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   BGH, 01.08.2018 - 5 StR 330/18   

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https://dejure.org/2018,25159
BGH, 01.08.2018 - 5 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,25159)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2018 - 5 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,25159)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2018 - 5 StR 330/18 (https://dejure.org/2018,25159)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Beweisantragsrüge bzgl. der Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens zur Größe der Bohrlöcher

  • rewis.io

    Rüge einer fehlerhaften Einführung eines Polizeiberichts in die Hauptverhandlung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 04.04.2023 - 3 StR 68/22

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

    In systematischer Hinsicht könnte allerdings zu bedenken sein, dass die Vorschrift den Grundsatz der persönlichen Vernehmung nach § 250 StPO einschränkt und danach ein Bezug zu einer bestimmten Person zu verlangen sein könnte (vgl. zum Ausnahmecharakter des § 256 StPO etwa BGH, Beschluss vom 3. September 2019 - 3 StR 291/19, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Gutachten 2 Rn. 11, 12; Urteil vom 4. Juli 2019 - 4 StR 508/18, NStZ-RR 2019, 285, 286; zu einer individuellen Zuordnung BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; SSW-StPO/Franke, 5. Aufl., § 256 Rn. 11).
  • BGH, 07.08.2019 - 1 StR 57/19

    Verlesung eines ärztlichen Attests (Begriff des ärztlichen Attests, keine

    Es genügt vielmehr, dass erkennbar wird, welcher Arzt die Körperverletzung festgestellt und die Verantwortung für den Befund übernommen hat, sowie ausgeschlossen werden kann, dass ein bloßer Entwurf vorliegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07 und vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18).
  • BGH, 10.03.2021 - 6 StR 285/20

    Verlesung eines ärztlichen Attests (fehlende eigenhändige Unterschrift; keine

    Erforderlich ist lediglich, dass es sich um eine schriftliche Erklärung ärztlicher Herkunft handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. April 2007 - 2 StR 111/07; vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18, BGHR StPO § 256 Abs. 1 Nr. 5 Ermittlungsmaßnahmen 4; vom 7. August 2019 - 1 StR 57/19; MüKo StPO/Krüger, § 256 Rn. 30; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Auflage, § 256 Rn. 19; Alsberg/Dallmeyer, Der Beweisantrag im Strafprozess, 7. Aufl., Rn. 541).
  • AG Tübingen, 09.12.2020 - 16 OWi 14 Js 21187/20

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verlesung polizeilicher Beobachtungsbögen von

    So können nach der Rechtsprechung auch Observationsberichte (BGH, Beschluß vom 8. März 2016 - 3 StR 484/15 - NJW 2016, 1601), besondere Methoden der Spurensicherung (PHIDIAS- OLG Celle, Beschluß vom 15. Juli 2013 - 31 Ss 24/13 - NStZ 2014, 175), aber auch ein "Polizeibericht" (BGH, Beschluß vom 1. August 2018 - 5 StR 330/18 - Juris) oder ein "Tathergangsbericht" (BGH, Beschluß vom 13. April 2015 - 5 StR 110/15 - JR 2016, 261) verlesen werden.
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