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BGH, 26.02.2003 - 5 StR 37/03 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 31 Nr. 1
Mitteilung nur schon bekannter Umstände - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 24.10.1991 - 1 StR 617/91
Geständnis - Tatbeteiligung Dritter - Betäubungsmittel - Tatbeitrag - …
Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 37/03
Zum nachgereichten Schriftsatz des Verteidigers vom 11. Februar 2003 bemerkt der Senat: Die Nichterörterung des § 31 Nr. 1 BtMG begründet keinen Rechtsfehler, weil die Urteilsgründe (UA S. 23 f., 31) keine konkreten Anhaltspunkte enthalten, daß der Angeklagte mit seinen Angaben in der Hauptverhandlung mehr als nur schon vorhandene Erkenntnisse der Strafverfolgungsbehörden bestätigt hatte (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 21).