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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1979 - 5 StR 354/79   

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https://dejure.org/1979,3494
BGH, 25.09.1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,3494)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,3494)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,3494)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs und auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach bereits erfolgter, abschließender Entscheidung über die Revision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 95
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 25.09.1979 - 5 StR 354/79
    Eine solche Entscheidung des Revisionsgerichts läßt sich nicht durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beseitigen (BGHSt 17, 94).
  • BGH, 21.12.2018 - 1 StR 337/18

    Anhörungsrüge

    Der Angeklagte persönlich wird in einem solchen Fall nicht benachrichtigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2015 - 4 StR 168/15 Rn. 3; vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95 und vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, NStZ 1981, 95 (bei Pfeiffer); Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 349 Rn. 15), und zwar auch dann nicht, wenn er die Revision selbst eingelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 327/02 Rn. 3, StraFo 2003, 172) oder ergänzend zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 StR 93/98, NStZ 1999, 41).
  • BGH, 28.07.2015 - 4 StR 168/15

    Anhörungsrüge

    Der Angeklagte persönlich wird in einem solchen Fall nicht benachrichtigt (BGH, Beschlüsse vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, NStZ 1981, 95 (bei Pfeiffer), und vom 10. April 1996 - 3 StR 321/95; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 349 Rn. 15), und zwar auch dann nicht, wenn er die Revision selbst eingelegt (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 StR 327/02, StraFo 2003, 172) oder - wie hier - ergänzend zu Protokoll der Geschäftsstelle begründet hat (BGH, Beschluss vom 3. September 1998 - 4 StR 93/98, NStZ 1999, 41).
  • BGH, 14.02.1995 - 1 StR 496/87
    Eine Benachrichtigung des Angeklagten selbst war, da es sich bei diesem Verwerfungsantrag nicht um eine Entscheidung im Sinne des § 145 a Abs. 3 Satz 1 StPO handelt, nicht erforderlich (BGH, Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79 - bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; BGH GA 1980, 390; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1).
  • BGH, 18.02.1988 - 4 StR 621/87

    Voraussetzungen der Wahrung des rechtlichen Gehörs

    Eine besondere Benachrichtigung des Angeklagten selbst war nicht erforderlich; § 145 a Abs. 3 StPO findet keine Anwendung, weil es sich bei dem Antrag der Bundesanwaltschaft nicht um eine Entscheidung handelt (BGH GA 1980, 390, BGH, Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, bei Pfeiffer NStZ 1981, 95; BGHR StPO § 33 a Satz 1, Anhörung 1).
  • BGH, 23.02.1981 - 3 StR 239/80

    Nachholung der formgerechten Begründung einer rechtzeitig erhobenen

    Im übrigen enthielt dessen Antragsschrift auch keine neuen Tatsachen oder Beweismittel, zu denen der Antragsteller noch nicht gehört worden war (zum Ganzen vgl. BGH, Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79; BVerfGE 7, 327, 329 [BVerfG 13.03.1958 - 1 BvR 155/58] sowie den zu der vorliegenden Strafsache ergangenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Oktober 1980 - 2 BvR 919/80).
  • BGH, 25.03.1992 - 5 StR 23/92

    Zulässigkeit einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach rechtskräftiger

    Eine Mitteilung des Antrags des Generalbundesanwalts an den Angeklagten war nicht erforderlich, weil es sich dabei nicht um eine Entscheidung i. S. des § 145 a StPO handelte (vgl. BGH GA 1980, 390; BGHR StPO § 33 a Satz 1 Anhörung 1; BGH Beschlüsse vom 23. Mai 1978 - 5 StR 234/78 -, 24. August 1979 - 2 StR 466/79 -, 25. September 1979 - 5 StR 354/79 - und vom 29. August 1989 - 1 StR 365/89 -).
  • BayObLG, 03.03.1999 - 1St RR 9/99

    Anforderungen an die Zustellung eines Verwerfungsantrags der Staatsanwaltschaft

    Eine sinngemäße Anwendung dieser Vorschriften auf den nach § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO lediglich mitzuteilenden Antrag kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei diesem Antrag nicht um eine (staatsanwaltschaftliche) Entscheidung handelt (BGH GA 1980, 390; BGH vom 25.9.1979 - 5 StR 354/79, mitgeteilt von Pfeiffer NStZ 1981, 95 ).
  • BGH, 22.04.1980 - 3 StR 87/80

    Einsetzung in den vorigen Stand zur Gewährung des rechtlichen Gehörs

    Eine besondere Benachrichtigung des Angeklagten war nicht erforderlich, weil es sich bei dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nicht um eine Entscheidung handelte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 1978 - 5 StR 234/78; 24. August 1979 - 2 StR 466/79 - und 25. September 1979 - 5 StR 354/79).
  • BGH, 25.10.1983 - 5 StR 525/83

    Antrag auf Nachholung des rechtlichen Gehörs - Erfordernis der besonderen

    Eine besondere Benachrichtigung des Beschwerdeführers selbst war deshalb nicht erforderlich; die Vorschrift des § 145 a Abs. 4 StPO war hier nicht anzuwenden, weil es sich bei dem Antrag der Bundesanwaltschaft nicht um eine Entscheidung handelt (BGH GA 1980, 390; BGH, Beschluß vom 23. Mai 1978 - 5 StR 234/78; Beschluß vom 25. September 1979 - 5 StR 354/79, mitgeteilt bei Pfeiffer, NStZ 1981, 95).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.07.1979 - 5 StR 354/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,10477
BGH, 24.07.1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,10477)
BGH, Entscheidung vom 24.07.1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,10477)
BGH, Entscheidung vom 24. Juli 1979 - 5 StR 354/79 (https://dejure.org/1979,10477)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen eines vom Verkäufer geforderten Kaufpreises auf die Berechnung eines Vermögensschadens - Konkurrenzverhältnis der ordnungwidrigen Nichtanzeige eines Gewerbes und eines Tierhandels mit einem fortgesetzten Betrug oder einem Vergehen nach § 145c Strafgesetzbuch (StGB)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 5 StR 354/79
    Entscheidend ist, was die Hunde ohne Stammbaum auf der entsprechenden Handelsstufe nach dem vernünftigen Urteil eines unbeteiligten Dritten tatsächlich wert waren (BGHSt 16, 220,222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321,325).
  • BGH, 16.08.1961 - 4 StR 166/61

    Melkmaschine

    Auszug aus BGH, 24.07.1979 - 5 StR 354/79
    Entscheidend ist, was die Hunde ohne Stammbaum auf der entsprechenden Handelsstufe nach dem vernünftigen Urteil eines unbeteiligten Dritten tatsächlich wert waren (BGHSt 16, 220,222 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 16, 321,325).
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