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BGH, 29.11.1995 - 5 StR 345/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Besorgnis der Befangenheit - Unmutsäußerungen - Beweisanträge der Verteidigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1996, 200
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 30.10.2020 - 1 Ws 362/20
Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; …
Und in eben diesem Rahmen bewegt sich die nämliche Äußerung: Auch wenn in ihr ein gewisser Unmut über die Abwegigkeit des Aussageverhaltens bzw. die Unwahrheit der Aussage der Angeschuldigten DD zum Ausdruck kommt, erreicht diese - zumal in eine volkstümliche Redewendung gekleidete (vgl. BGH, Urteil vom 29.11.1995 - 5 StR 345/95, NStZ-RR 1996, 200 ; Beschluss vom 03.11.2010 - 1 StR 500/10, NStZ 2011, 228 ) - Einschätzung im Tonfall bei weitem nicht dieselbe Schärfe, wie etwa der (verletzende) Vorwurf an einen Verfahrensbeteiligten, "unverschämt zu lügen" (vgl. BayObLG, Beschluss vom 04.08.1993 - 5 St RR 80/93, NJW 1993, 2948). - OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem …
So ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass z.B. auch drastische Unmutsäußerungen des Vorsitzenden gegenüber dem Verteidiger für sich nicht die Besorgnis der Befangenheit begründen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 200/201;… BGHR StPO § 24 Abs. 2 Vorsitzender Nr. 1).