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BGH, 26.09.2006 - 5 StR 327/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Wahrung der Revisionsfrist
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 1
Verwerfung trotz entgegenstehender Zulässigkeitsbewertung durch das Tatgericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 18.05.1925 - II 238/25
Welche Bedeutung hat die Entscheidung des Oberlandesgerichts, wodurch der die …
Auszug aus BGH, 26.09.2006 - 5 StR 327/06
Dass der Vorsitzende der Strafkammer die Revisionseinlegung als zulässig erachtet hat, steht dem Verwerfungsbeschluss nicht entgegen (vgl. RGSt 59, 241, 244;… Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 349 Abs. 1 Rdn. 1).
- BGH, 12.01.2016 - 4 StR 84/15
Verwerfung der Revisionen der Nebenkläger als unzulässig
Hierüber kann der Senat entscheiden (§ 349 Abs. 1 StPO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 5 StR 327/06;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 349 Rn. 1); der vom Generalbundesanwalt beantragten Rückleitung des Rechtsmittels an das Landgericht zur Entscheidung durch dieses bedarf es nicht. - BGH, 28.04.2020 - 3 StR 59/20
Unzulässigkeit der verspäteten Revision
Das erst am 31. Oktober 2019 bei Gericht eingegangene Rechtsmittel (vgl. Bl. 2506 XI) ist damit verspätet und unzulässig (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. September 2006 - 5 StR 327/06).'. - OLG Hamm, 17.10.2013 - 1 RBs 142/13
Befugnis des Rechtsmittelgerichts zur eigenen Verwerfungsentscheidung gemäß § 346 …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist eine Entscheidungskompetenz des Rechtsbeschwerdegerichts bzw. Revisionsgerichts in Fallgestaltungen wie der vorliegenden anerkannt in Fällen, in denen der Tatrichter rechtsirrig das Rechtsmittel für zulässig erachtet hat (BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - 5 StR 327/06).