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   BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03   

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https://dejure.org/2003,4954
BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03 (https://dejure.org/2003,4954)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 StR 39/03 (https://dejure.org/2003,4954)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 StR 39/03 (https://dejure.org/2003,4954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sachlich-rechtlicher Fehler im Bereich der grundsätzlich in die Verantwortung des Tatgerichts gestellten Beweiswürdigung; Dem Tatgericht abzuverlangender Begründungsaufwand

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 Abs. 3 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 58
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.2002 - 1 StR 314/02

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Selbstbezichtigung wegen

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 03.04.2002 - 3 StR 33/02

    Vergewaltigung; Aussage gegen Aussage; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 501/01

    Vergewaltigung; Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Unklarheiten; Lücken;

    Auszug aus BGH, 26.02.2003 - 5 StR 39/03
    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGH StV 1993, 235; 1994, 359; 2002, 469; NStZ-RR 2002, 174; BGH, Beschl. v. 24. Oktober 2002 - 1 StR 314/02; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage;

    Schließlich hängt der dem Tatgericht abzuverlangende Begründungsaufwand von der jeweiligen Beweislage ab (vgl. BGH, Beschluß vom 26. Februar 2003 - 5 StR 39/03; siehe zur Situation "Aussage gegen Aussage" BGHSt 44, 153, 159; 44, 256, 257).
  • OLG Koblenz, 16.04.2012 - 2 Ss 30/12

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger; Feststellung der

    Die Konstanzanalyse bildet ein wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse (vgl. BGH, a.a.O. und Beschluss 5 StR 39/03 vom 26. Februar 2003; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 319/04 vom 8.12.2004).
  • OLG Hamm, 06.02.2008 - 3 Ss 7/08

    Aufklärungsrüge; Beweismittel; ladungsfähige Anschrift

    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweissituation nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, dass er alle maßgeblichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10.08.2005, 3 Ss 224/04; BGH, StV 2007, 284; BGH, Beschluss vom 21.09.2007, 2 StR 390/07; BGH StV 2004, 58 m.w.N.).
  • LG Münster, 06.11.2023 - 21 KLs 7/23
    Hierbei bedarf es grundsätzlich einer eingehenderen Erörterung aller - namentlich auch früherer - relevanter Aussagen (BGH Beschl. v. 26.02.2003 - 5 StR 39/03).
  • OLG Koblenz, 10.04.2014 - 2 Ss 108/13

    Sexuelle Nötigung: Beweiswürdigung in der Konstellation Aussage gegen Aussage;

    Die Konstanzanalyse bildet ein wesentliches methodisches Element der Aussageanalyse (BGH, Beschlüsse 4 StR 345/02 vom 22.10.2002, juris, und 5 StR 39/03 vom 26.02.2003, juris; OLG Koblenz, Beschluss 1 Ss 319/04 vom 08.12.2004 und 2 Ss 164/11 vom 12.10.2011).
  • BGH, 25.03.2003 - 5 StR 48/03

    Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; Rechtsfehler; Aussage gegen Aussage;

    Denn regelmäßig genügt der Tatrichter bei einer solchen Beweislage nur so seiner Verpflichtung, im Urteil zu belegen, daß er alle Umstände, welche die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat (vgl. BGHSt 44, 153, 158 f.; 44, 256, 257; BGH, Beschl. v. 26. Februar 2003 - 5 StR 39/03 m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 28.05.2004 - 2 Ss 110/04

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen "Aussage" - Aufklärungsgehilfe

    Dazu ist es erforderlich, nicht nur den Inhalt einer ggf. von dem Zeugen erstatteten Strafanzeige oder einer polizeilichen Vernehmung des Zeugen mitzuteilen, sondern bei von diesen früheren Angaben abweichenden Bekundungen des Zeugen in der Hauptverhandlung die Gründe dieser Abweichungen festzustellen und unter allen im konkreten Fall in Betracht kommenden Gesichtspunkten, wie z.B. möglichen Motiven für Falschbelastungen, zu würdigen (BGHSt 44, 153, 159, 256, 257, BGH in StV 2004, 58, 59, 60 und StV 2003, 486 m.w. Hinweisen auf die BGH-Rechtsprechung).
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