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   BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97   

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BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97 (https://dejure.org/1997,1988)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1997 - 5 StR 331/97 (https://dejure.org/1997,1988)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 (https://dejure.org/1997,1988)
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1.000.000 Tonnen Stahlschrott

§ 263 StGB, Stoffgleicheit, Eingehungsbetrug, Vorleistungspflicht

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen versuchten und vollendeten Betrugs und Urkundenfälschung - Vollendeter Betrug durch die - nicht erfüllte - Zusage der Sicherung eines Kredits durch eine Grundschuld - Betrug durch die Kündigung eines alten und Abschluss eines neuen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 85
  • StV 1999, 24
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.12.1994 - 3 StR 433/94

    Voraussetzungen eines Vermögensnachteils bei Betrug

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97
    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluß trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; BGH NJW 1992, 2167).
  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97
    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betruges kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluß trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung auch ohne Erbringung der eigenen Leistung erhalten (BGH StV 1995, 255; BGH NJW 1992, 2167).
  • BGH, 21.09.1984 - 2 StR 852/83

    Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue und wegen Betrugs - Eröffnung eines

    Auszug aus BGH, 18.09.1997 - 5 StR 331/97
    Dies wäre allenfalls dann anders, wenn der Angeklagte mit der Erteilung unwiderruflicher Akkreditive gerechnet hätte, welche die Bank zur Auszahlung der Akkreditivbeträge ohne Erfüllung weiterer Bedingungen verpflichtet hätten (vgl. BGH StV 1985, 189).
  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 367/09

    Schadenersatzanspruch wegen Schutzgesetzverletzung: Darlegungs- und Beweislast

    Ein unmittelbarer Vermögensschaden durch Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung, auch in der Form einer schadensgleichen Vermögensgefährdung, und damit der Tatbestand des Betruges ist jedoch dann zu verneinen, wenn der Täuschende vorleistungspflichtig ist oder wenn der Getäuschte auf einer Leistung Zug um Zug bestehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85).

    Auch eine Verurteilung wegen versuchten Betrugs kommt nur dann in Betracht, wenn der Täter bei Vertragsschluss trotz der vertraglichen Gestaltung davon ausging, er werde die von dem Vertragspartner geschuldete Gegenleistung ohne Erbringung einer eigenen Leistung erhalten (BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 aaO).

  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00

    Inanspruchnahme des Schädigers wegen Betruges als Schutzgesetzverletzung

    In derartigen Fällen führt der Vertragsabschluß nämlich noch keinen Vermögensschaden oder eine diesem gleichstehende Vermögensgefährdung herbei; vielmehr sichert das Leistungsverweigerungsrecht des Getäuschten den in seiner Werthaltigkeit beeinträchtigten Gegenanspruch (ständ. Rechtspr., vgl. z.B. BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - NJW 1994, 1745, 1746; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - StV 1995, 255; vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - NStZ 1998, 85 und vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00 - NStZ-RR 2001, 328, 329).

    Da die rechtlich entscheidende Vermögensverfügung der Klägerin entgegen der Annahme des Berufungsgerichts nicht bereits im Vertragsschluß, sondern erst in der Zahlung der 69.500 DM zu sehen ist, hätte der Beklagte nur dann vorsätzlich gehandelt, wenn er es bei Vertragsabschluß zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätte, daß die Klägerin abweichend von den vertraglichen Regelungen bereits vor Eintragung einer Auflassungsvormerkung und ohne Erteilung einer Bankbürgschaft einen Teil des Kaufpreises erbringen wird (vgl. dazu BGH, Urteile vom 2. März 1994 - 2 StR 620/93 - aaO; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94 - aaO und vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97 - aaO; BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 1991 - 1 StR 169/91 - BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 31 und vom 31. Oktober 1995 - 1 StR 584/95 - BGHR StGB 263 Abs. 1 Vermögensschaden 49) und hierdurch eine Vermögenseinbuße erleidet.

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 67/05

    Vermögensschaden beim Eingehungsbetrug bei angestrebter Vorleistung des Opfers

    Sein Tatplan erfasste gerade auch den Fall (vgl. BGH NStZ 1998, 85), dass der Subunternehmer - durch anfängliche Zahlungen in Sicherheit gewogen - dann immer weiter vorleistete und schließlich, weil der Bauherr von ihm unbemerkt bereits gezahlt hatte, seine Sicherheiten preisgab.
  • BGH, 12.06.2001 - 4 StR 402/00

    Betrug; Vermögensschaden; Konkret schadensgleiche Vermögensgefährdung (Zug um Zug

    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (vgl. BGHR § 263 StGB Vermögensschaden 46; BGH StV 1999, 24).
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 37/19

    Urteilsgründe (Abfassung der Urteilsgründe: Übersichtlichkeit, Klarheit,

    Die Voraussetzungen eines Eingehungsbetrugs liegen aber nicht vor, soweit eine Verpflichtung nur zur Zug-um-Zug-Leistung besteht (vgl. BGH, Urteil vom 18. September 1997 - 5 StR 331/97, NStZ 1998, 85; Beschlüsse vom 6. März 2018 - 3 StR 552/17, NStZ 2018, 713; vom 12. Juni 2001 - 4 StR 402/00, NStZ-RR 2001, 328, 329; vom 9. Dezember 1994 - 3 StR 433/94, BGHR § 263 Abs. 1 StGB Vermögensschaden 46; jeweils mwN).
  • BGH, 09.02.2005 - 4 StR 539/04

    Betrug (regelmäßig keine schadensgleiche Vermögensgefährdung bei Vertragsschluss,

    In solchen Fällen liegt in dem Vertragsschluß regelmäßig noch keine schadensgleiche Vermögensgefährdung (st. Rspr.; BGH StV 1999, 24; wistra 2001, 423 m.w.N.).

    Die hier dem Juwelier entstandenen Vermögenseinbußen sind kein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB, weil es insoweit an der erforderlichen Stoffgleichheit zwischen Schaden und angestrebtem Vermögensvorteil fehlt (vgl. BGH StV 1999, 24; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 46).

  • BGH, 18.01.2001 - 4 StR 315/00

    Eingehungsbetrug; Vermögensschaden in Form entwerteter Arbeitskraft

    Jedoch kann die Möglichkeit, die eigene Arbeitskraft zur Erbringung von Dienstleistungen einzusetzen, zum Vermögen im Sinne des § 263 StGB gehören, wenn solche Leistungen üblicher Weise nur gegen Entgelt erbracht werden (RGSt 68, 379, 380; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögen 1; BGH NStZ 1998, 85; vgl. auch Lackner und Cramer jeweils aaO).

    Stellt er seine Arbeitskraft ohne Aussicht auf vertragsgemäße Entlohnung zur Verfügung, so ist sein Vermögen um den Wert seiner Arbeitsleistung vermindert (vgl. auch BGH NStZ 1998, 85).

  • BGH, 09.08.2005 - 5 StR 16/02
    Sein Tatplan erfasste gerade auch den Fall (vgl. BGH NStZ 1998, 85), dass der Subunternehmer - durch anfängliche Zahlungen in Sicherheit gewogen - dann immer weiter vorleistete und schließlich, weil der Bauherr von ihm unbemerkt bereits gezahlt hatte, seine Sicherheiten preisgab.
  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

    Das ist beim Abschluss eines Kaufvertrages dann der Fall, wenn der Verkäufer einem nicht erfüllungsbereiten oder erfüllungsfähigen Vertragspartner gegenüber vorleistungspflichtig ist (vgl. BGH NStZ 1998, 85).
  • OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 Ws 459/10

    Deliktscharakter des Betrugs; Voraussetzungen für die Annahme eines

    Der Abschluss eines Kaufvertrages erfüllt die Voraussetzungen eines (Eingehungs-) Betrugs oder versuchten Betrugs jedoch dann nicht, wenn der durch Täuschung zustande gekommene Vertrag nur zur Zug-um-Zug-Leistung verpflichtet (BGH NStZ 1998, 85; StV 1983, 330; StV 2002, 133) oder der Getäuschte - wie hier - auf Vorleistung des Täuschenden bestehen kann und dadurch gesichert ist (LK-Tiedemann, 11. Aufl., StGB, § 263, Rn.175).
  • OLG Köln, 28.03.2003 - 1 Zs 120/03

    Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens bei fehlendem Ermittlungsverfahren

  • BGH, 04.07.2018 - 2 StR 340/17

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

  • OLG Hamm, 18.02.2020 - 19 U 871/19
  • OLG Hamm, 28.02.2020 - 19 U 161/19
  • OLG Koblenz, 31.07.2007 - 2 Ss 162/07
  • OLG München, 22.10.2008 - 5St RR 109/08

    Versuchter Betrug: Kauf eines PKW trotz des Wissens, diesen nicht bezahlen zu

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