Rechtsprechung
   BGH, 17.04.2019 - 5 StR 32/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,12212
BGH, 17.04.2019 - 5 StR 32/19 (https://dejure.org/2019,12212)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2019 - 5 StR 32/19 (https://dejure.org/2019,12212)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19 (https://dejure.org/2019,12212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,12212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Schuldspruchs auf eine Revision; Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sowie der vorsätzlichen Körperverletzung

  • rewis.io

    Mehrere Körperverletzungshandlungen eines Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4
    Änderung des Schuldspruchs auf eine Revision; Annahme einer gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung, sowie der vorsätzlichen Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 471
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 02.11.2022 - 6 StR 435/22

    Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung (konkurrenzrechtliche

    Wird dieselbe Person - wie hier - durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich um eine einheitliche (gefährliche) Körperverletzung, wenn die einzelnen Akte ohne wesentliche Zäsur in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. April 2019 ? 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471; vom 5. Mai 2021 - 6 StR 132/21, NStZ-RR 2021, 212; Rissing-van Saan, in: LK-StGB, 13. Aufl., vor § 52 Rn 41).
  • BGH, 05.05.2021 - 6 StR 132/21

    Körperverletzung (Verletzung durch mehrere Handlungen; eine Tat im Rechtssinne;

    b) Wird dieselbe Person durch mehrere Handlungen des Täters verletzt, handelt es sich nur um eine Tat im Rechtssinne, wenn die einzelnen Akte - wie hier - in engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen, ohne dass wesentliche Zäsuren eintreten, und mit der Mehrheit der Handlungen das tatbestandliche Unrecht intensiviert wird (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2019 - 5 StR 32/19, NStZ 2019, 471 Rn. 2; Urteil vom 16. Mai 1990 - 2 StR 143/90 Rn. 12; LK-StGB/Rissing-van Saan, 13. Aufl., vor § 52 Rn. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht