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   BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99   

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https://dejure.org/1999,5052
BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99 (https://dejure.org/1999,5052)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1999 - 5 StR 325/99 (https://dejure.org/1999,5052)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 5 StR 325/99 (https://dejure.org/1999,5052)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 51 Abs. 1 BZRG; § 30a BtMG;
    Verletzung eines gesetzlichen Beweisverwertungsverbots; Unerlaubtes Handeltreiben in nicht geringer Menge;

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Strafzumessung - Vorverurteilung - Strafbefehl - Beweisverwertungsverbot - Tilgungsfrist - Freiheitsstrafe - Strafarrest - Jugendstrafe - Beihilfe - Täterschaft

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; BZRG § 46 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a; ; BZRG § 36; ; BZRG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1; StGB § 46 Abs. 2
    Verwertungsverbot bei tilgungsreifer Vorstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 110 (Ls.)
  • StV 1999, 639
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1982 - 4 StR 174/82

    Beginn der Tilgungsfrist im Lichte des Verwertungsverbots

    Auszug aus BGH, 28.07.1999 - 5 StR 325/99
    Dementsprechend greift das Verwertungsverbot gemäß § 51 BZRG auch dann ein, wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, wohl aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist (BGH NStZ 1983, 30; Granderath ZRP 1985, 319, 320 m.w.N.).".
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen;

    Zur Begründung dieses Einwands macht der Antragsteller geltend, in späteren Entscheidungen sei der Bundesgerichtshof "eindeutig und unmissverständlich" davon ausgegangen, dass das Verwertungsverbot aus § 51 Abs. 1 BZRG auch dann eingreife, "wenn die Tilgungsfrist zwar zum Zeitpunkt der neuen Tat noch nicht verstrichen, aber vor Ende der Hauptverhandlung in der Tatsacheninstanz bereits abgelaufen ist " (BGH, Beschl. v. 22.12.2015 - 2 StR 207/15 - NStZ-RR 2016, 120, v. 28.07.1999 - 5 StR 325/99 - StV 1999, 639, und v. 29.04.1982 - 4 StR 174/82 - NStZ 1983, 30; Hervorhebung durch den Antragsteller in der Beschwerdebegründung).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint (vgl. BGH, Beschl. v. 22.12.2015, a.a.O., v. 28.07.1999, a.a.O., und v. 29.04.1982, a.a.O.).

  • OLG Köln, 04.04.2000 - Ss 76/00

    Ergänzung eines Schuldspruches im Revisionsurteil; Fahrlässige Gefährdung des

    Dem stimmt der Senat zu (vgl. a. SenE v. 21.12.1999 - Ss 583/99 B - SenE v. 03.03.2000 - Ss 87/00 B - BGH NStZ-RR 2000, 110 L. [zu § 51 BZRG]).
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