Rechtsprechung
BGH, 30.10.1990 - 5 StR 366/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,7787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Strafmaßes bei Totschlag - Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1991, 106
- StV 1991, 106 LS
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.01.1999 - 5 StR 612/98
Minder schwerer Fall des Totschlags
a) Ein Fall der schweren Beleidigung im Sinne des § 213 1. Alternative StGB liegt schon deshalb nicht vor, weil der Freund des Angeklagten bei seinem Verhalten keinen Beleidigungsvorsatz hatte (vgl. BGHSt 34, 37, 38; BGH Urteil vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 366/90 -).Es begründet hier keinen Rechtsfehler, daß der Tatrichter nicht ausdrücklich geprüft hat, ob der Angeklagte durch seine eifersüchtigen Beobachtungen in gleichem Maße betroffen und erregt worden war wie durch eine entsprechende schwere Beleidigung, was der Generalbundesanwalt unter Berufung auf eine Senatsentscheidung (Urteil vom 30. Oktober 1990 - 5 StR 366/90 - Orientierungssatz in StV 1991, 106) beanstandet.