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   BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11   

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https://dejure.org/2011,4875
BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11 (https://dejure.org/2011,4875)
BGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - 5 StR 357/11 (https://dejure.org/2011,4875)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11 (https://dejure.org/2011,4875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nachteilige Würdigung später Einlassung des Angeklagten und Anforderungen an die Urteilsgründe

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision von Angeklagten bei nachteiliger Bewertung ihres anfänglichen Schweigens durch das Gericht bzgl. Mordes

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nachteilige Würdigung später Einlassung des Angeklagten und Anforderungen an die Urteilsgründe

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Nachteilige Würdigung später Einlassung des Angeklagten und Anforderungen an die Urteilsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revision von Angeklagten bei nachteiliger Bewertung ihres anfänglichen Schweigens durch das Gericht bzgl. Mordes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.02.2001 - 3 StR 580/00

    Ablehnung von Beweisanträgen; Schwere räuberische Erpressung; Beruhen

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11
    Denn es hat deren Aussagen inhaltlich umfassend gewürdigt und anhand der sonstigen Beweislage widerlegt; dabei durfte auch herangezogen werden, dass die Angeklagten ihr Aussageverhalten ersichtlich dem Verfahrensstand anpassten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2001 - 3 StR 580/00, BGHR StPO § 261 Aussageverhalten 21).
  • BGH, 23.11.1954 - 5 StR 392/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11
    Der Senat weist allerdings angesichts der auch im Übrigen außerordentlich breiten Darlegungen des mehr als 180 Seiten umfassenden Urteils darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Urteilsgründe ist, den Gang der Hauptverhandlung und vom Tatgericht angestellte Überlegungen in allen Einzelheiten und auch zu Nebensächlichkeiten vollständig wiederzugeben; es genügt, klar und bestimmt die maßgeblichen Gesichtspunkte hervorzuheben, die das Tatgericht zu seiner Überzeugung geführt haben (vgl. schon BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 21).
  • BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11

    Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung;

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11
    Der Senat weist allerdings angesichts der auch im Übrigen außerordentlich breiten Darlegungen des mehr als 180 Seiten umfassenden Urteils darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Urteilsgründe ist, den Gang der Hauptverhandlung und vom Tatgericht angestellte Überlegungen in allen Einzelheiten und auch zu Nebensächlichkeiten vollständig wiederzugeben; es genügt, klar und bestimmt die maßgeblichen Gesichtspunkte hervorzuheben, die das Tatgericht zu seiner Überzeugung geführt haben (vgl. schon BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschluss vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 Rn. 21).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65

    Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der

    Auszug aus BGH, 25.10.2011 - 5 StR 357/11
    Zwar hat die Schwurgerichtskammer rechtsfehlerhaft den Angeklagten nachteilige Schlüsse daraus gezogen, dass sich diese erst in einem späten Stadium der Hauptverhandlung eingelassen haben (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 26. Oktober 1965 - 5 StR 415/65, BGHSt 20, 281, 283).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 68/21

    Unzulässige Würdigung des vollständigen Schweigens des Angeklagten

    Auf diesem Rechtsfehler beruht das Urteil (vgl. zum Beruhenserfordernis BGH, Beschlüsse vom 17. Juli 2019 - 4 StR 150/19, juris; vom 19. März 2019 - 5 StR 633/18, juris; vom 17. Februar 2016 - 1 StR 582/15, juris; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • BGH, 11.03.2020 - 2 StR 380/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an eine - aus sich heraus verständliche (vgl. BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22 und vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95, NStZ-RR 1996, 109) - Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. bereits BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 21. Juli 2011 - 5 StR 32/11 BeckRS 2011, 22848; vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 449/22

    Urteilsgründe, widersprüchliche Feststellungen (Schuldunfähigkeit, verminderte

    a) Den gesetzlichen (§ 267 Abs. 1 Satz 2 StPO) Anforderungen an die Beweiswürdigung genügt es, klar und bestimmt die für die Überzeugungsbildung des Tatgerichts maßgeblichen Gesichtspunkte im Rahmen einer strukturierten, verstandesmäßig einsichtigen Darstellung hervorzuheben (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1954 - 5 StR 392/54; Beschlüsse vom 25. Oktober 2011 - 5 StR 357/11, NStZ-RR 2012, 18; vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 258).
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