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   BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98   

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https://dejure.org/1998,3642
BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98 (https://dejure.org/1998,3642)
BGH, Entscheidung vom 18.08.1998 - 5 StR 363/98 (https://dejure.org/1998,3642)
BGH, Entscheidung vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 (https://dejure.org/1998,3642)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
    Insoweit handelt es sich um Extremwerte, die von der Rechtsprechung zugunsten des Angeklagten angenommen werden, weil individuelle Werte, mit denen im konkreten Fall gerechnet werden könnte, nicht feststellbar sind (BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 19 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
    Bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration aus der feststehenden oder unwiderlegt angegebenen Trinkmenge im Hinblick auf die Schuldfähigkeit ist zugunsten des Angeklagten von dem geringstmöglichen Alkoholabbauwert von 0, 1 Promille in der Stunde und dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10 % auszugehen (BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 7).
  • BGH, 04.06.1991 - 1 StR 254/91

    Voraussetzung für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5).
  • BGH, 04.04.1995 - 4 StR 95/95

    Psychische Disposition - Hang - Rauschmittel - Rausch - Übermaß - Unterbringung -

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
    Diese Neigung muß noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5).
  • BGH, 14.04.1987 - 4 StR 203/87

    Gemeinschaftlicher schwerer Raub und gefährliche Körperverletzung - Zweifel an

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
    Bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration aus der feststehenden oder unwiderlegt angegebenen Trinkmenge im Hinblick auf die Schuldfähigkeit ist zugunsten des Angeklagten von dem geringstmöglichen Alkoholabbauwert von 0, 1 Promille in der Stunde und dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10 % auszugehen (BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 7).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 308/86

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Beendigung des Versuchs,

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
    Bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration aus der feststehenden oder unwiderlegt angegebenen Trinkmenge im Hinblick auf die Schuldfähigkeit ist zugunsten des Angeklagten von dem geringstmöglichen Alkoholabbauwert von 0, 1 Promille in der Stunde und dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10 % auszugehen (BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 7).
  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85

    Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Anschluss an das Ergebnis eines

    Auszug aus BGH, 18.08.1998 - 5 StR 363/98
    Bei der Berechnung der Tatzeit-Blutalkoholkonzentration aus der feststehenden oder unwiderlegt angegebenen Trinkmenge im Hinblick auf die Schuldfähigkeit ist zugunsten des Angeklagten von dem geringstmöglichen Alkoholabbauwert von 0, 1 Promille in der Stunde und dem geringstmöglichen Resorptionsdefizit von 10 % auszugehen (BGH NStZ 1986, 114; BGHSt 34, 29, 32; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 1 und 7).
  • BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

    Versuchter Totschlag (Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung; Aufgabe der

    Ein wissenschaftlich gesicherter Erfahrungssatz, daß wegen der "'Alkoholgewöhnung" bei dem Angeklagten von dem Ergebnis der Blutprobe mit einem höheren als dem bislang in der Rechtsprechung zugrundegelegten Abbauwert von 0, 2 Promille/h auf den Tatzeitpunkt zurückzurechnen sei, ist in der Rechtsprechung bisher nicht anerkannt (vgl. BGH NStZ 1997, 591, 592; BGHR StGB § 21 BAK 26; BGH, Beschluß vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98).
  • BGH, 07.02.2012 - 5 StR 545/11

    Inbegriffsrüge (Anforderungen an den Ausschluss eingeschränkter Schuldfähigkeit);

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98, und vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 510/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Versagung der Strafrahmenverschiebung);

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
  • BGH, 18.07.2007 - 5 StR 279/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges: Entbehrlichkeit

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98).
  • BGH, 17.06.2010 - 5 StR 206/10

    Meistbegünstigung (doppelte Milderung; minder schwerer Fall); Unterbringung in

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschlüsse vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 -, vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07 - und vom 9. November 2009 - 5 StR 421/09).
  • BGH, 09.11.2009 - 5 StR 421/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Abhängigkeit; intensive

    Denn hierunter fällt nicht nur eine chronische, auf körperlicher Sucht beruhende Abhängigkeit, sondern es genügt eine eingewurzelte, aufgrund psychischer Disposition bestehende oder durch Übung erworbene intensive Neigung, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, ohne dass diese den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (BGH, Beschluss vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 5 StR 279/07).
  • BGH, 15.12.1998 - 5 StR 624/98

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Hang

    Diese Neigung muß noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Hang 4 und 5) (Senat, Beschluß vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 -)".
  • BGH, 19.08.1998 - 5 StR 329/98

    Aufhebung von Strafaussprüchen wegen eingeschränkter Schuldfähigkeit der

    Sie durfte die Blutalkoholkonzentration indes nicht auf der Grundlage der rechnerisch ungünstigsten Kriterien nach einer Trinkmengenberechnung - 0, 2 %o stündlicher Abbau, 30 % Resorptionsdefizit - feststellen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. August 1998 - 5 StR 363/98 - m.w.N.).
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