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   BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03   

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https://dejure.org/2004,6819
BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03 (https://dejure.org/2004,6819)
BGH, Entscheidung vom 31.03.2004 - 5 StR 351/03 (https://dejure.org/2004,6819)
BGH, Entscheidung vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03 (https://dejure.org/2004,6819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes; Verminderte Schuldfähigkeit wegen Depressionen; Diagnostizierung einer "unreifen Persönlichkeitsstörung"; Tötung eines zweijährigen Kindes durch unversorgtes Zurücklassen in der Wohnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 13 Abs. 2; ; StGB § 20; ; StGB § 21

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1992 - 4 StR 43/92

    Strafprozessuale Bedeutung psychiatrischer Klassifikationssysteme - Nicht

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
    Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 532/90

    Zulässigkeit eines Anerkenntnisurteils im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
    Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 15.11.1988 - 4 StR 518/88

    Neurotische Persönlichkeitsstörung als andere schwere seelische Abartigkeit im

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
    Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 311/98

    Gesamtwürdigung aller wesentlichen Gesichtspunkte zur Strafrahmenverschiebung

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
    Unabhängig von der Frage des Vorliegens der Voraussetzungen von § 21 StGB wird die besondere psychische Befindlichkeit der Angeklagten bei der nach § 13 Abs. 2 StGB gebotenen Ermessensentscheidung zu beachten sein (BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 2).
  • BGH, 04.06.1997 - 2 StR 188/97

    Anforderungen an die Erörterung einer verminderte Schuldfähigkeit begründenden

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
    Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 77/88

    Grundlagen der Strafbarkeit: Annahme einer schweren anderen seelischen

    Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 5 StR 351/03
    Die Ausführungen des Landgerichts lassen darüber hinaus die gebotene Gesamtschau vermissen, in welche die Täterpersönlichkeit und deren Entwicklung, die Vorgeschichte, der unmittelbare Anlaß, die Ausführung der Tat sowie das Verhalten nach der Tat einzubeziehen sind (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29).
  • BGH, 13.03.2007 - 5 StR 320/06

    Zur vorsätzlichen Tötung des Kindes Dennis

    a) Es hat zwar im Ansatz zutreffend darauf abgestellt, dass Verhungern regelmäßig besonders starke körperliche und seelische Schmerzen verursacht (vgl. BGH MDR bei Dallinger 1974, 14; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03; Senatsbeschluss nach § 349 Abs. 2 StPO vom 10. Oktober 2006 - 5 StR 212/06 (Fall Jessica, Presseerklärung des BGH Nr. 139/2006)).
  • BGH, 24.06.2004 - 5 StR 306/03

    Urteil im Fall "La Belle" rechtskräftig

    Die Strafkammer hat zutreffend ausgeführt, daß den Einlassungen der Angeklagten E und A C insoweit nur geringeres Gewicht zukommt (vgl. auch BGH, Beschluß vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03), und in Übereinstimmung mit dem Sachverständigen dargelegt, es sei nicht ungewöhnlich, daß Menschen, die zu Depressionen neigen, nach Jahren nicht mehr in der Lage seien, ihre psychische Verfassung auf einen bestimmten viele Jahre zurückliegenden Zeitpunkt zu beschreiben.
  • BGH, 26.02.2009 - 5 StR 532/08

    Aussetzung; fahrlässige Tötung; Beweiswürdigung

    Dagegen dürfte eine durchgehende Verkennung dieser Gefahr fern liegen, was aber allein für eine Verneinung des Misshandlungsvorsatzes, einer auf den Tod des Kindes bezogenen Fahrlässigkeit oder sogar eines Tötungsvorsatzes (vgl. hierzu die Senatsbeschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03 sowie in NStZ 2007, 402) tragfähig sein könnte.
  • BGH, 27.03.2007 - 5 StR 491/06

    Totschlag durch Unterlassen (mehrfache Kindstötung; verminderte Schuldfähigkeit:

    Die Ausführungen, mit denen die Annahme einer Persönlichkeitsstörung verneint wird, lassen jedoch die hierzu erforderliche Gesamtschau der Persönlichkeit der Angeklagten und ihrer Entwicklung wie auch der Taten selbst und des Nachtatgeschehens (BGHR StGB § 21 seelische Abartigkeit 4, 9, 16, 24, 29; BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03) vermissen.
  • BGH, 30.08.2007 - 5 StR 193/07

    Totschlag; regelmäßig bei Tötungsdelikten nahe liegende Hinzuziehung eines

    Die Tatsache, dass Zeugen sein äußeres Erscheinungsbild in dieser Weise bewertet haben, genügt jedenfalls nicht, die psychische Befindlichkeit des Angeklagten bei Ausführung der Tat ausreichend zu erfassen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03).
  • BGH, 21.02.2008 - 5 StR 632/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit bei

    Der Rückschluss von der Zeugenaussage auf einen nicht wahrnehmbaren Rauschmittelkonsum und damit auf die fehlende Beeinflussung bei der Tat durch diese Faktoren ist damit nicht ausreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03 - und vom 30. August 2007 - 5 StR 193/07).
  • BGH, 30.08.2007 - 5 StR 197/07

    Totschlag; Jugendstrafe; Erörterungsmangel bezüglich verminderter

    Die Tatsache, dass Zeugen sein Verhalten in dieser Weise beschrieben haben, genügt jedenfalls nicht, die psychische Befindlichkeit des Beschwerdeführers bei Ausführung der Tat ausreichend zu erfassen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. März 2004 - 5 StR 351/03).
  • OLG Köln, 05.07.2016 - 1 RVs 67/16

    Unwirksamkeit der Beschränkung des Rechtsmittels bei zu Unrecht unterbliebener

    Bei schweren depressiven Episoden ist in der Regel von einer Aufhebung der Steuerungsfähigkeit auszugehen (Nedopil/Müller, Forensische Psychiatrie, 4. Auflage 2012, S. 200 f.; Ventzlaff u.a. a.a.O.; aus der Rechtsprechung: BGH NStZ 2001, 493; NStZ-RR 2004, 70; NStZ-RR 2010, 105 [allerdings bei schwerer depressiver Episode mit psychotischen Symptomen gemäß ICD-10 F 32.3 ]; SenE v. 26.11.2013 - III-1 RVs 246/13; OLG Koblenz Urt. v. 07.04.2014 - 2 Ss 2/14 - Juris [bei Depressionen vom "Schweregrad einer Psychose"]; s. aber auch BGH B. v. 31.03.2004 - 5 StR 351/03 - Juris).
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