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   BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21   

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https://dejure.org/2022,5947
BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21 (https://dejure.org/2022,5947)
BGH, Entscheidung vom 02.03.2022 - 5 StR 365/21 (https://dejure.org/2022,5947)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2022 - 5 StR 365/21 (https://dejure.org/2022,5947)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 243 Abs 4 S 2 StPO, § 257c StPO, § 337 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen an den Revisionsvortrag bei Verstoß gegen Mitteilungspflicht zu Verständigungsgesprächen; Beweiswürdigung bei Freispruch trotz erheblichem Tatverdacht

  • IWW

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 257c StPO

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensrüge betreffend einen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht zu Verständigungsgesprächen; Darstellungsanforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 243 Abs. 4 S. 2; StPO § 344 Abs. 2 S. 2
    Verfahrensrüge betreffend einen Verstoß gegen die Mitteilungspflicht zu Verständigungsgesprächen; Darstellungsanforderungen an ein freisprechendes Urteil

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 187
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.01.2015 - 1 StR 393/14

    Mitteilungspflicht über Verständigungsgespräche (Zeitpunkt; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21
    Denn das Gesetz enthält keine feste zeitliche Vorgabe für die nach § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO gebotene Mitteilung (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 1 StR 393/14, NStZ 2015, 353 Rn. 7; KKStPO/Schneider, 8. Aufl., 2019, § 243 Rn. 64; enger LR/Becker, StPO, 27. Aufl., 2020, § 243 Rn. 56), so dass diese für das Gespräch vom 4. Februar 2021 unter Umständen auch noch am 12. März 2021 nachgeholt worden sein kann.
  • BGH, 05.02.2013 - 1 StR 405/12

    Freispruch aus tatsächlichen Gründen (Anforderungen an die Begründung); versuchte

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21
    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich wesentlichen, möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01, wistra 2002, 260; vom 8. Februar 2000 - 5 StR 310/99, NStZ-RR 2000, 171).
  • BGH, 27.08.2013 - 4 StR 234/13

    Anforderungen an die Darstellung der Aufklärungsrüge (hinreichend genaue

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21
    Für einen vollständigen Revisionsvortrag wäre dies jedoch erforderlich gewesen: Der Revisionsführer muss nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO sämtliche Tatsachen unterbreiten, die das Revisionsgericht für die Prüfung benötigt, ob - den Vortrag als zutreffend unterstellt - ein Verfahrensfehler vorliegt, wobei auch dem Rügeziel potentiell nachteilige Tatsachen vorzutragen sind (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2013 - 4 StR 234/13; vom 17. März 2021 - 4 StR 540/20).
  • BGH, 17.03.2021 - 4 StR 540/20

    Beweisanträge (Abgrenzung zu Beweisermittlungsanträgen; Anforderungen an den

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21
    Für einen vollständigen Revisionsvortrag wäre dies jedoch erforderlich gewesen: Der Revisionsführer muss nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO sämtliche Tatsachen unterbreiten, die das Revisionsgericht für die Prüfung benötigt, ob - den Vortrag als zutreffend unterstellt - ein Verfahrensfehler vorliegt, wobei auch dem Rügeziel potentiell nachteilige Tatsachen vorzutragen sind (BGH, Beschlüsse vom 27. August 2013 - 4 StR 234/13; vom 17. März 2021 - 4 StR 540/20).
  • BGH, 17.03.2021 - 5 StR 148/20

    Beweiswürdigung und Strafzumessung als Aufgaben des Tatgerichts (eigeschränkte

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21
    Aus den Urteilsgründen muss sich deshalb ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 17. März 2021 - 5 StR 148/20, StV 2021, 423).
  • BGH, 08.02.2000 - 5 StR 310/99

    Totschlag; Beweiswürdigung; Zweifelsgrundsatz; Überzeugungsbildung; Freispruch;

    Auszug aus BGH, 02.03.2022 - 5 StR 365/21
    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt, obwohl - wie hier - nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich wesentlichen, möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (BGH, Urteile vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01, wistra 2002, 260; vom 8. Februar 2000 - 5 StR 310/99, NStZ-RR 2000, 171).
  • BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23

    Verpflichtung des Tatgerichts zur Darlegung seiner Überzeugung in den

    Nur hierdurch wird dem Revisionsgericht die Prüfung ermöglicht, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 16.01.2023 - 5 StR 269/22

    BGH hebt Freisprüche in Sachen "Bunte Blüte" (Vertrieb CBD-Produkte) auf

    Erkennt das Tatgericht auf Freispruch, muss es allerdings in der Beweiswürdigung darlegen, dass es die ersichtlich wesentlichen, möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbezogen und im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung eingestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. November 2022 - 5 StR 309/22 Rn. 10; vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21 Rn. 13).
  • OLG Hamm, 27.09.2022 - 5 RVs 60/22

    Sexueller Missbrauch; Behandlungsverhältnis; erforderliche Feststellungen;

    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteil vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21 -, Rn. 11, juris m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 1. Juni 2021 - III-5 RVs 33/21 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 24.11.2022 - 5 StR 309/22

    Beweiswürdigung (Tatgericht; Urteilsgründe; Rechtsfehler; lückenhaft;

    Insbesondere wenn das Tatgericht auf Freispruch erkennt oder sich wie hier von den Voraussetzungen eines gewichtigeren Straftatbestands nicht überzeugen kann, obwohl nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten ein ganz erheblicher Tatverdacht besteht, muss es allerdings in seine Beweiswürdigung und deren Darlegung die ersichtlich wesentlichen, möglicherweise gegen den Angeklagten sprechenden Umstände und Erwägungen einbeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21).
  • BGH, 03.08.2022 - 5 StR 62/22

    Erfordernis umgehender Mitteilung an den Angeklagten nach einem

    a) Zwar enthält das Gesetz keine feste zeitliche Vorgabe für die gebotene Mitteilung (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21).
  • BGH, 27.09.2023 - 5 StR 120/23

    Ausübung der Schreibertätigkeit als bandenmäßiges Handeltreiben mit

    Nur hierdurch wird das Revisionsgericht in die Lage versetzt, nachprüfen zu können, ob der Freispruch auf rechtlich bedenkenfreien Erwägungen beruht (BGH, Urteile vom 2. März 2022 - 5 StR 365/21; vom 5. Februar 2013 - 1 StR 405/12, NJW 2013, 1106).
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