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   BGH, 20.09.1966 - 5 StR 321/66   

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https://dejure.org/1966,5579
BGH, 20.09.1966 - 5 StR 321/66 (https://dejure.org/1966,5579)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1966 - 5 StR 321/66 (https://dejure.org/1966,5579)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1966 - 5 StR 321/66 (https://dejure.org/1966,5579)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Mordes - Ertrinkenlassen eines Matrosen in der Arrestzelle eines untergehenden Schiffes - Voraussetzungen für den Eintritt der Strafverfolgungsverjährung

  • junsv.nl

    Tötung eines Matrosen, indem dieser bei der Selbstversenkung des Blockadebrechers 'Rio Grande' nicht aus seiner Zelle befreit wurde sowie Erschiessung eines unter Spionageverdacht verhafteten Journalisten vor der Selbstversenkung des Blockadebrechers 'Burgenland'

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 25.09.1966)

    "Das ist es, was mich plagt"

In Nachschlagewerken (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 20.09.1966 - 5 StR 321/66
    Ob dieser Zeuge der Beteiligung an der den Gegenstand des Verfahrens bildenden Tat verdächtig ist, hatte in tatsächlicher Beziehung das Schwurgericht zu beurteilen (BGHSt 9, 71).
  • BGH, 02.10.1962 - 1 StR 299/62

    Ausnutzung des nationalsozialistischen Rassenhasses der nationalsozialistischen

    Auszug aus BGH, 20.09.1966 - 5 StR 321/66
    Wie das Schwurgericht in überzeugender Weise dargelegt hat (UA S. 118 bis 120), läßt sich von einer solchen Tat, die der Angeklagte als dienstvorgesetzter höherer Offizier im Kriege auf Grund einer Fehlentscheidung aus rein militärischen Gründen, nämlich zum Schutz der übrigen ihm unterstehenden Blockadebrecherboote begangen hat, keinesfalls positiv feststellen, daß ihre strafrechtliche Verfolgung in der nationalsozialistischen Zeit wegen der rechtsfeindlichen politischen Haltung der Machthaber unmöglich war (BGH NJW 1962, 2308 16 ; BGHSt 18, 367).
  • BGH, 28.05.1963 - 1 StR 540/62

    Strafbarkeit wegen Beachtung von Führerbefehlen - Befolgen eines als

    Auszug aus BGH, 20.09.1966 - 5 StR 321/66
    Wie das Schwurgericht in überzeugender Weise dargelegt hat (UA S. 118 bis 120), läßt sich von einer solchen Tat, die der Angeklagte als dienstvorgesetzter höherer Offizier im Kriege auf Grund einer Fehlentscheidung aus rein militärischen Gründen, nämlich zum Schutz der übrigen ihm unterstehenden Blockadebrecherboote begangen hat, keinesfalls positiv feststellen, daß ihre strafrechtliche Verfolgung in der nationalsozialistischen Zeit wegen der rechtsfeindlichen politischen Haltung der Machthaber unmöglich war (BGH NJW 1962, 2308 16 ; BGHSt 18, 367).
  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Hierdurch unterscheidet sich das vorliegende Geschehen von denjenigen Fällen, in denen lediglich die - nicht auf Arglosigkeit beruhende - Wehrlosigkeit eines Gefangenen ausgenutzt wird (vgl. dazu BGH, Urteil vom 20. September 1966 - 5 StR 321/66 - und Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 211 Rdn. 6 a).
  • BGH, 22.12.1978 - 2 StR 759/77

    Irrtum über das Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes bei der Mitwirkung an

    Da nach der Überzeugung des Senats auch in einer neuen Hauptverhandlung die Einlassung des Angeklagten nicht widerlegt werden könnte (vgl. UA S. 65), war der Angeklagte freizusprechen (vgl. BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261; BGH, Urteil vom 20. September 1966 - 5 StR 321/66).
  • LG Kiel, 02.08.1971 - 2 Ks 1/70

    Erschiessung von mindestens 600 Häftlingen bei der Räumung des Gefängnisses

    Dieser Auffassung steht ein nicht veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.9.1966 (5 StR 321/66, Urteilsseite 9 ) nicht entgegen, in dem Ausführungen über die Voraussetzungen der Wehrlosigkeit eines Häftlings enthalten sind.
  • BGH, 10.01.1978 - 5 StR 383/77

    Voraussetzungen der vorsätzlichen und fahrlässigen Gewässerverunreinigung -

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß auf Freispruch und nicht auf Einstellung des Verfahrens zu erkennen ist, wenn bei rechtlichem Zusammentreffen eines schwereren und eines leichteren Vorwurfs der schwerere nicht nachweisbar, der leichtere aber wegen eines Prozeßhindernisses nicht verfolgbar ist (BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261; BGH GA 1959, 17; BGH 5 StR 533/61 v. 19.12.1961; 5 StR 321/66 v. 20.09.1966).
  • BGH, 19.04.1972 - 2 StR 50/72

    Tötung von jüdischen Zwangsarbeitern im Lager der Deutschen Ausrüstungswerke

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht in Saarbrücken vom 29.Juni 1971 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Angeklagte im Fall 21 der Anklage auf Kosten der Landeskasse freigesprochen (vgl. BGHSt 1, 231, 235; 7, 256, 261; BGH, Urteile vom 19.Dezember 1961 - 5 StR 533/61 - und 20.September 1966 - 5 StR 321/66 - ); im übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.
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