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BGH, 23.09.2009 - 5 StR 333/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO
Wiedererkennen in der Hauptverhandlung (geringer Beweiswert; Beruhen); Wahrunterstellung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision wegen einer nicht eingehaltenen Wahrunterstellung nach § 244 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 3; ; StPO § 261; ; StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Revision wegen einer nicht eingehaltenen Wahrunterstellung nach § 244 Abs. 3 S. 2 Strafprozessordnung ( StPO )
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.2006 - 5 StR 410/05
Totschlag; Mord (niedrige Beweggründe; Tötung aus Wut oder Verärgerung ohne …
Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 5 StR 333/09
Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten L.: Die erhobene Rüge einer nicht eingehaltenen Wahrunterstellung nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO betrifft zwar die Ablehnung eines auch hinsichtlich der Beweisbehauptung formgerecht gestellten Beweisantrags; der Rüge bleibt indes aus den Gründen von BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37 und 40 der Erfolg in der Sache versagt. - BGH, 23.07.2008 - 5 StR 285/08
Nichteinhaltung einer zugesagten Wahrunterstellung und geforderte Hinweispflicht …
Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 5 StR 333/09
Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat zur Revision des Angeklagten L.: Die erhobene Rüge einer nicht eingehaltenen Wahrunterstellung nach § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO betrifft zwar die Ablehnung eines auch hinsichtlich der Beweisbehauptung formgerecht gestellten Beweisantrags; der Rüge bleibt indes aus den Gründen von BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37 und 40 der Erfolg in der Sache versagt.