Gründe für die lange Verfahrensdauer, insbesondere diejenige nach Anklageerhebung, die sich nicht ohne weiteres aus der Komplexität des Verfahrensgegenstandes ergibt, erörtern und im Falle einer - hier nicht fern liegenden - rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung das Maß der gebotenen Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmen müssen (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 16).
  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06
    Zur Klarstellung lässt der Senat in der Urteilsformel die Kennzeichnung von Taten als gemeinschaftlich begangen entfallen (vgl. BGHSt 27, 287, 289; vgl. auch Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 260 Rdn. 24 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06
    Das Gleiche gilt, wenn sich bei der auf die Sachrüge veranlassten Prüfung, namentlich anhand der Urteilsgründe, ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die das Tatgericht zur Prüfung einer solchen Verfahrensverzögerung drängen mussten, so dass ein sachlichrechtlich zu beanstandender Erörterungsmangel vorliegt (BGHSt 49, 342).
  • BGH, 21.02.2002 - 5 StR 9/02

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung im Revisionsverfahren (Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06
    Dies ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 166; wistra 1999, 261).
  • BGH, 22.04.1999 - 5 StR 737/98

    Gesamtfreiheitsstrafe; Beschleunigungsgebot

    Auszug aus BGH, 13.12.2006 - 5 StR 315/06
    Dies ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 166; wistra 1999, 261).
  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Dabei kann dahinstehen, ob das Oberlandesgericht den Beschluss des Landgerichts bereits auf die erhobene Sachrüge hin auch unter Zugrundelegung des im Rahmen der Verfahrensrüge getätigten Vortrags des Beschwerdeführers hätte überprüfen müssen oder ob das Vorbringen als Verfahrensrüge zulässig war und das Oberlandesgericht die sich aus § 118 Abs. 2 Satz 2 StVollzG ergebenden Zulässigkeitsanforderungen überspannt hat (vgl. für ein im Rahmen der strafrechtlichen Revision ausdrückliches Offenlassen, aufgrund welcher Rüge die Überprüfung vorgenommen wird BGHSt 47, 44 ; siehe hierzu auch BGH, Beschlüsse vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06 -, NStZ-RR 2007, S. 71 und vom 21. Februar 2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Der Senat hat den Urteilstenor neu gefasst, weil weder ein Mitwirken von Mittätern ("gemeinschaftlich' im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB) noch eine Strafzumessungsregel ("besonders schwerer Fall' gemäß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alternative 1 StGB) zur rechtlichen Bezeichnung der Tat im Schuldspruch (§ 260 Abs. 4 StPO) gehört (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289; vom 9. Dezember 1998 - 3 StR 558/98, juris Rn. 2; vom 26. Juni 2002 - 3 StR 202/02, NStZ 2002, 656; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06, NStZ-RR 2007, 71; vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45; vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 344/13, juris Rn. 5; vom 30. Mai 2017 - 3 StR 102/17, juris Rn. 7).
  • BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung

    Ein Ausnahmefall, für den der Bundesgerichtshof angenommen hat, das Revisionsgericht habe wegen eines Erörterungsmangels auf die Sachrüge hin einzugreifen (vgl. BGHSt aaO; NStZ-RR 2007, 71; Beschluss vom 17. April 2007 - 5 StR 541/06), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    c) Zur Vereinfachung der Urteilsformel lässt der Senat die entbehrliche Kennzeichnung der Taten als "gemeinschaftlich begangen" entfallen (vgl. BGHSt 27, 287, 289; BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06).
  • BVerfG, 09.08.2007 - 2 BvR 1277/07

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (grundsätzlicher Ausschluss gegen

    Eine Verletzung des Beschleunigungsgebots durch die Ablehnung der Verfahrenstrennung kann der Beschwerdeführer im Revisionsverfahren überdies durch eine eigenständige, auf die Verletzung von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG bzw. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK gestützte Verfahrensrüge geltend machen (vgl. BGH, Beschluss vom 13.11.2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639 ; BGH, Beschluss vom 13.12.2006 - 5 StR 315/06 -, juris, Abs.-Nr. 4; BGH, Beschluss vom 21.2.2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09

    Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen

    Mit der Verfahrensrüge sind hier bei gleichzeitig erhobener Sachrüge aufgrund der hierauf veranlassten Prüfung die Voraussetzungen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung belegt (vgl. BGHSt 49, 342, 344; BGH NStZ-RR 2007, 71; 2009, 92; Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. Art. 6 MRK Rdn. 9).
  • BGH, 08.01.2008 - 5 StR 582/07

    Kompensationsverbot beim Vorsteuerabzug (Strafzumessung)

    Zugleich lässt er die entbehrliche Kennzeichnung einzelner Taten als gemeinschaftlich begangen (vgl. BGH wistra 2007, 149 m.w.N.) und die damit zusammenhängende Unterscheidung der Fälle im Urteilstenor entfallen.
  • BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1305/07

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Geltendmachung rechtsstaatswidriger

    Gleiches gilt, wenn sich bei der auf die Sachrüge veranlassten Prüfung, namentlich anhand der Urteilsgründe, ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die das Tatgericht zur Prüfung einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung drängen mussten, so dass ein sachlichrechtlich zu beanstandender Erörterungsmangel vorliegt, wenn der Tatrichter eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung überhaupt nicht thematisiert oder sie lediglich als Umstand in der Reihe der Strafmilderungsgründe erwähnt, ohne zugleich das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Verstoßes näher zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2003 - 5 StR 376/03 -, NStZ 2004, S. 639 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06 -, juris, Abs.-Nr. 4; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2007 - 4 StR 548/06 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 03.11.2022 - 1 Ss 215/22

    Anforderungen an die Feststellungen bei Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass allein schon der Zeitablauf zwischen Erlass des erstinstanzlichen Urteils am 15. September 2020 sowie dem Erlass des zweitinstanzlichen Urteils am 4. Juli 2022 dem neuen Tatrichter Anlass geben wird, die bisherige Dauer des Verfahrens nicht nur unter strafzumessungsrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch unter dem Aspekt einer möglichen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung in den Blick zu nehmen, weil ansonsten ein sachlichrechtlich zu beanstandender Erörterungsmangel zu besorgen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342 = NJW 2005, 518; Beschluss vom 13.12.2006 - 5 StR 315/06, NStZ-RR 2007, 71; Beschluss vom 06.12.2007 - 5 StR 478/07, juris Rn. 5; Beschluss vom 28.05.2020 - 3 StR 99/19, juris Rn. 24; Senat, Beschlüsse vom 08.03.2022 - 1 Ss 32/22 und 24.03.2022 - 1 Ss 51/22 [jew. n.v.]).
  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 102/17

    Von den Feststellungen nicht getragene Annahme einer gemeinschaftlichen Begehung

    b) Der Senat weist im Übrigen darauf hin, dass die Bezeichnung der Tat als "gemeinschaftlich' begangen nicht in die Urteilsformel aufzunehmen ist (BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1977 - 2 StR 410/77, BGHSt 27, 287, 289; vom 13. Dezember 2006 - 5 StR 315/06, NStZ-RR 2007, 71; vom 8. November 2011 - 4 StR 468/11, NStZ-RR 2012, 45; vom 9. Oktober 2013 - 4 StR 344/13, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 260 Rn. 24).
  • BGH, 30.06.2015 - 3 StR 154/15

    Keine Aufnahme der Bezeichnung der Tat als mittäterschaftlich in die

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