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   BGH, 29.11.1995 - 5 StR 345/95   

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https://dejure.org/1995,4336
BGH, 29.11.1995 - 5 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,4336)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1995 - 5 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,4336)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1995 - 5 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,4336)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Besorgnis der Befangenheit - Unmutsäußerungen - Beweisanträge der Verteidigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 24, § 338 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20

    Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Und in eben diesem Rahmen bewegt sich die nämliche Äußerung: Auch wenn in ihr ein gewisser Unmut über die Abwegigkeit des Aussageverhaltens bzw. die Unwahrheit der Aussage der Angeschuldigten DD zum Ausdruck kommt, erreicht diese - zumal in eine volkstümliche Redewendung gekleidete (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1995 - 5 StR 345/95, NStZ-RR 1996, 200 ; Beschluss vom 03.11.2010 - 1 StR 500/10, NStZ 2011, 228 ) - Einschätzung im Tonfall bei weitem nicht dieselbe Schärfe, wie etwa der (verletzende) Vorwurf an einen Verfahrensbeteiligten, "unverschämt zu lügen" (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.08.1993 - 5 St RR 80/93, NJW 1993, 2948).
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass z.B. auch drastische Unmutsäußerungen des Vorsitzenden gegenüber dem Verteidiger für sich nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 200/201; BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender Nr. 1).
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