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   BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95   

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BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95 (https://dejure.org/1995,3757)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1995 - 5 StR 351/95 (https://dejure.org/1995,3757)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 351/95 (https://dejure.org/1995,3757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unglaubwürdigkeit eines Zeugens wegen Widersprüchen, Wahrheitswidrigkeiten und Darstellungswechseln während der verschiedenen Verfahrensabschnitte - Anforderungen an die Gesamtwürdigung aller für und gegen die Schuld des Angeklagten sprechenden Umstände - Umfang der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95
    In alledem findet sich auch noch die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82 - BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 330/95 - BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - jeweils m.N.) gebotene Gesamtwürdigung aller für und gegen die Schuld der Angeklagten sprechenden Umstände.
  • BGH, 08.11.1977 - 5 StR 446/77

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung bei Freispruch infolge

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95
    Soweit die Beschwerdeführerin zusätzliche Gesichtspunkte benennt, mit denen der Tatrichter sich ihrer Ansicht nach hätte auseinandersetzen müssen, begründet es hier keinen Rechtsfehler, daß diese Gesichtspunkte in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erörtert sind; denn der Tatrichter war - bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung der Beweiswürdigung - nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld der Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
  • BGH, 23.01.1979 - 5 StR 751/78

    Annahme einer ausbeuterischen Zuhälterei - Abgrenzung zwischen freier Ausübung

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95
    Soweit die Beschwerdeführerin zusätzliche Gesichtspunkte benennt, mit denen der Tatrichter sich ihrer Ansicht nach hätte auseinandersetzen müssen, begründet es hier keinen Rechtsfehler, daß diese Gesichtspunkte in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erörtert sind; denn der Tatrichter war - bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung der Beweiswürdigung - nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld der Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 116/82

    Fehlende Unterzeichnung des innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95
    In alledem findet sich auch noch die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82 - BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 330/95 - BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - jeweils m.N.) gebotene Gesamtwürdigung aller für und gegen die Schuld der Angeklagten sprechenden Umstände.
  • BGH, 28.11.1995 - 5 StR 459/95

    Beweiswürdigung - Beweiswert - Faserspuren

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95
    In alledem findet sich auch noch die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 24. November 1982 - 3 StR 116/82 - BGH, Beschluß vom 5. Oktober 1995 - 4 StR 330/95 - BGH, Urteil vom 28. November 1995 - 5 StR 459/95 - jeweils m.N.) gebotene Gesamtwürdigung aller für und gegen die Schuld der Angeklagten sprechenden Umstände.
  • BGH, 20.12.1977 - 1 StR 287/77

    Besorgnis der Befangenheit wegen Bestellung von zwei Pflichtverteidigern durch

    Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 5 StR 351/95
    Soweit die Beschwerdeführerin zusätzliche Gesichtspunkte benennt, mit denen der Tatrichter sich ihrer Ansicht nach hätte auseinandersetzen müssen, begründet es hier keinen Rechtsfehler, daß diese Gesichtspunkte in den Urteilsgründen nicht ausdrücklich erörtert sind; denn der Tatrichter war - bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung der Beweiswürdigung - nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld der Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH, Urteil vom 8. November 1977 - 5 StR 446/77 -, mitgeteilt bei Holtz MDR 1978, 281; BGH, Urteil vom 23. Januar 1979 - 5 StR 751/78 -).
  • BGH, 21.02.2001 - 2 StR 524/00

    Tatbestand der Geldfälschung (Inverkehrbringen); Begründungsumfang des

    Bei aller Pflicht zur umfassenden Darstellung ist der Tatrichter aber nicht gehalten alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11, 12).

    Da das Geschäft nicht durchgeführt wurde und die von dem Angeklagten weitergegebene Telefonnummer des möglichen Lieferanten, wie er wußte, unrichtig war, bedurfte es einer näheren Erörterung der von der Beschwerdeführerin genannten Umstände nicht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11).

  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 130/03

    Verfahrensrüge; Beweisantrag (völlig ungeeignetes Beweismittel: Sachverständiger

    Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muß der Tatrichter in dem Urteil grundsätzlich zunächst diejenigen Tatsachen bezeichnen, die er für erwiesen hält, bevor er in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen er die für eine Verurteilung erforderlichen zusätzlichen Feststellungen nicht treffen konnte (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11 und 12).
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 559/01

    Freispruch des Landgerichts Görlitz bestätigt

    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin werden die Darlegungen des Landgerichts der sich aus § 267 Abs. 5 StPO ergebenden Begründungspflicht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 7 und 11) gerecht.
  • BGH, 03.11.2011 - 3 StR 189/11

    Freispruch (Beweiswürdigung; Urteilsgründe); Zweifelssatz (Anwendung auf das

    Die Strafkammer hat alle wesentlichen Gesichtspunkte erörtert, die für und gegen den Angeklagten sprechen, und im Rahmen der erforderlichen Gesamtschau aller Indizien (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 351/95, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 11) rechtsfehlerfrei dargelegt, aus welchen Gründen sie sich keine sichere Überzeugung davon bilden konnte, dass der Angeklagte es war, der das Tatopfer tötete.
  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 559/01
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin werden die Darlegungen des Landgerichts der sich aus § 267 Abs. 5 StPO ergebenden Begründungspflicht (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 2, 4, 7 und 11) gerecht.
  • BGH, 27.03.1996 - 3 StR 14/96

    Verwerfung der Revision

    Der Tatrichter ist nicht gehalten, alle Umstände, die ihn an einer Überzeugung von der Schuld des Angeklagten gehindert haben, in den Urteilsgründen lückenlos anzuführen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1995 - 5 StR 351/95 - m.w.N.).
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