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   BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97   

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https://dejure.org/1997,4641
BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,4641)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1997 - 5 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,4641)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1997 - 5 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,4641)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit gefährlicher Körperverletzung - Aufhebung der Anordnung der Sicherungsverwahrung - Anforderungen an die Begründung des Maßregelausspruchs - Gesamtwürdigung zur Begründung der Annahme eines Hanges zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 6
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.1967 - 5 StR 264/67
    Auszug aus BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97
    Unerläßlich ist insbesondere ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der abgeurteilten Tat und den die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB begründenden Taten, durch den die Gefährlichkeit des in der Sicherungsverwahrung unterzubringenden Angeklagten zu belegen ist (vgl. BGHSt 21, 263; Tröndle, StGB 48. Aufl. § 66 Rdn. 17; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 66 Rdn. 30).
  • BGH, 06.08.2020 - 3 StR 66/20

    Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten; eingeschliffener innerer

    (1) Unter dem symptomatischen Zusammenhang zwischen den Anlass- und Symptomtaten (zum Begriff s. BGH, Urteil vom 2. September 1997 - 5 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 6, 7; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 31 mwN) ist zu verstehen, dass sämtliche Taten Symptomcharakter zeigen, also kennzeichnend für den Hang im beschriebenen Sinne (und die Gefährlichkeit des Täters) sind.
  • BGH, 14.04.2008 - 5 StR 19/08

    Sicherungsverwahrung (Gesamtwürdigung bei verschiedenen Symptomtaten)

    Handelt es sich bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538).

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl.; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; BGH, Beschluss vom 26. September 2007 - 5 StR 208/07; Fischer, StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 29).

  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 509/22

    Maßgeblichkeit der Schädlichkeit der Einwirkung auf den Körper des Opfers im

    a) Unter dem symptomatischen Zusammenhang zwischen der Anlasstat und den die formellen Unterbringungsvoraussetzungen begründenden Taten (s. BGH, Urteil vom 2. September 1997 - 5 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 6, 7; Schönke/Schröder/Kinzig, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 31 mwN) ist zu verstehen, dass sämtliche Taten Symptomcharakter zeigen, also kennzeichnend für einen Hang im Sinne eines eingeschliffenen inneren Zustandes und die Gefährlichkeit des Täters sind.
  • BGH, 26.09.2007 - 5 StR 208/07

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche

    Handelt es sich - wie hier - bei den Straftaten, welche die formellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung begründen (sog. Symptomtaten), um solche ganz verschiedener Art, die völlig unterschiedliche Rechtsgüter verletzen, ist ihr Indizwert für einen verbrecherischen Hang des Täters besonders sorgfältig zu prüfen und zu begründen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 5; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 10; BGH NStZ-RR 1998, 6, 7; BGH NStZ 2002, 537, 538; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 19).
  • BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98

    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung

    a) Der neue Tatrichter wird bei der neuerlichen Prüfung, ob die materiellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gegeben sind, auch zu prüfen haben, ob ein symptomatischer Zusammenhang (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 6; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 161, 162) zwischen der abgeurteilten Tat und den die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB begründenden Taten besteht.
  • BGH, 10.11.2011 - 4 StR 417/11

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung nach der Entscheidung des

    Vielmehr müssen die Urteilsgründe im Zusammenhang mit der Darstellung des Werdegangs des Täters eine eingehende Mitteilung der Einzelheiten seiner Vortaten und ihrer Genese enthalten (BGH aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 2. September 1997 - 5 StR 323/97, NStZ-RR 1998, 6 Tz. 5, 6).
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