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   BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05   

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https://dejure.org/2005,7156
BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05 (https://dejure.org/2005,7156)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2005 - 5 StR 336/05 (https://dejure.org/2005,7156)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 336/05 (https://dejure.org/2005,7156)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.11.1996 - 1 StR 572/96

    Betrug in Tateinheit mit unerlaubtem Betreiben von Bankgeschäften -

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05
    Entscheidend für diese konkurrenzrechtliche Bewertung ist der Umstand, dass der Angeklagte durch mehrere Einzelakte im Vorfeld gleichsam global die Begehung der nachfolgenden Haupttaten gefördert hat (vgl. dazu BGH wistra 1996, 140, 141; wistra 1997, 61, 62; NStZ 2000, 83, dort zum Unterlassen; MünchKomm/StGB - Joecks § 27 Rdn. 100 - 102).
  • BGH, 17.10.1995 - 1 StR 372/95

    Wertung des Erstgerichts - Rechtsmittel - Beschränkung auf einzelne Taten -

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05
    Entscheidend für diese konkurrenzrechtliche Bewertung ist der Umstand, dass der Angeklagte durch mehrere Einzelakte im Vorfeld gleichsam global die Begehung der nachfolgenden Haupttaten gefördert hat (vgl. dazu BGH wistra 1996, 140, 141; wistra 1997, 61, 62; NStZ 2000, 83, dort zum Unterlassen; MünchKomm/StGB - Joecks § 27 Rdn. 100 - 102).
  • BGH, 27.10.1999 - 2 StR 451/99

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Beihilfehandlungen

    Auszug aus BGH, 13.10.2005 - 5 StR 336/05
    Entscheidend für diese konkurrenzrechtliche Bewertung ist der Umstand, dass der Angeklagte durch mehrere Einzelakte im Vorfeld gleichsam global die Begehung der nachfolgenden Haupttaten gefördert hat (vgl. dazu BGH wistra 1996, 140, 141; wistra 1997, 61, 62; NStZ 2000, 83, dort zum Unterlassen; MünchKomm/StGB - Joecks § 27 Rdn. 100 - 102).
  • BGH, 21.02.2006 - 5 StR 558/05

    Unzutreffende Konkurrenzprüfung

    Eine derartige Sachverhaltskonstellation ist rechtlich nur eine Tat (vgl. dazu Senat, Beschluss 13. Oktober 2005 - 5 StR 336/05 -).
  • LG Hagen, 10.06.2006 - 71 KLs 4/04
    Wegen dieser bei jeder einzelnen Steuerhinterziehung vom Angeklagten X. aktualisierten Unterstützung stellt sich sein Handeln konkurrenzrechtlich nicht nur als eine einzige Beihilfe zu den genannten sechs Haupttaten des Angeklagten S. dar, sondern es liegt vielmehr eine Beihilfe in sechs Fällen vor (vgl. BGH, wistra 2006, 104 f).
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