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   BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94   

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Wird zitiert von ... (14)  

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04  

    Urteilsabsprachen im Strafverfahren (Deal) und Rechtsmittelverzicht

    Die Revisionsgerichte knüpfen an dieses Anliegen auch bei der Frage der Notwendigkeit der Aufhebung und Zurückweisung an (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5; zur verfassungskonformen Auslegung unter Opferschutzgesichtspunkten siehe auch BVerfG - Kammer -, Beschluß vom 27. Februar 2000 - 2 BvL 4/98).
  • BGH, 17.04.2007 - 4 StR 34/07  

    Vergewaltigung (Serientaten; Feststellung des Einsatzes eines Nötigungsmittels;

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten, zumal wenn diese über einen erheblichen Zeitraum (hier: mehr als anderthalb Jahre) begangen werden, bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellungen (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 107 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten, zumal wenn diese über einen erheblichen Zeitraum (hier: mehr als anderthalb Jahre) begangen werden, bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellungen (st. Rspr., vgl. BGHSt 42, 107 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95  

    StGB § 249, § 255; StPO § 264; StVG § 21

    Daß diese späteren Fahrten nicht individuell bezeichnet, sondern nur zeitlich eingegrenzt und in ihrer Mindestzahl für bestimmte Zeiträume festgestellt wurden, stand ihrer Aburteilung nicht entgegen; Feststellungen dieser Art sind bei gleichartigen Serientaten auch heute noch zulässig (vgl. BGHSt 40, 138, 160 f.; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 6 und 7; BGH NStZ 1995, 78 ).
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  • BGH, 28.10.1999 - 4 StR 370/99  

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung; Glaubwürdigkeit; Inbegriff der Hauptverhandlung

    Dabei bedarf keiner Entscheidung, ob mit den im Urteil getroffenen Feststellungen die abgeurteilten zehn Vergewaltigungstaten so konkret und individuell belegt sind, wie dies auch bei Serientaten erforderlich ist (vgl. BGHSt 42, 107; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 75/05  

    Verfahrenseinstellung mit Rücksicht auf den Opferschutz; Verweisung nach §

    Der Senat stellt auf Antrag des Generalbundesanwalts in den Fällen II. 2. b) der Urteilsgründe (im Jahre 2002 begangene fünf Taten des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes zum Nachteil der K.) aus Gründen der Prozeßökonomie und mit Rücksicht auf das in Fällen der vorliegenden Art bedeutsame Interesse des Opferschutzes (vgl. BGHR § 267 StPO Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; BGH NStZ 2001, 161) das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein.
  • BGH, 24.08.1994 - 1 StR 432/94  

    StGB § 176; StPO § 267

    Der Senat (wie auch der 5. Senat in BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und vom 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94) teilt nicht die Bedenken des 3. Strafsenats (NStZ 1994, 393 ) und Zschockelt (NStZ 1994, 361, 363), unter solchen Umständen sei richterliche Überzeugungsbildung nicht möglich.
  • BGH, 16.11.1999 - 4 StR 528/99  

    Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung bei der Vergewaltigung (Anwendung von

    Auch bei serienmäßig begangenen Vergewaltigungstaten - zumal über einen erheblichen Zeitraum (hier anderthalb Jahre) hinaus - bedarf der jeweilige Einsatz des Nötigungsmittels genauer Feststellung (BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7).
  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94  

    StGB § 176; StPO § 275 Abs. 3, § 337, § 354

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94  

    StGB § 176; StPO § 267

    So ist es grundsätzlich methodisch zulässig, wenn der Tatrichter, ausgehend von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs, für einen festliegenden Zeitraum die sichere Überzeugung von einer Mindestzahl nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbarer Einzeltaten gewinnt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - ferner BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 -).
  • BGH, 18.03.1998 - 5 StR 65/98  

    StGB § 78, § 78 c

    In Übereinstimmung mit dem Generalbundesanwalt schließt der Senat auch aus, daß zur Bestimmung der maßgeblichen Tatzeit für diese drei Fälle noch präzisere Feststellungen zum Nachteil des Angeklagten zu treffen sind (vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Mindestfeststellungen 7; § 354 Abs. 1 Sachentscheidung 5; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2000 - 5 StR 551/00  

    Sexueller Mißbrauch von Kindern; Sexueller Mißbrauch eines Schutzbefohlenen;

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94  

    StPO § 267

  • BGH, 01.08.1996 - 5 StR 252/96  

    StGB § 177, 178; StPO § 267

  • BGH, 24.07.2001 - 1 StR 286/01  

    Versuchter Mord; Besondere Schuldschwere; Schwere Körperverletzung;

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