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   BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12, (alt: 5 StR 397/11)   

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https://dejure.org/2012,29556
BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12, (alt: 5 StR 397/11) (https://dejure.org/2012,29556)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2012 - 5 StR 372/12, (alt: 5 StR 397/11) (https://dejure.org/2012,29556)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, (alt: 5 StR 397/11) (https://dejure.org/2012,29556)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die objektive Grundlage der Überzeugungsbildung; Mängel der Wiedererkennungsleistung eines Zeugen; Einzelbildvorlage; sequentielle Lichtbildvorlage; Videowahlgegenüberstellung; suggestiver ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Anführen von Indizien als tragfähige Grundlage für eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes (hier: Überfall auf eine Postbank-Filiale) bzgl. Identifizierung durch Einzelbildvorlage

  • rewis.io

    Freie Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert des Wiedererkennens des Angeklagten durch einen Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 4
    Anführen von Indizien als tragfähige Grundlage für eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes (hier: Überfall auf eine Postbank-Filiale) bzgl. Identifizierung durch Einzelbildvorlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Die Unsicherheit bei der Wiedererkennung eines Täters - Eine allgemeine Personenbeschreibung und zweifelnde Zeugen reichen nicht zur Identifizierung eines Täters

Besprechungen u.ä.

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fehlerquellen beim Wiedererkennen durch Zeugen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 381
  • StV 2013, 546
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235, und vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26, jeweils mwN).

    Die übrigen von der Strafkammer angeführten Gesichtspunkte vermögen auch in ihrer Gesamtheit nicht mehr als einen Verdacht zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26).

  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Dieser ist - was die Strafkammer im Grundsatz richtig erkannt hat - bereits dadurch stark herabgesetzt, dass die Zeugin den Angeklagten lediglich auf einer Einzelbildvorlage erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, BGHR StPO § 261 Identifizierung 13; Beschluss vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93).

    Zum anderen hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass es sich hierbei vor dem Hintergrund der Einzellichtbildvorlage vom 22. April 2010 um ein wiederholtes Wiedererkennen handelte, dessen Verlässlichkeit wegen der Beeinflussung durch die Situation des ersten Wiedererkennens und der durch diese bedingten Überlagerung des ursprünglichen Erinnerungsbildes deutlich vermindert ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 f.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, BGHR StPO § 261 Identifizierung 13).

  • BGH, 01.10.2008 - 5 StR 439/08

    Anforderungen an die Beweiswürdigung bei der Wiedererkennung durch den

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Dieser Umstand wiegt umso schwerer, als die Zeugin - was das Landgericht ebenfalls im Grundsatz nicht verkannt hat - den Angeklagten weder in der sequentiellen Lichtbildvorlage noch in der Videowahlgegenüberstellung identifizieren konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17), da dies Zweifel an ihrer Fähigkeit zur Wiedererkennung des Täters weckt und zusätzlichen Anlass zu der Annahme gibt, die Zeugin könnte durch den mit der Einzellichtbildvorlage verbundenen suggestiven Effekt beeinflusst worden sein.

    Durch die anlässlich der Einzelbildvorlage geäußerte Einschätzung der Zeugin, sie sei sich hinsichtlich der Identifizierung zu 85 % sicher, wird die Verlässlichkeit der Wiedererkennung nicht gesteigert, sondern über die auch vom Landgericht anerkannten Mängel hinaus zusätzlich herabgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).

  • BGH, 10.11.2011 - 5 StR 397/11

    Unbegründete Revision; Absehen von der Auferlegung von Kosten und Auslagen

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Das Landgericht hat den Angeklagten nach Aufhebung einer noch weitergehenden Verurteilung durch Senatsbeschluss vom 10. November 2011 ( NStZ-RR 2012, 82) unter Freisprechung im Übrigen wegen besonders schweren Raubes, wegen Amtsanmaßung in Tateinheit mit Diebstahl und wegen Amtsanmaßung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit versuchtem Diebstahl, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 194/61
    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Zum anderen hat die Strafkammer nicht erkennbar bedacht, dass es sich hierbei vor dem Hintergrund der Einzellichtbildvorlage vom 22. April 2010 um ein wiederholtes Wiedererkennen handelte, dessen Verlässlichkeit wegen der Beeinflussung durch die Situation des ersten Wiedererkennens und der durch diese bedingten Überlagerung des ursprünglichen Erinnerungsbildes deutlich vermindert ist (BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 f.; vgl. ferner BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, BGHR StPO § 261 Identifizierung 13).
  • BGH, 18.08.1993 - 5 StR 477/93

    Anforderungen an eine zweifelsfreie Identifizierung des Täters im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Dieser ist - was die Strafkammer im Grundsatz richtig erkannt hat - bereits dadurch stark herabgesetzt, dass die Zeugin den Angeklagten lediglich auf einer Einzelbildvorlage erkannt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 1997 - 2 StR 470/97, BGHR StPO § 261 Identifizierung 13; Beschluss vom 18. August 1993 - 5 StR 477/93).
  • BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01

    Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2001 - 5 StR 520/01, StV 2002, 235, und vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26, jeweils mwN).
  • BGH, 25.01.2006 - 5 StR 593/05

    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Wiedererkennen;

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Im Hinblick auf die von der Zeugin anlässlich der Identifizierung in der ersten Hauptverhandlung geäußerte Sicherheit lässt das Landgericht zum einen außer Acht, dass insoweit eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 5 StR 593/05, NStZ-RR 2006, 212).
  • BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09

    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes

    Auszug aus BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12
    Durch die anlässlich der Einzelbildvorlage geäußerte Einschätzung der Zeugin, sie sei sich hinsichtlich der Identifizierung zu 85 % sicher, wird die Verlässlichkeit der Wiedererkennung nicht gesteigert, sondern über die auch vom Landgericht anerkannten Mängel hinaus zusätzlich herabgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • OLG Hamm, 10.12.2012 - 3 RVs 89/12

    Anforderungen an die Verurteilung wegen Landfriedensbruchs

    Von diesem Grundsatz ist aber abzuweichen, wenn die Beweiswürdigung erhebliche Lücken hat, indem sie wesentliche Aspekte unerörtert lässt und sich die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (ständige höchstrichterlicher Rspr., zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 25.09.2012, Az. 5 StR 372/12, bei Juris; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. 2012, § 337 Rz. 26f. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22

    Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener

    a) In Konstellationen, in denen die Wiedererkennung des Angeklagten durch einen Zeugen mängelbehaftet ist, so insbesondere, wenn eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation oder ein wiederholtes Wiedererkennen vorliegt, bestehen grundsätzlich ein geminderter Beweiswert der Wiedererkennungsleistung und eine diesbezügliche Erörterungspflicht des Tatgerichts (grundlegend BGH, Urteil vom 28. Juni 1961 - 2 StR 194/61, BGHSt 16, 204, 205 ff.; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382 f.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, juris Rn. 10; vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90; vom 8. Februar 2023 - 6 StR 516/22, NStZ 2023, 250 Rn. 5; MüKoStPO/Maier, 2. Aufl., § 58 Rn. 81 f.).
  • KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14

    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen

    Hinsichtlich des Zeugen G. wird nach der erfolgten Wahllichtbildvorlage im Falle des Wiedererkennens in der Hauptverhandlung die Problematik des wiederholten Wiedererkennens (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 381, 383) zu beachten sein.
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Aber auch in einem solchen Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR 15 16 StPO § 261 Vermutung 11; Beschluss vom 15. September 1999 - 2 StR 373/99, BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 34; Beschluss vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11, StV 2012, 653, Tz. 4, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 361; vgl. Meyer-Goßner, StPO, 56. Aufl. § 261 Rn. 2a).
  • BGH, 29.11.2016 - 2 StR 472/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Darstellung der

    Hierzu gehören auch Ausführungen dazu, ob das - erste - Wiedererkennen auf einer Einzellichtbildvorlage oder einer Wahllichtbildvorlage beruht; wegen der damit verbundenen erheblichen suggestiven Wirkung kommt dem Wiedererkennen aufgrund einer Einzellichtbildvorlage ein deutlich geringerer Beweiswert zu (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 2016 - 4 StR 102/16, NStZ-RR 2016, 223; Beschluss vom 13. Februar 2003 - 3 StR 430/02, NStZ 2003, 493, 494; Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382: "äußerst geringer Beweiswert'; vgl. dazu Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 9. Aufl., Rn. 1402c).

    Bei einer - erneuten - Identifizierung des Angeklagten durch den Zeugen in einer Hauptverhandlung ist außerdem zu beachten, dass insoweit eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation besteht (BGH, aaO, NStZ-RR 2012, 381, 382).

  • BGH, 30.03.2016 - 4 StR 102/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Beweiswert von Täteridentifizierung mittels

    b) Jedenfalls hat die Strafkammer ausweislich der Urteilsgründe nicht erkennbar bedacht, dass es sich bei dem Wiedererkennen des Angeklagten durch die in der Hauptverhandlung vernommenen Zeugen vor dem Hintergrund der Einzel- bzw. Wahllichtbildvorlagen im Ermittlungsverfahren um ein wiederholtes Wiedererkennen handelte, dessen Verlässlichkeit wegen der Beeinflussung durch die Situation des ersten Wiedererkennens und der durch diese bedingten Überlagerung des ursprünglichen Erinnerungsbildes deutlich vermindert sein konnte (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381 mwN).
  • OLG Brandenburg, 25.01.2017 - 53 Ss 74/16

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Durchführung einer Wahllichtbildvorlage mit

    Auf der anderen Seite spricht - wie im vorliegenden Fall - ein Nichtwiedererkennen in der Hauptverhandlung gegen die Zuverlässigkeit der früheren Identifizierung im Ermittlungsverfahren (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; BGH, Beschluss vom 27.November 1996, 3 StR 423/96, zit. n. juris; BGHR StPO § 261 - Identifizierung 17).

    Dieses pauschal gehaltene Unterscheidungsmerkmal, das auch in den Urteilsgründen nur allgemein beschrieben wird (" der Zwillingsbruder [ist] offensichtlich etwas kleiner und rundlicher als der Angeklagte" , Bl. 10 UA) ist nicht geeignet, um die durch das Nichtwiedererkennen des Täters bei den Hauptverhandlungen am 5. Februar 2015 und am 2. Februar 2016 bestehenden Zweifel an der Zuverlässigkeit des Wiedererkennens bei der polizeilichen Wahllichtbildvorlage am 12. August 2014 (vgl. BGH StraFo 2005, 297; BGH StV 2013, 546; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59 Aufl., § 261 Rdnr. 11b) auszuräumen.

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 652/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsrechtliche

    Dabei muss erkennbar werden, dass seine Überzeugungsbildung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und die gezogenen Schlussfolgerungen mehr als eine Annahme oder eine bloße Vermutung sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381; st. Rspr.).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    In jedem Fall müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Würdigung der Beweise auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht, die dem Revisionsgericht eine Überprüfung nach den Maßstäben rationaler Argumentation ermöglicht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 24. November 1992 - 5 StR 456/92, BGHR StPO § 261 Vermutung 11, und vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, aaO; BGH, Beschlüsse vom 22. September 2011 - 2 StR 383/11, NStZ-RR 2012, 52 mwN, vom 31. Januar 2012 - 3 StR 285/11, StV 2012, 653, vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 261 Rn. 2a; zu den Darstellungsanforderungen an die Urteilsgründe nach einer Verständigung siehe auch BGH, Beschluss vom 15. September 2015 - 3 StR 229/15).
  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 442/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Gesamtwürdigung der für und gegen

    a) Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass dem Wiedererkennen eines Täters auf einer Einzellichtbildvorlage wegen der damit verbundenen suggestiven Wirkung nur ein geringer Beweiswert zukommt (vgl. Senat, Beschluss vom 29. November 2016 - 2 StR 472/16, NStZ-RR 2017, 90 mwN), zumal der Nebenkläger den Angeklagten im Rahmen der Wahllichtbildvorlage nicht zu identifizieren vermochte (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, 382).
  • KG, 03.05.2017 - 161 Ss 65/17

    Strafurteil wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis: Lückenhafte Beweiswürdigung bei

  • OLG Frankfurt, 25.02.2020 - 1 Ss OWi 1508/19

    Notwendige Feststellung zum Vorliegen eines qualifizierten Rotlichverstoßes

  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13

    Unzureichende Beweiswürdigung (fehlende Erörterung der Umstände der

  • AG Berlin-Tiergarten, 31.03.2017 - 249 Ds 201/16

    Hinreichender Tatverdacht: Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens

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