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BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 2 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte (Ermessensspielraum des Tatrichters; Sozialprognose) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revisionen in einem Strafverfahren
- Judicialis
StGB § 56; ; StGB § 56 Abs. 1; ; StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 337 Abs. 1
Überprüfung der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.09.1989 - 2 StR 387/89
Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe von bis zu sechs …
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05
Bei der gegebenen Sachlage reichte es aus, dass das Landgericht mit knapper Begründung die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB für gegeben erachtet (…BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3) und im Rahmen seiner Gesamtwürdigung die besonderen Umstände in der Tat und der Persönlichkeit des Täters angenommen hat, zumal keine der verhängten Einzelfreiheitsstrafen ein Jahr überstieg (vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7). - BGH, 26.06.1958 - 4 StR 145/58
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05
Die zulässig auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte (BGHSt 11, 393, 395; 24, 164, 165) Revision der Staatsanwaltschaft zeigt keinen Rechtsfehler im landgerichtlichen Urteil auf. - BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine …
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05
Bei der Entscheidung, ob die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hat der Tatrichter innerhalb der durch § 56 StGB vorgegebenen Grenzen einen Ermessensspielraum (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung 4).
- BGH, 03.06.1971 - 1 StR 189/71
Nachprüfung der vom Tatrichter gestellten Sozialprognose - Einwirkung des …
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05
Die zulässig auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung beschränkte (BGHSt 11, 393, 395; 24, 164, 165) Revision der Staatsanwaltschaft zeigt keinen Rechtsfehler im landgerichtlichen Urteil auf. - BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94
Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung - …
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05
Eine Erörterung der Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB war hier - wie der Generalbundesanwalt zutreffend darlegt - nicht erforderlich, weil keine Gesichtspunkte erkennbar waren, die insoweit nähere Ausführungen geboten hätten (BGHR StGB § 56 Abs. 3 Verteidigung 15). - BGH, 04.03.1987 - 3 StR 623/86
Strafzumessung - Strafaussetzung - Bewährung - Steuerhinterziehung
Auszug aus BGH, 30.11.2005 - 5 StR 353/05
Bei der gegebenen Sachlage reichte es aus, dass das Landgericht mit knapper Begründung die Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 StGB für gegeben erachtet (BGHR StGB § 56 Abs. 2 Umstände, besondere 3) und im Rahmen seiner Gesamtwürdigung die besonderen Umstände in der Tat und der Persönlichkeit des Täters angenommen hat, zumal keine der verhängten Einzelfreiheitsstrafen ein Jahr überstieg (…vgl. BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 7).