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   BGH, 01.09.2015 - 5 StR 349/15   

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https://dejure.org/2015,24659
BGH, 01.09.2015 - 5 StR 349/15 (https://dejure.org/2015,24659)
BGH, Entscheidung vom 01.09.2015 - 5 StR 349/15 (https://dejure.org/2015,24659)
BGH, Entscheidung vom 01. September 2015 - 5 StR 349/15 (https://dejure.org/2015,24659)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 222b StPO; § 338 Nr. 1 StPO; § 54 GVG
    Anforderungen an die Begründung des Besetzungseinwands (Entpflichtung des Hauptschöffen; kurzfristig geladener Hilfsschöffe; Verhinderung wegen berufsbedingter längerer Ortsabwesenheit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222b Abs 2 StPO, § 338 Nr 1 StPO
    Besetzungseinwand: Notwendige Begründung bei kurzfristige Ladung eines dann verhinderten Hilfsschöffen

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 338 Nr. 1 StPO, § 338 Nr. 1 Buchst. b, § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO, § 222b Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB

  • Wolters Kluwer

    Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Landgerichts in der Person des hinzugezogenen Hilfsschöffen

  • rewis.io

    Besetzungseinwand: Notwendige Begründung bei kurzfristige Ladung eines dann verhinderten Hilfsschöffen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 338 Nr. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung des Landgerichts in der Person des hinzugezogenen Hilfsschöffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Besetzungseinwand: Notwendige Begründung bei kurzfristige Ladung eines dann verhinderten Hilfsschöffen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 54
  • StV 2016, 622
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.02.2015 - 2 StR 76/14

    Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung (Voraussetzungen: Recht auf den

    Auszug aus BGH, 01.09.2015 - 5 StR 349/15
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob der Senat der im Urteil vom 4. Februar 2015 vertretenen Rechtsauffassung des 2. Strafsenats (2 StR 76/14, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 15) folgen könnte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 Rn. 4 ff.).
  • BGH, 05.08.2015 - 5 StR 276/15

    Entbindung des Schöffen von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen wegen

    Auszug aus BGH, 01.09.2015 - 5 StR 349/15
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob der Senat der im Urteil vom 4. Februar 2015 vertretenen Rechtsauffassung des 2. Strafsenats (2 StR 76/14, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Schöffe 15) folgen könnte (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 5 StR 276/15 Rn. 4 ff.).
  • BGH, 30.07.1998 - 5 StR 574/97

    Formgerechter Vortrag beim Besetzungseinwand; Änderung des

    Auszug aus BGH, 01.09.2015 - 5 StR 349/15
    338 Nr. 1 StPO), bemerkt der Senat ergänzend: Zu Recht führt der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme aus, dass es an einer erforderlichen umfassenden Begründung des in der Hauptverhandlung vorgebrachten Besetzungseinwands gefehlt hat, dieser mithin nicht in der vorgeschriebenen Form (§ 338 Nr. 1 Buchst. b, § 222b Abs. 1 Satz 2 StPO) erhoben worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 1998 - 5 StR 574/97, BGHSt 44, 161, 162).
  • BGH, 07.09.2016 - 1 StR 422/15

    Revision im Strafverfahren: Anforderungen an die Erhebung der Besetzungsrüge

    Fehlt die erforderliche umfassende Begründung, insbesondere ein hinreichend substantiierter Tatsachenvortrag, so ist der Besetzungseinwand nicht in der vorgeschriebenen Form geltend gemacht, mithin nicht zulässig erhoben worden (BGH aaO, BGHSt 44, 161, 162 und NStZ 2007, 536; BGH, Beschluss vom 1. September 2015 - 5 StR 349/15, NStZ-RR 2016, 54).
  • OLG Köln, 27.08.2020 - 2 Ws 464/20

    Besetzungsrüge

    Dieser Tatsachenvortrag ist indes erforderlich, um dem über den Besetzungseinwand entscheidenden Senat die Prüfung zu ermöglichen, ob bei kurzfristiger Entbindung des Hauptschöffen wegen Unzumutbarkeit der Dienstleistung (§ 54 Abs. 1 GVG) aufgrund von Ortsabwesenheit bzw. beruflichen Gründen und dementsprechend kurzfristiger Ladung des Hilfsschöffen und dessen Verhinderung vom Vorsitzenden bei der Entbindungsentscheidung ein zutreffender Maßstab angelegt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 01. September 2015 - 5 StR 349/15 -, juris; Barthe, in: KK-StPO, 8. Aufl., GVG, § 54 Rn 7).
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