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   BGH, 14.09.2011 - 5 StR 331/11   

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https://dejure.org/2011,7814
BGH, 14.09.2011 - 5 StR 331/11 (https://dejure.org/2011,7814)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2011 - 5 StR 331/11 (https://dejure.org/2011,7814)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11 (https://dejure.org/2011,7814)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 275 Abs 1 S 2 StPO, § 275 Abs 2 S 2 StPO
    Strafurteil: Ersetzung der Unterschrift des wegen Urlaubs verhinderten Beisitzers trotz Urlaubsendes vor Fristablauf

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungsfehler bei der Entscheidung über das Warten auf die Urlaubsrückkehr des nach § 275 Abs. 2 S. 2 StPO verhinderten weiteren Beisitzers vor Ablauf der Höchstfrist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO

  • rewis.io

    Strafurteil: Ersetzung der Unterschrift des wegen Urlaubs verhinderten Beisitzers trotz Urlaubsendes vor Fristablauf

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafurteil: Ersetzung der Unterschrift des wegen Urlaubs verhinderten Beisitzers trotz Urlaubsendes vor Fristablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275 Abs. 1 S. 2; StPO § 275 Abs. 2 S. 2
    Beurteilungsfehler bei der Entscheidung über das Warten auf die Urlaubsrückkehr des nach § 275 Abs. 2 S. 2 StPO verhinderten weiteren Beisitzers vor Ablauf der Höchstfrist des § 275 Abs. 1 S. 2 StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 169
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 11.05.2016 - 1 StR 352/15

    Absetzung des Urteils (Unterschrift der mitwirkenden Richter; urlaubsbedingte

    (1) Nach in der Sache übereinstimmender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Vorsitzenden ein Spielraum hinsichtlich der Annahme der Verhinderung eines Beisitzers aus tatsächlichen Gründen zu (vgl. BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96; BGH, Beschluss vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8 sowie Beschluss vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 f.).

    Teils wird dieser Spielraum als Ausübung pflichtgemäßen Ermessens verstanden (BGH, Urteile vom 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82, BGHSt 31, 212, 215; vom 23. Oktober 1992 - 5 StR 364/92, NStZ 1993, 96), teils als Beurteilungsspielraum gedeutet (BGH, Beschlüsse vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8 und vom 27. Oktober 2010 - 2 StR 331/10, NStZ 2011, 358 f.).

    Durch Urlaub eines Richters bedingte Abwesenheit stellt einen solchen Grund dar (siehe nur BGH, Beschluss vom 14. September 2011 - 5 StR 331/11, BGHR StPO § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 8; Greger in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 275 Rn. 33 mwN; Frister in Systematischer Kommentar zur StPO, 4. Aufl., Band V, § 275 Rn. 35).

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