Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.02.2001

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   BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00 (1)   

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BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00 (1) (https://dejure.org/2001,1730)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2001 - 5 StR 368/00 (1) (https://dejure.org/2001,1730)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 5 StR 368/00 (1) (https://dejure.org/2001,1730)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 304 StPO; § 154 StPO; § 8 StrEG; § 5 Abs. 2 StrEG
    Sofortige Beschwerde; Entschädigungsentscheidung; Verfahrenseinstellung; Verfahrensabschluß; Faires Verfahren und Wiederaufnahme bei § 154 StPO: Versagungsgrund (§ 5 Abs. 2 StrEG)

  • HRR Strafrecht

    § 370 AO; § 370 Abs. 7 AO; § 27 StGB; Zollkodex; ZK; VersandVO; § 9 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG; § 261 StPO
    Steuerhinterziehung (Zigarrettenschmuggel); Beihilfe durch einen V-Mann; Versandverfahren; Unrichtige Angaben; Gestellung; Eingangsabgaben; Gesetzlichkeitsprinzip; Analogieverbot; Irrtum; Kenntnis der Finanzbehörden (Vollendung); Beweiswürdigung (Vorsatzfeststellung); ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerhinterziehung - Entschädigung - Entschädigungsentscheidung - Entschädigungspflicht - Freispruch - Untersuchungshaft

  • Judicialis

    AO § 370 Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 7; ; AO § 370 Abs. 6 Satz 1; ; AO § 370; ; StGB § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 1; StrEG § 8 Abs. 1
    Gerichtliche Entscheidung zur Entschädigungspflicht nach staatsanwaltschaftlicher Einstellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freispruch einer zur Bekämpfung des organisierten Zigarettenschmuggels eingesetzten Vertrauensperson bestätigt

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch einer zur Bekämpfung des organisierten Zigarettenschmuggels eingesetzten Vertrauensperson bestätigt

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Freispruch einer zur Bekämpfung des organisierten Zigarettenschmuggels eingesetzten Vertrauensperson bestätigt

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 379
  • StV 2002, 201
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
    Falls es überhaupt auf die Kenntnis der Finanzbehörden ankommen sollte, müßte diese bei dem für die Steuer- bzw. Zollfestsetzung zuständigen Beamten vorliegen; dabei müßte dieser positive Kenntnis von allen Tatsachen haben, die für eine zutreffende Abgabenfestsetzung erforderlich sind (vgl. BGHSt 34, 272, 293; BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 - Vollendung 1).
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
    Diese Wertung hat der Senat hinzunehmen, da sie keine Rechtsfehler, insbesondere keine Lücken oder Widersprüche enthält und da auch nicht zu besorgen ist, das Landgericht habe an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit übertriebene Anforderungen gestellt (vgl. BGHR StPO § 261 - Beweiswürdigung 2 m.w.N.).
  • BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74

    Marktinformationsvertrag

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
    Die Überzeugung des Landgerichts, der Angeklagte M sei möglicherweise davon ausgegangen, die ihm von J genehmigten Zigarettentransporte seien ebenso wie die offenbar zur vollen Zufriedenheit der niederländischen Behörden abgewickelten und entsprechend großzügig belohnten Rauschgifttransporte ordnungsgemäß von J bearbeitet und die zuständigen Stellen der Zollverwaltung in den Empfängerländern der Europäischen Union entsprechend informiert worden, ist danach möglich; zwingend muß sie nicht sein (st. Rspr.: vgl. nur BGHSt 26, 56, 63).
  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 440/00

    Steuerhinterziehung; Mittäterschaft; Eingangsabgaben eines anderen

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
    Gemäß § 370 Abs. 6 Satz 1 AO gelten die Absätze 1 bis 5 des § 370 AO nämlich auch dann, wenn sich die jeweilige Tat auf Eingangsabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden (vgl. BGH wistra 2001, 62).
  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 178/99

    Kenntnis der Finanzbehörden; Tatbestandsmäßigkeit der Steuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
    Falls es überhaupt auf die Kenntnis der Finanzbehörden ankommen sollte, müßte diese bei dem für die Steuer- bzw. Zollfestsetzung zuständigen Beamten vorliegen; dabei müßte dieser positive Kenntnis von allen Tatsachen haben, die für eine zutreffende Abgabenfestsetzung erforderlich sind (vgl. BGHSt 34, 272, 293; BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 - Vollendung 1).
  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 666/02

    Anwendung von AO § 370 Abs 7 auf Eingangsabgabenverkürzung iSv AO § 370 Abs 6

    In der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2001 (5 StR 368/00, wistra 2001, S. 263 ff. ) heißt es wörtlich: "Soweit § 370 Abs. 7 AO in der zur Tatzeit geltenden Fassung nur auf die Absätze 1 bis 5 verwies und Absatz 6 nicht ausdrücklich erwähnte, handelte es sich um ein offenkundiges redaktionelles Versehen des Gesetzgebers bei Erlass des Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetzes vom 25. August 1992 ..., das die schon nach bisheriger Rechtslage bestehende Strafbarkeit von Auslandstaten nach § 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 6 AO unberührt ließ ... .

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einer vom Präsidenten des Bundesgerichtshofs übersandten Stellungnahme seine in dem zitierten Urteil vom 21. Februar 2001 (5 StR 368/00, wistra 2001, S. 263 ff. ) vertretene Auffassung bestätigt, eine die Fälle des Absatzes 6 einbeziehende Auslegung des § 370 Abs. 7 AO a.F. gehe nicht über den möglichen Wortsinn dieser Vorschrift hinaus.

    Landgericht und Bayerisches Oberstes Landesgericht haben § 370 Abs. 7 AO a.F. unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. Februar 2001 (5 StR 368/00, wistra 2001, 263 ) auf die Hinterziehung von Eingangsabgaben im Sinne von § 370 Abs. 6 AO a.F. angewandt.

  • LG Osnabrück, 06.03.2013 - 10 KLs 38/09

    Betrug; Handy; Anpingen

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Telefongesellschaften ihren Anschlussteilnehmern die Kosten für die Inanspruchnahme der Mehrwertdienstenummern - wie in diesem Fall nach den Angaben des Zeugen M. - im Wege eines Forderungseinzugs oder aber bei anderen Fallgestaltungen aus abgetretenem Recht, weil aus nämlicher Forderung in Rechnung stellten (a. A. Brand/Reschke , NStZ 2001, 379).
  • BayObLG, 14.03.2002 - 4St RR 8/02

    Begriff der Finanzbehörden - Kenntnisstand bei Steuerfestsetzung

    Falls es überhaupt auf die Kenntnis der Finanzbehörden ankommen sollte, muss nach Ansicht des Bundesgerichtshofs der für die Steuerfestsetzung zuständige Beamte des Finanzamts über die positive Kenntnis aller Tatsachen verfügen, die für eine zutreffende Steuerfestsetzung erforderlich sind (vgl. etwa BGH wistra 2001, 263; BStBl II 1999, 854; BGHSt 37, 266; BGH wistra 1989, 29; BGHSt 34, 272; 24, 178).
  • FG München, 14.04.2005 - 14 K 972/03

    Auswahlermessen bei Gesamtschuldnerschaft

    Der Kläger und der bei M für die Transporte verantwortliche A wurden in dem gegen sie geführten Strafverfahren vom Vorwurf der Steuerhinterziehung mangels Vorliegens des subjektiven Tatbestands rechtskräftig freigesprochen (vgl. BGH-Urteil vom 21. Februar 2001 - 5 StR 368/00, HFR 2001, 1195).

    Ebenso hat der BGH im Strafverfahren gegen A im Urteil vom 21. Februar 2001 - 5 StR 368/00 (a.a.O.) die Ansicht vertreten, dass auch die Kenntnis der niederländischen Zollfahndungsbehörden - mit deren Zustimmung der Angeklagte A die Schmuggelfahrten als V-Mann durchführte - den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung unberührt lasse.

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   BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00   

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https://dejure.org/2001,35149
BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00 (https://dejure.org/2001,35149)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2001 - 5 StR 368/00 (https://dejure.org/2001,35149)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 5 StR 368/00 (https://dejure.org/2001,35149)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 76/96

    Anforderungen an die Darlegung einer auf die Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
    Zwar ist für eine Entschädigungsentscheidung grundsätzlich erst Raum, wenn das gesamte Verfahren abgeschlossen ist (BGHR StrEG § 8 - Verfahrensabschluß 1; Meyer, StrEG 4. Aufl. § 8 Rdn. 12; vgl. auch Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. Aufl. § 8 StrEG Rdn. 16).

    Hätte das Landgericht hier eine Entschädigungsentscheidung mit Rücksicht auf den endgültigen Abschluß des Verfahrens unterlassen, wäre eine zeitnahe Entscheidung trotz eindeutiger Rechtslage nicht gewährleistet gewesen; denn anders als im Fall gerichtlicher Teileinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, wie sie dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 19. März 1996 - 1 StR 76/96 - (BGHR StrEG § 8 - Verfahrensabschluß 1) zugrundelag, kann die Staatsanwaltschaft die Verfolgung vorläufig ausgeschiedener Taten ohne Bindung an die dreimonatige Ausschlußfrist des § 154 Abs. 4 StPO grundsätzlich bis zur Verjährung der Taten wieder aufnehmen (BGHSt 30, 165; 37, 10, 13).

  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
    Hätte das Landgericht hier eine Entschädigungsentscheidung mit Rücksicht auf den endgültigen Abschluß des Verfahrens unterlassen, wäre eine zeitnahe Entscheidung trotz eindeutiger Rechtslage nicht gewährleistet gewesen; denn anders als im Fall gerichtlicher Teileinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, wie sie dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 19. März 1996 - 1 StR 76/96 - (BGHR StrEG § 8 - Verfahrensabschluß 1) zugrundelag, kann die Staatsanwaltschaft die Verfolgung vorläufig ausgeschiedener Taten ohne Bindung an die dreimonatige Ausschlußfrist des § 154 Abs. 4 StPO grundsätzlich bis zur Verjährung der Taten wieder aufnehmen (BGHSt 30, 165; 37, 10, 13).
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Auszug aus BGH, 21.02.2001 - 5 StR 368/00
    Hätte das Landgericht hier eine Entschädigungsentscheidung mit Rücksicht auf den endgültigen Abschluß des Verfahrens unterlassen, wäre eine zeitnahe Entscheidung trotz eindeutiger Rechtslage nicht gewährleistet gewesen; denn anders als im Fall gerichtlicher Teileinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO, wie sie dem Beschluß des 1. Strafsenats vom 19. März 1996 - 1 StR 76/96 - (BGHR StrEG § 8 - Verfahrensabschluß 1) zugrundelag, kann die Staatsanwaltschaft die Verfolgung vorläufig ausgeschiedener Taten ohne Bindung an die dreimonatige Ausschlußfrist des § 154 Abs. 4 StPO grundsätzlich bis zur Verjährung der Taten wieder aufnehmen (BGHSt 30, 165; 37, 10, 13).
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