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   BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99   

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https://dejure.org/1999,5374
BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99 (https://dejure.org/1999,5374)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1999 - 5 StR 356/99 (https://dejure.org/1999,5374)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1999 - 5 StR 356/99 (https://dejure.org/1999,5374)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB;
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Konkurrenzen; Verkaufsvorrat; Einzelverkäufe;

  • Wolters Kluwer

    Freispruch - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Gesamtfreiheitsstrafe - Einziehung - Sperrfrist - Entziehung der Fahrerlaubnis - Marihuana - Haschisch - Gewinnbringende Weiterveräußerung - Gesamtmenge

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2 und 4; ; StPO § 265; ; BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1; ; BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30 . § 30a

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 657/98

    Fehlerhafte Besetzung; Präklusion; Doppelverwertungsverbot; Unerlaubtes

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 301/99

    Strafschärfung; Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Zu dieser Tat gehören als unselbständige Teilakte im Sinne einer Bewertungseinheit dann aber auch alle späteren Veräußerungsakte, soweit sie dasselbe Rauschgift betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4 m.w.N.).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge -

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 331/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 333/99

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Handeltreiben;

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
  • BGH, 29.11.1996 - 4 StR 561/96

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatmodalitäten des Erwerbs, des Besitzes und

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Dabei ist es zwar nicht geboten, festgestellte Einzelverkäufe zur Bewertungseinheit zusammenzufassen, nur weil die nicht näher konkretisierte Möglichkeit besteht, daß sie ganz oder teilweise aus einem Verkaufsvorrat stammen (BGH StV 1997, 471; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 11 m.w.N.).
  • BGH, 27.07.1999 - 5 StR 316/99

    Strafschärfungsgrund; Unerlaubtes Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99
    Der Senat verneint - entsprechend seiner ständigen Spruchpraxis im Rahmen der Anwendung des § 349 Abs. 2 StPO zu ähnlichen Erwägungen und unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Angeklagte den darniederliegenden Betäubungsmittelmarkt in Neuruppin "in Schwung gebracht" hat (UA S. 27) - einen Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot (vgl. BGHSt 44, 361; BGH, Anfragebeschluß vom 27. Juli 1999 - 5 StR 316/99 - und Beschlüsse vom 27. Juli 1999 - 5 StR 301/99 -, - 5 StR 331/99 - 5 StR 333/99).
  • BGH, 27.05.1997 - 4 StR 194/97

    Zusammenfassung von Einzelverkäufen von Betäubungsmitteln zu einer

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