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   BGH, 14.07.1981 - 5 StR 343/81   

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https://dejure.org/1981,3733
BGH, 14.07.1981 - 5 StR 343/81 (https://dejure.org/1981,3733)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1981 - 5 StR 343/81 (https://dejure.org/1981,3733)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1981 - 5 StR 343/81 (https://dejure.org/1981,3733)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers wegen der Ablehnung von 27 Zeugenvernehmungen - Notwendigkeit der Vernehmung von Zeugen zur Klärung einer Behauptung

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 233/14

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern (unerlaubte Einreise von Asylbewerbern

    Im Übrigen hat das Landgericht den Antrag zutreffend als Beweisermittlungsantrag angesehen, da er keine Zuordnung der unter Beweis gestellten Tatsachen zu den benannten Zeugen enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juli 1981 - 5 StR 343/81; NStZ 1983, 210 bei Pfeiffer/ Miebach).
  • BGH, 10.11.1992 - 1 StR 685/92

    Voraussetzungen für einen zulässigen Beweisantrag auf die Vernehmung eines Zeugen

    Die Zurückweisung eines Antrags, den das Tatgericht zu Unrecht als Beweisantrag behandelt hat, begründet die Revision dann, wenn eine Verletzung der Aufklärungspflicht vorliegt (BGH, Beschl. v. 14. Juli 1981 - 5 StR 343/81; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; Senatsbeschluß vom 8. Oktober 1992 - 1 StR 440/92; KG JR 1978, 473, 474).
  • BGH, 08.10.1992 - 1 StR 440/92

    Unterscheidung zwischen Beweisantrag und Beweisermittlungsantrag - Begründung

    Die Zurückweisung eines vom Tatgericht als Beweisantrag angesehenen Beweisermittlungsantrags begründet - von hier nicht vorliegenden Ausnahmefallgestaltungen abgesehen - die Revision nur dann, wenn die Aufklärungspflicht verletzt ist (BGH, Beschluß vom 14. Juli 1991 - 5 StR 343/81; BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 13; KG JR 1978, 473, 474).
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